Alles zur Versicherung: Ablebensversicherung
Wie hoch soll die Ablebensversicherung sein?
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Kurz gesagt
Nein, Kinder brauchen keine eigene Ablebensversicherung, weil von ihrem Einkommen niemand lebt. Brauchen Kinder Schutz, dann über die Eltern: eine Ablebensversicherung auf jeden Elternteil, etwa das Drei- bis Fünffache des Bruttojahreseinkommens, bis das jüngste Kind selbst verdient. Mit 30 Jahren kosten 200.000 Euro über 20 Jahre meist etwa 9 bis 19 Euro im Monat.
Was die Absicherung über die Eltern kostet und was der Unfallschutz für das Kind selbst kostet. Österreichische Werte, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Elternteil, 30 Jahre, Nichtraucher, 200.000 Euro gleichbleibend, 20 Jahre | etwa 9 bis 19 Euro im Monat |
| Elternteil, 40 Jahre, Nichtraucher, 200.000 Euro gleichbleibend, 20 Jahre | etwa 15 bis 30 Euro im Monat |
| Elternteil, 35 Jahre, 300.000 Euro fallend, 25 Jahre | etwa 10 bis 25 Euro im Monat |
| Kinder- und Schülerunfallversicherung, einfache Leistung, bis 50.000 Euro bei Dauerinvalidität | 7,90 Euro für ein Jahr |
| Dieselbe Polizze mit dreifacher Leistung, bis 150.000 Euro, mit Progression bis 300.000 Euro | 23,70 Euro für ein Jahr |
Prämien für die Ablebensversicherung aus öffentlich genannten Spannen, Stand September 2026.
Die Kinderunfallprämien stammen aus einem Produktfolder für das Schuljahr 2025/26.
Der Beitrag im Rechenbeispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Ihre Prämie hängt von Alter, Gesundheit und Laufzeit ab; das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Beide Eltern sind 32. Er verdient 50.000 Euro brutto im Jahr, sie arbeitet Teilzeit mit 25.000 Euro. Bis das jüngste Kind die Ausbildung abschließt, vergehen etwa 22 Jahre.
| Er: fünffaches Bruttojahreseinkommen | 250.000 Euro |
| Sie: fünffaches Bruttojahreseinkommen, aufgerundet wegen der Betreuung | 150.000 Euro |
| Laufzeit für beide | 22 Jahre |
| Prämie für beide zusammen, Nichtraucher | Richtwert etwa 22 bis 40 Euro im Monat |
| Kinderunfallversicherung für beide Kinder, einfache Leistung | 15,80 Euro im Jahr |
| Polizze auf das Leben der Kinder | keine |
Für zusammen 400.000 Euro Schutz der Eltern und Unfallschutz für beide Kinder zahlt die Familie etwa so viel wie für ein Abendessen zu zweit im Monat. Eine Polizze auf das Leben der Kinder würde nichts davon ersetzen.
Eine Ablebensversicherung ersetzt Geld, das durch einen Todesfall fehlt. Stirbt ein Kind, ist das für Eltern das Schwerste überhaupt, aber es fällt kein Einkommen weg, von dem die Familie lebt. Eine hohe Versicherungssumme hätte nichts zu ersetzen.
Auch das Versicherungsvertragsgesetz zieht eine Grenze. Nach § 159 Absatz 3 VersVG braucht ein Elternteil für eine Polizze auf ein Kind unter sieben Jahren dessen Einwilligung, sobald die Leistung die gewöhnlichen Beerdigungskosten übersteigt. In der Praxis bieten viele Gesellschaften solche Verträge gar nicht an.
Für Kinder ist der Tod eines Elternteils das größte Geldrisiko. Die Waisenpension der Pensionsversicherung beträgt für Halbwaisen 40 Prozent der Witwenpension, also 24 Prozent der Pension, die der verstorbene Elternteil hatte oder gehabt hätte. Bei jungen Eltern mit kurzer Versicherungszeit ist das wenig.
Versichern Sie deshalb beide Eltern, nicht nur den Hauptverdiener. Fällt der Elternteil weg, der die Kinder überwiegend betreut, kosten Kinderbetreuung, Haushaltshilfe oder weniger Arbeitsstunden des anderen viel Geld. Auch das muss die Summe tragen.
| Situation | Empfehlung |
|---|---|
| Paar, ein Kind unter sechs | beide versichern, je etwa das Fünffache des Bruttojahreseinkommens |
| Paar, Kinder im Teenageralter | etwa das Dreifache reicht oft, Laufzeit bis zum Ende der Ausbildung |
| Alleinerziehend | mindestens das Fünffache, dazu eine Regelung zur Obsorge |
| Paar mit Wohnkredit | Summe um den offenen Kredit erhöhen oder eine zweite Polizze mit fallender Summe |
| Kinder selbsterhaltungsfähig | meist keine Ablebensversicherung mehr nötig |
Tragen Sie als Bezugsberechtigten meist den anderen Elternteil ein. Erhält ein minderjähriges Kind das Geld direkt, verwaltet es der obsorgeberechtigte Elternteil, bei Getrennten unter Umständen der frühere Partner, und größere Beträge stehen unter Aufsicht des Pflegschaftsgerichts.
Eine Erbschaftssteuer gibt es in Österreich nicht, die Frage nach dem Bezugsrecht ist hier also vor allem eine Frage der Verwaltung, nicht der Steuer. Alleinerziehende sollten mit einer Notarin oder einem Anwalt festlegen, wer das Geld für das Kind verwaltet.
Häufiger als ein Todesfall ist ein Unfall mit bleibenden Folgen. Die gesetzliche Unfallversicherung der AUVA schützt Kinder nur im Kindergarten, in der Schule und auf dem Weg dorthin, nicht in der Freizeit. Eine private Kinderunfallversicherung schließt diese Lücke und kostet als einfache Schülervariante ab etwa 7,90 Euro im Jahr.
Für Krankheiten zahlt eine Unfallversicherung nicht. Eine Kinderinvaliditätsversicherung, die auch bei Krankheit leistet, gibt es in Österreich kaum; fragen Sie uns, welche Lösung für Ihre Familie erreichbar ist.
Wer genug Vermögen hat, um die Kinder bis zum Ende der Ausbildung zu versorgen und Kredite abzulösen, braucht keine. Sind die Kinder erwachsen und verdienen selbst, entfällt der Grund. Dann können Sie den Vertrag auslaufen lassen.
Fragen und Antworten
Bei vielen Gesellschaften nicht. Für Kinder unter sieben Jahren braucht es über die Beerdigungskosten hinaus die Einwilligung des Kindes. Sinnvoll ist es ohnehin nicht.
Als Richtwert das Drei- bis Fünffache des Bruttojahreseinkommens, bei kleinen Kindern eher das Fünffache, dazu offene Kredite.
Für Halbwaisen 40 Prozent der Witwenpension, das sind 24 Prozent der Pension des verstorbenen Elternteils. Bei einer Pension von 1.250 Euro sind das 300 Euro.
Meist besser der andere Elternteil. Ein minderjähriges Kind kann das Geld nicht selbst verwalten, und größere Beträge stehen unter Aufsicht des Gerichts.
Nein, eine Erbschaftssteuer gibt es in Österreich nicht.
Über die AUVA nur im Kindergarten, in der Schule und auf dem Weg dorthin. Unfälle in der Freizeit deckt nur eine private Kinderunfallversicherung.
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