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Wie kündige ich meine Unfallversicherung in Österreich?

Kurz gesagt

Sie kündigen in geschriebener Form zum Ablauf der Polizze, mit der Frist aus Ihrem Vertrag, die nach § 8 VersVG zwischen einem und drei Monaten liegt. Bei längerer Laufzeit können Sie als Verbraucher zum Ende des dritten Jahres mit einem Monat Frist kündigen, nach einer Leistung im Versicherungsfall meist sofort. Kündigen Sie erst, wenn die neue Polizze angenommen ist.

Wie kündige ich meine Unfallversicherung in Österreich?

Was es kostet

Was eine Kündigung kostet und was eine neue Unfallpolizze in Österreich kostet, aus Gesetz, Musterbedingungen und veröffentlichten Angebotsbeispielen.

BeispielRichtwert
Kosten der Kündigung selbst0 Euro, nur das Porto für einen eingeschriebenen Brief
Neue Polizze, Angestellte, 32 Jahre, 350.000 Euro Höchstleistung bei Dauerinvaliditätetwa 170 bis 220 Euro im Jahr
Neue Polizze, Büroangestellter, 63 Jahre, 350.000 Euro Höchstleistungetwa 300 bis 350 Euro im Jahr
Neue Polizze, Selbstständiger, 42 Jahre, riskante Hobbys, 500.000 Euro Höchstleistungetwa 350 bis 450 Euro im Jahr

Stand Oktober 2026. Fristen nach VersVG und den Musterbedingungen AUVB 2022, Ihr Vertrag kann abweichen. Die Prämien stammen aus öffentlich genannten österreichischen Beispielen. Die Aussagen zum Rückkaufswert bei Prämienrückgewähr und zur Höhe eines zurückzuzahlenden Dauerrabatts sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Zehnjahresvertrag mit Dauerrabatt, Beginn 1. März 2023

Eine Kundin hat ihre Unfallpolizze auf zehn Jahre abgeschlossen. 2026 will sie zu einem Tarif mit höherer Summe wechseln.

Frühester Ausstieg als VerbraucherinEnde des dritten Jahres, 1. März 2026
Fristein Monat, Kündigung musste bis 1. Februar 2026 zugehen
Verpasst, nächster Termin1. März 2027, Zugang bis 1. Februar 2027
Neuen Antrag stellenim Dezember 2026, Gesundheitsfragen ehrlich beantworten
Annahme abwartenBeginn der neuen Polizze 1. März 2027
Kündigung abschickenerst nach Annahme, eingeschrieben, Anfang Jänner 2027
Mögliche Rückforderung des Dauerrabattsvorher beim Versicherer erfragen

Der Wechsel klappt ohne Lücke. Hätte die Kundin zuerst gekündigt und wäre der neue Antrag abgelehnt worden, stünde sie ab März ohne Schutz da.

Die Fristen im Überblick

Die meisten Unfallpolizzen laufen ein Jahr oder länger und verlängern sich dann jeweils um ein Jahr, wenn Sie nicht rechtzeitig kündigen. Das VersVG erlaubt eine Kündigungsfrist von einem bis drei Monaten; welche gilt, steht in Ihrer Polizze. Bei Verbraucherverträgen sehen die Musterbedingungen vor, dass der Versicherer Sie vor dem Ablauf auf die Verlängerung und die Frist hinweist.

Österreich kennt außerdem lange Laufzeiten von fünf oder zehn Jahren, oft gegen einen Dauerrabatt. Als Verbraucher dürfen Sie trotzdem zum Ende des dritten Jahres und danach jährlich kündigen, mit einem Monat Frist. Der Versicherer darf dann aber den Vorteil zurückverlangen, den er Ihnen für die lange Bindung gewährt hat.

AnlassFristWirksam zum
Ablaufkündigunglaut Polizze, ein bis drei MonateEnde der Vertragsdauer oder des Verlängerungsjahres
Vertrag über mehr als drei Jahre, Verbraucherein MonatEnde des dritten oder jedes weiteren Jahres
Nach anerkannter und erbrachter Leistunglaut Bedingungensofort oder bis Ende der laufenden Versicherungsperiode
Versicherer lehnt einen berechtigten Anspruch ablaut Bedingungensofort oder bis Ende der laufenden Versicherungsperiode
Rücktritt von einem neuen Vertrag14 Tagesofort, ohne Begründung

Kündigung nach dem Versicherungsfall

Nach den Musterbedingungen des Versicherungsverbands dürfen Sie kündigen, wenn der Versicherer eine Leistung anerkannt und ausgezahlt hat, wenn er einen berechtigten Anspruch ablehnt oder schuldhaft verzögert und nach einem Schiedsgutachten oder Urteil. Sie können per sofort kündigen, aber nicht über das Ende der laufenden Versicherungsperiode hinaus.

Auch der Versicherer hat ein Kündigungsrecht nach dem Schadenfall, allerdings enger: etwa wenn die Leistungen in einem Jahr ein Vielfaches der Jahresprämie übersteigen oder ein Anspruch arglistig erhoben wurde. Seine Kündigung wirkt mit einem Monat Frist. Welches Vielfache gilt, steht in Ihren Bedingungen.

Was Sie vor der Kündigung prüfen sollten

Eine neue Polizze fragt Ihre Gesundheit neu ab. Was seit dem alten Abschluss dazugekommen ist, etwa eine Knieoperation oder ein Bandscheibenvorfall, kann zu Ausschlüssen oder zur Ablehnung führen. Im alten Vertrag ist das kein Thema mehr, und diesen Vorteil geben Sie mit der Kündigung auf.

Läuft ein Schadenfall, kündigen Sie nicht vorschnell. Ansprüche aus Unfällen während der Laufzeit bleiben bestehen, aber Fristen für die Meldung der Dauerinvalidität laufen weiter. Prüfen Sie bei einer Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr außerdem den Rückkaufswert: Wer früh aussteigt, bekommt meist deutlich weniger zurück, als er eingezahlt hat.

So formulieren Sie die Kündigung

Nötig sind Name, Anschrift, Polizzennummer, der Satz, dass Sie den Vertrag zum nächstmöglichen Termin kündigen, und die Bitte um schriftliche Bestätigung mit Enddatum. Bei einer Kündigung nach drei Jahren oder nach dem Versicherungsfall nennen Sie den Grund, damit sie richtig zugeordnet wird.

Schicken Sie die Kündigung so, dass Sie den Zugang belegen können, etwa als eingeschriebenen Brief oder als E-Mail mit Eingangsbestätigung. Maßgeblich ist der Zugang beim Versicherer, nicht das Datum auf Ihrem Schreiben. Kommt nach zwei Wochen keine Bestätigung, fragen Sie nach.

Wann Kündigen richtig ist und wann nicht

Kündigen lohnt sich, wenn die Polizze alt ist, eine niedrige Versicherungssumme oder eine schwache Gliedertaxe hat und Sie gesund genug für einen neuen Abschluss sind. Auch doppelte Verträge, etwa über einen Kreditkartenschutz oder eine Gruppenpolizze des Dienstgebers, sind ein Grund zu prüfen.

Nicht kündigen sollten Sie, nur weil ein anderer Tarif ein paar Euro günstiger ist, wenn Sie inzwischen Vorerkrankungen haben oder ein Dauerrabatt zurückzuzahlen wäre. Oft ist es besser, die bestehende Polizze anzupassen, etwa die Summe zu erhöhen oder ein überflüssiges Spitalgeld zu streichen.

Schritt für Schritt

  1. Polizze und Bedingungen heraussuchen: Laufzeit, Ablaufdatum, Kündigungsfrist und Dauerrabatt notieren.
  2. Prüfen, ob die Dreijahresregel oder ein Recht nach dem Versicherungsfall greift.
  3. Neue Polizze beantragen und die Annahme abwarten.
  4. Kündigung mit Polizzennummer schreiben und nachweisbar verschicken.
  5. Bestätigung ablegen und die Abbuchung nach Vertragsende kontrollieren.

Checkliste

  • Ablaufdatum und Frist aus der Polizze notiert
  • Dauerrabatt und mögliche Rückforderung geklärt
  • Neue Polizze angenommen, bevor die alte endet
  • Kein offener Schadenfall
  • Zugang der Kündigung belegbar
  • Bestätigung mit Enddatum erhalten

Häufige Fehler

  • Zuerst kündigen und dann feststellen, dass der neue Versicherer wegen Vorerkrankungen ablehnt
  • Einen Zehnjahresvertrag vor Ende des dritten Jahres kündigen wollen
  • Die Frist nach dem Absendedatum statt nach dem Zugang berechnen
  • Den Dauerrabatt vergessen, der beim Ausstieg zurückverlangt werden kann

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Kann ich die Unfallversicherung monatlich kündigen?

Nein, auch bei monatlicher Zahlung gilt die vereinbarte Vertragsdauer. Gekündigt wird zum Ablauf oder nach der Dreijahresregel.

Reicht eine E-Mail?

Meist ja, die Musterbedingungen verlangen geschriebene Form. Sichern Sie den Nachweis, dass die E-Mail angekommen ist.

Was passiert mit einem Unfall kurz vor Vertragsende?

Für Unfälle während der Laufzeit bleibt der Versicherer zuständig, auch wenn die Dauerinvalidität erst später feststeht. Halten Sie die Fristen aus der alten Polizze ein.

Kann mir der Versicherer nach einem Unfall kündigen?

Ja, aber nur in den Fällen, die die Bedingungen nennen, etwa bei hohen Leistungen im Verhältnis zur Jahresprämie. Seine Kündigung wirkt mit einem Monat Frist.

Bekomme ich zu viel gezahlte Prämie zurück?

Ja, dem Versicherer steht nach den Musterbedingungen die anteilige Prämie nur bis zum Vertragsende zu.

Muss ich einen Grund angeben?

Bei der Ablaufkündigung nicht. Bei der Kündigung nach drei Jahren oder nach dem Versicherungsfall nennen Sie den Anlass.

Quellen

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