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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Braucht ein Segway in Österreich eine Versicherung?

Kurz gesagt

Ein E-Roller von Segway mit Trittbrett braucht in Österreich keine Pflichtversicherung: Einspurige Roller bis 600 Watt und 25 km/h gelten seit 1. Mai 2026 nicht als Kraftfahrzeuge. Sie haften aber persönlich. Eine Privathaftpflicht ist daher Pflicht im eigenen Interesse, als eigene Polizze etwa 35 bis 60 Euro im Jahr. Der zweirädrige Segway ist nicht einspurig und fällt nicht darunter.

Braucht ein Segway in Österreich eine Versicherung?

Was es kostet

Öffentlich genannte Prämien für Österreich, jeweils für zwölf Monate.

BeispielRichtwert
Eigene Privathaftpflicht, Einzelpersonetwa 35 bis 60 Euro im Jahr
Kleine Haushaltsversicherung mit Haftpflichtetwa 60 bis 80 Euro im Jahr
E-Scooter, Haftpflicht und Kasko, Roller bis 800 Euro124 Euro im Jahr
E-Scooter, Haftpflicht und Kasko, Roller bis 3.000 Euro249 Euro im Jahr, 100 Euro Selbstbehalt

Privathaftpflicht Stand September 2026, Roller-Tarif aus einer Produktinformation, Stand Mai 2023.

Ob Ihre Haushaltsversicherung den Roller einschließt, steht in Ihren Bedingungen.

Norman Nammert vermittelt als Versicherungsmakler, die Courtage zahlt der Versicherer.

Rechenbeispiel

Student in Graz, eigene Wohnung, Segway-Roller für 900 Euro

Er ist nicht mehr über die Haushaltsversicherung der Eltern geschützt und stellt sich den Schutz selbst zusammen.

Eigene Privathaftpflichtetwa 35 bis 60 Euro
Roller-Kasko mit Haftpflicht, Roller bis 1.600 Euro174 Euro
Selbstbehalt je Kaskoschaden100 Euro

Nur Haftpflicht: etwa 35 bis 60 Euro im Jahr. Mit dem Roller-Tarif dazu rund 210 bis 235 Euro, die eigene Privathaftpflicht schützt ihn dann auch zu Fuß und im Alltag.

Was das Gesetz seit Mai 2026 unter einem E-Roller versteht

Die 36. StVO-Novelle definiert den elektrisch betriebenen Klein- und Miniroller neu: einspurig, höchstens 600 Watt, höchstens 25 km/h, mit Lenkstange, Trittbrett, Felgen bis 300 Millimeter und ohne Sitz. Solche Roller gelten nach § 1 Abs. 2b KFG nicht als Kraftfahrzeuge.

Damit gibt es für sie weder Zulassung noch Kennzeichen noch Haftpflicht nach dem KHVG. Die E-Scooter, die unter dem Namen Segway verkauft werden, fallen meist genau in diese Gruppe.

GerätEinordnungVersicherung
Einspuriger E-Roller bis 600 Watt und 25 km/hkein Kraftfahrzeugkeine Pflicht, Privathaftpflicht wichtig
E-Fahrrad bis 250 Watt und 25 km/hFahrrad im Sinne der StVOkeine Pflicht, Privathaftpflicht wichtig
Zweirädriger Segway, Räder nebeneinandernicht einspurig, keine Roller-AusnahmeAusnahme nach § 1 Abs. 2b KFG greift nicht
Roller über 600 Watt oder über 25 km/hKraftfahrzeugZulassung und Haftpflicht nötig

Der klassische Segway mit zwei Rädern nebeneinander

Der bekannte Stehroller mit Selbstbalancierung ist mehrspurig. Die Roller-Ausnahme in § 1 Abs. 2b KFG verlangt ausdrücklich ein einspuriges Fahrzeug, und als Elektrofahrrad nach § 1 Abs. 2a KFG zählt nur ein Fahrrad mit höchstens 250 Watt.

Für diesen Segway greift also keine der beiden Ausnahmen, die Erleichterungen für E-Roller gelten für ihn nicht. Auf eigenem, abgesperrtem Grund stellt sich die Frage nicht.

Warum Sie beim Segway trotzdem eine Haftpflicht brauchen

Fahren Sie mit dem Segway-Roller einen Fußgänger an, haften Sie nach dem ABGB persönlich und ohne Obergrenze. Bei Verletzungen kommen schnell fünfstellige Beträge zusammen.

Die Privathaftpflicht steckt in Österreich meist in der Haushaltsversicherung. Nicht mitversichert sind oft Studierende mit eigener Wohnung und Gäste aus dem Ausland, die keinen eigenen Vertrag haben.

Kasko für den teuren Segway-Roller

Die Haftpflicht zahlt nur für fremde Schäden. Wird der Roller gestohlen oder bei einem Sturz zerstört, hilft nur eine eigene E-Scooter-Kasko.

Für einen Roller um 500 Euro lohnt sich das selten. Ab etwa 1.000 Euro Neuwert und bei Parken im Freien rechnet es sich eher.

Schritt für Schritt

  1. Im Datenblatt Leistung, Höchstgeschwindigkeit und Bauart nachsehen.
  2. Prüfen, ob es ein einspuriger Roller oder ein zweirädriger Segway ist.
  3. In der Haushaltsversicherung nachlesen, ob E-Roller in der Haftpflicht eingeschlossen sind.
  4. Ohne eigenen Haushalt eine eigene Privathaftpflicht abschließen.
  5. Bei teurem Gerät eine Kasko gegen Diebstahl und Sturz überlegen.

Checkliste

  • Roller höchstens 600 Watt und 25 km/h laut Datenblatt
  • Privathaftpflicht schließt E-Roller ausdrücklich ein
  • Studierende und Kinder mit eigener Wohnung eigens versichert
  • Kasko, wenn der Roller über etwa 1.000 Euro wert ist
  • Helm für Kinder unter 16 Jahren

Häufige Fehler

  • Einen gedrosselten Roller entdrosseln: über 25 km/h ist er ein Kraftfahrzeug ohne Zulassung
  • Davon ausgehen, die Haushaltsversicherung der Eltern gelte auch in der Studentenwohnung
  • Einen zweirädrigen Segway ungeprüft wie einen E-Roller behandeln

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Braucht ein Segway-Roller in Österreich ein Kennzeichen?

Nein, solange er einspurig ist, höchstens 600 Watt leistet und höchstens 25 km/h fährt.

Dann gilt er nicht als Kraftfahrzeug.

Wo darf ich mit dem E-Roller fahren?

Wo Radfahren erlaubt ist, also auf Radwegen und Fahrbahnen.

Für Rollerfahrer gelten seit Mai 2026 alle Verhaltensregeln für Radfahrer.

Gibt es eine Helmpflicht?

Für Personen unter 16 Jahren ja.

Erwachsene müssen keinen Helm tragen.

Ab welchem Alter darf ein Kind allein E-Roller fahren?

Ab 12 Jahren.

Jüngere Kinder nur unter Aufsicht einer Person ab 16 Jahren oder mit Radfahrausweis.

Zahlt die Haushaltsversicherung, wenn ich mit dem Roller ein Auto beschädige?

Wenn die Privathaftpflicht darin E-Roller einschließt, ja.

Das steht in den Bedingungen, ältere Verträge sind hier manchmal enger.

Quellen

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In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

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Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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