Alles zur Versicherung: Drohnenversicherung
Brauche ich für meine Drohne eine Versicherung?
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Kurz gesagt
Wer zahlt, wenn ein Freund mit meiner Drohne einen Schaden verursacht? In Österreich haften zuerst Sie als Halter, nach § 148 Luftfahrtgesetz auch ohne eigenes Verschulden. Zahlen muss dann Ihre Drohnenhaftpflicht, privat ab etwa 42 Euro im Jahr, wenn sie Piloten mit Ihrer Erlaubnis einschließt. Den Schaden an der Drohne selbst ersetzt nur eine Kasko.
Was Schutz und Pflichten in Österreich kosten, aus öffentlich genannten Angaben, Stand Oktober 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Eigene Drohnenhaftpflicht, leichteste Gewichtsklasse, 1,5 Millionen Euro Summe | ab etwa 42 Euro im Jahr |
| Wählbare Versicherungssumme in diesem Tarif | 1,5 bis 5 Millionen Euro |
| Kompetenznachweis A1 und A3 für Ihren Freund | 0 Euro, gültig 5 Jahre |
| Zusatzprüfung A2 bei Austro Control | 69,60 Euro |
| Registrierung als Betreiber | 46,80 Euro für drei Jahre |
Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Angaben.
Ob ein Tarif andere Piloten einschließt, steht nur in den jeweiligen Bedingungen; dass viele eigene Drohnenpolizzen das tun und manche nur Halter und Familie decken, ist Richtwert aus der Angebotspraxis, ebenso die Schadenbeträge im Beispiel.
Das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Eine Böe drückt die Drohne beim Landen auf eine Motorhaube. Lack und Haube sind beschädigt, die Drohne ist hin.
| Schaden am Auto | etwa 1.800 Euro |
| Zahlt Ihre Drohnenhaftpflicht mit Einschluss fremder Piloten | 1.800 Euro, für Sie 0 Euro |
| Ohne diesen Einschluss | Sie als Halter zahlen womöglich selbst |
| Drohne kaputt | etwa 900 Euro |
| Mit Ihrer Kasko | Ersatz abzüglich Selbstbehalt |
| Ohne Kasko | nur, wenn Ihr Freund schuld ist und selbst zahlt |
Mit passender Drohnenhaftpflicht ist das Auto geregelt. Ob die 900 Euro für die Drohne ersetzt werden, entscheiden Kasko und Bedingungen, nicht die Freundschaft.
Das Luftfahrtgesetz kennt eine Halterhaftung: Wird beim Betrieb eines Luftfahrzeugs oder eines selbständig fliegenden Luftfahrtgeräts jemand verletzt oder eine Sache beschädigt, haftet der Halter. Auf ein Verschulden kommt es nicht an. Halter ist, wer die Drohne auf eigene Rechnung betreibt, also in der Regel Sie als Besitzer.
Geben Sie die Drohne einem Freund, bleiben Sie Halter. Der Geschädigte muss nicht herausfinden, wer am Steuer stand, er kann sich direkt an Sie wenden. Deshalb verlangt das Gesetz auch vom Halter die Haftpflichtversicherung, nicht vom Piloten.
Macht Ihr Freund einen Fehler, startet er etwa bei starkem Wind, verliert die Drohne aus den Augen oder fliegt über Menschen, haftet er zusätzlich selbst. Der Geschädigte kann sich aussuchen, an wen er sich wendet, bekommt den Schaden aber nur einmal ersetzt.
Anders ist es, wenn jemand die Drohne ohne Ihren Willen nimmt. Dann haftet nach § 149 Luftfahrtgesetz der Benutzer an Ihrer Stelle. Sie haften nur weiter, wenn Sie die Benützung durch eigenes Verschulden möglich gemacht haben, etwa weil Drohne und Fernsteuerung offen im Auto lagen.
| Lage | Wer haftet | Wessen Polizze zahlt |
|---|---|---|
| Freund fliegt mit Ihrer Erlaubnis, kein Fehler | Sie als Halter | Ihre Drohnenhaftpflicht, wenn andere Piloten eingeschlossen sind |
| Freund fliegt mit Ihrer Erlaubnis und macht einen Fehler | Sie und Ihr Freund | meist Ihre Drohnenhaftpflicht |
| Jemand fliegt ohne Ihren Willen | der Benutzer | seine eigene Versicherung, falls vorhanden |
| Ohne Ihren Willen, aber Sie haben es leicht gemacht | der Benutzer und Sie | beide Polizzen prüfen |
| Drohne stürzt ab und ist kaputt | Ihr Freund, wenn er schuld ist | Ihre Kasko, sonst meist niemand |
Das ist die entscheidende Frage, und sie steht nur in Ihren Bedingungen. Viele eigene Drohnenpolizzen versichern die Personen mit, die die Drohne mit Ihrer Erlaubnis steuern, manche aber nur den Halter und seine Familie. Fragen Sie vor dem Verleihen nach und lassen Sie es sich schriftlich bestätigen.
Fehlt der Einschluss, bleibt eine Lücke: Sie haften als Halter, die Versicherung zahlt aber womöglich nicht, weil ein Fremder geflogen ist. Bei der Registrierung haben Sie Austro Control eine Polizzennummer genannt; diese Polizze ist die, auf die es ankommt.
Eine Haftpflicht zahlt nur Schäden bei anderen, nie die eigene Drohne. Dafür gibt es die Drohnenkasko, die Absturz, Bruch und oft Diebstahl abdeckt. In Österreich wird sie seltener angeboten als die Haftpflicht.
Ohne Kasko können Sie sich an Ihren Freund halten, wenn er den Absturz verschuldet hat. Auf seine Haushaltsversicherung sollten Sie dabei nicht bauen: Die Privathaftpflicht darin nimmt Schäden durch Luftfahrzeuge aus, und geliehene Sachen sind je nach Tarif nicht oder nur eingeschränkt gedeckt. Am Ende zahlt er meist aus eigener Tasche oder gar nicht.
Schließt Ihre Drohnenhaftpflicht andere Piloten ein und hat Ihr Freund einen gültigen Kompetenznachweis, sind Schäden bei Dritten geregelt. Für eine günstige Drohne, deren Verlust Sie verschmerzen, brauchen Sie auch keine Kasko.
Heikel wird es erst, wenn der Einschluss fehlt, der Freund ohne Nachweis fliegt oder eine teure Drohne ohne Kasko verliehen wird. Dann behalten Sie die Fernsteuerung besser selbst.
Klären Sie vor dem Start drei Dinge: dass Ihre Polizze den Freund einschließt, dass er ab 250 Gramm einen Kompetenznachweis hat und mindestens 16 Jahre alt ist, und wer zahlt, wenn die Drohne abstürzt.
Fliegt Ihr Freund gegen die Regeln, etwa höher als 120 Meter oder in einer gesperrten Zone, kann Ihr Versicherer die Leistung kürzen oder Geld zurückfordern. Strafen der Behörde reichen bis 22.000 Euro.
Fragen und Antworten
Die Pflicht trifft den Halter, also Sie. Fliegt Ihr Freund oft fremde Drohnen, ist ein eigener Schutz trotzdem sinnvoll, weil er bei eigenem Fehler persönlich haftet.
Meist nicht. Die Privathaftpflicht in der Haushaltsversicherung schließt Schäden durch Luftfahrzeuge aus, und Drohnen zählen dazu.
Bei grober Fahrlässigkeit oder Flügen gegen die Regeln ist das möglich. Ist er in Ihrer Polizze mitversichert, verzichten Versicherer bei normalen Fehlern meist darauf.
Dann haftet der Benutzer an Ihrer Stelle. Sie haften nur weiter, wenn Sie die Nutzung durch eigenes Verschulden möglich gemacht haben.
Dann ist das keine private Nutzung mehr. Private Polizzen decken das in der Regel nicht, Sie brauchen einen gewerblichen Schutz.
Ja. Es ist Ihr Vertrag, also melden Sie den Schaden umgehend und nennen Sie den Piloten.
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Alles zur Versicherung: Drohnenversicherung
Brauche ich für meine Drohne eine Versicherung?
Deckt die Haushaltsversicherung meine Drohne?
Meist nicht. In Österreich steckt die Privathaftpflicht in der Haushaltsversicherung, Drohnen …
Wer zahlt in Österreich den Schaden an meiner eigenen Drohne?
Die Haftpflicht zahlt nie für Ihre eigene Drohne. Für Absturz und Diebstahl brauchen Sie eine …
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Muss ich meine Drohne in Österreich registrieren? Ja, ab 250 Gramm oder mit Kamera, bei Austr …
Ist eine Drohnenversicherung in Österreich Pflicht?
Ja. Nach § 164 Luftfahrtgesetz muss der Halter eine Haftpflichtversicherung abschließen, mind …
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Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, in Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen und vermittelt Ihren Vertrag nicht.
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