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Wer zahlt in Österreich, wenn ein Freund mit meiner Drohne einen Schaden verursacht?

Kurz gesagt

Wer zahlt, wenn ein Freund mit meiner Drohne einen Schaden verursacht? In Österreich haften zuerst Sie als Halter, nach § 148 Luftfahrtgesetz auch ohne eigenes Verschulden. Zahlen muss dann Ihre Drohnenhaftpflicht, privat ab etwa 42 Euro im Jahr, wenn sie Piloten mit Ihrer Erlaubnis einschließt. Den Schaden an der Drohne selbst ersetzt nur eine Kasko.

Wer zahlt in Österreich, wenn ein Freund mit meiner Drohne einen Schaden verursacht?

Was es kostet

Was Schutz und Pflichten in Österreich kosten, aus öffentlich genannten Angaben, Stand Oktober 2026.

BeispielRichtwert
Eigene Drohnenhaftpflicht, leichteste Gewichtsklasse, 1,5 Millionen Euro Summeab etwa 42 Euro im Jahr
Wählbare Versicherungssumme in diesem Tarif1,5 bis 5 Millionen Euro
Kompetenznachweis A1 und A3 für Ihren Freund0 Euro, gültig 5 Jahre
Zusatzprüfung A2 bei Austro Control69,60 Euro
Registrierung als Betreiber46,80 Euro für drei Jahre

Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Angaben.

Ob ein Tarif andere Piloten einschließt, steht nur in den jeweiligen Bedingungen; dass viele eigene Drohnenpolizzen das tun und manche nur Halter und Familie decken, ist Richtwert aus der Angebotspraxis, ebenso die Schadenbeträge im Beispiel.

Das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Freund fliegt Ihre 600-Gramm-Drohne in Salzburg gegen ein Auto

Eine Böe drückt die Drohne beim Landen auf eine Motorhaube. Lack und Haube sind beschädigt, die Drohne ist hin.

Schaden am Autoetwa 1.800 Euro
Zahlt Ihre Drohnenhaftpflicht mit Einschluss fremder Piloten1.800 Euro, für Sie 0 Euro
Ohne diesen EinschlussSie als Halter zahlen womöglich selbst
Drohne kaputtetwa 900 Euro
Mit Ihrer KaskoErsatz abzüglich Selbstbehalt
Ohne Kaskonur, wenn Ihr Freund schuld ist und selbst zahlt

Mit passender Drohnenhaftpflicht ist das Auto geregelt. Ob die 900 Euro für die Drohne ersetzt werden, entscheiden Kasko und Bedingungen, nicht die Freundschaft.

Warum Sie haften, obwohl Sie nicht geflogen sind

Das Luftfahrtgesetz kennt eine Halterhaftung: Wird beim Betrieb eines Luftfahrzeugs oder eines selbständig fliegenden Luftfahrtgeräts jemand verletzt oder eine Sache beschädigt, haftet der Halter. Auf ein Verschulden kommt es nicht an. Halter ist, wer die Drohne auf eigene Rechnung betreibt, also in der Regel Sie als Besitzer.

Geben Sie die Drohne einem Freund, bleiben Sie Halter. Der Geschädigte muss nicht herausfinden, wer am Steuer stand, er kann sich direkt an Sie wenden. Deshalb verlangt das Gesetz auch vom Halter die Haftpflichtversicherung, nicht vom Piloten.

Wann auch Ihr Freund haftet

Macht Ihr Freund einen Fehler, startet er etwa bei starkem Wind, verliert die Drohne aus den Augen oder fliegt über Menschen, haftet er zusätzlich selbst. Der Geschädigte kann sich aussuchen, an wen er sich wendet, bekommt den Schaden aber nur einmal ersetzt.

Anders ist es, wenn jemand die Drohne ohne Ihren Willen nimmt. Dann haftet nach § 149 Luftfahrtgesetz der Benutzer an Ihrer Stelle. Sie haften nur weiter, wenn Sie die Benützung durch eigenes Verschulden möglich gemacht haben, etwa weil Drohne und Fernsteuerung offen im Auto lagen.

LageWer haftetWessen Polizze zahlt
Freund fliegt mit Ihrer Erlaubnis, kein FehlerSie als HalterIhre Drohnenhaftpflicht, wenn andere Piloten eingeschlossen sind
Freund fliegt mit Ihrer Erlaubnis und macht einen FehlerSie und Ihr Freundmeist Ihre Drohnenhaftpflicht
Jemand fliegt ohne Ihren Willender Benutzerseine eigene Versicherung, falls vorhanden
Ohne Ihren Willen, aber Sie haben es leicht gemachtder Benutzer und Siebeide Polizzen prüfen
Drohne stürzt ab und ist kaputtIhr Freund, wenn er schuld istIhre Kasko, sonst meist niemand

Ist der fremde Pilot in Ihrer Polizze versichert?

Das ist die entscheidende Frage, und sie steht nur in Ihren Bedingungen. Viele eigene Drohnenpolizzen versichern die Personen mit, die die Drohne mit Ihrer Erlaubnis steuern, manche aber nur den Halter und seine Familie. Fragen Sie vor dem Verleihen nach und lassen Sie es sich schriftlich bestätigen.

Fehlt der Einschluss, bleibt eine Lücke: Sie haften als Halter, die Versicherung zahlt aber womöglich nicht, weil ein Fremder geflogen ist. Bei der Registrierung haben Sie Austro Control eine Polizzennummer genannt; diese Polizze ist die, auf die es ankommt.

Was mit der Drohne selbst passiert

Eine Haftpflicht zahlt nur Schäden bei anderen, nie die eigene Drohne. Dafür gibt es die Drohnenkasko, die Absturz, Bruch und oft Diebstahl abdeckt. In Österreich wird sie seltener angeboten als die Haftpflicht.

Ohne Kasko können Sie sich an Ihren Freund halten, wenn er den Absturz verschuldet hat. Auf seine Haushaltsversicherung sollten Sie dabei nicht bauen: Die Privathaftpflicht darin nimmt Schäden durch Luftfahrzeuge aus, und geliehene Sachen sind je nach Tarif nicht oder nur eingeschränkt gedeckt. Am Ende zahlt er meist aus eigener Tasche oder gar nicht.

Wann Sie sich keine Sorgen machen müssen

Schließt Ihre Drohnenhaftpflicht andere Piloten ein und hat Ihr Freund einen gültigen Kompetenznachweis, sind Schäden bei Dritten geregelt. Für eine günstige Drohne, deren Verlust Sie verschmerzen, brauchen Sie auch keine Kasko.

Heikel wird es erst, wenn der Einschluss fehlt, der Freund ohne Nachweis fliegt oder eine teure Drohne ohne Kasko verliehen wird. Dann behalten Sie die Fernsteuerung besser selbst.

Unter Freunden vorher klären

Klären Sie vor dem Start drei Dinge: dass Ihre Polizze den Freund einschließt, dass er ab 250 Gramm einen Kompetenznachweis hat und mindestens 16 Jahre alt ist, und wer zahlt, wenn die Drohne abstürzt.

Fliegt Ihr Freund gegen die Regeln, etwa höher als 120 Meter oder in einer gesperrten Zone, kann Ihr Versicherer die Leistung kürzen oder Geld zurückfordern. Strafen der Behörde reichen bis 22.000 Euro.

Schritt für Schritt

  1. In Ihrer Polizze nach dem Einschluss anderer Piloten suchen.
  2. Fehlt er, beim Versicherer nachfragen oder den Tarif wechseln.
  3. Prüfen, ob Ihr Freund für das Gewicht der Drohne einen gültigen Kompetenznachweis hat.
  4. Klären, wer bei einem Absturz die Drohne bezahlt.
  5. Versicherungsnachweis mitgeben, er muss beim Fliegen dabei sein.
  6. Nach einem Schaden Fotos machen, Zeugen notieren und sofort melden.

Checkliste

  • Andere Piloten mit Ihrer Erlaubnis ausdrücklich mitversichert
  • Versicherungssumme von 1,5 Millionen Euro oder mehr
  • Freund mit Kompetenznachweis ab 250 Gramm und mindestens 16 Jahre alt
  • Ihre Registrierungsnummer gut lesbar auf der Drohne
  • Kasko, wenn die Drohne teuer ist
  • Absprache, wer einen Schaden an der Drohne trägt

Häufige Fehler

  • Annehmen, nur der Pilot hafte, weil Sie nicht am Steuer standen
  • Die Drohne verleihen, obwohl die Polizze nur Sie und Ihre Familie schützt
  • Auf die Haushaltsversicherung des Freundes hoffen, obwohl sie Luftfahrzeuge ausnimmt
  • Einen Freund ohne Kompetenznachweis fliegen lassen
  • Drohne und Fernsteuerung offen liegen lassen, sodass andere sie unbemerkt nutzen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss mein Freund selbst eine Drohnenversicherung haben?

Die Pflicht trifft den Halter, also Sie. Fliegt Ihr Freund oft fremde Drohnen, ist ein eigener Schutz trotzdem sinnvoll, weil er bei eigenem Fehler persönlich haftet.

Zahlt die Haushaltsversicherung meines Freundes?

Meist nicht. Die Privathaftpflicht in der Haushaltsversicherung schließt Schäden durch Luftfahrzeuge aus, und Drohnen zählen dazu.

Kann sich meine Versicherung das Geld von meinem Freund zurückholen?

Bei grober Fahrlässigkeit oder Flügen gegen die Regeln ist das möglich. Ist er in Ihrer Polizze mitversichert, verzichten Versicherer bei normalen Fehlern meist darauf.

Wer haftet, wenn jemand meine Drohne heimlich nimmt?

Dann haftet der Benutzer an Ihrer Stelle. Sie haften nur weiter, wenn Sie die Nutzung durch eigenes Verschulden möglich gemacht haben.

Was gilt, wenn ich die Drohne gegen Geld verleihe?

Dann ist das keine private Nutzung mehr. Private Polizzen decken das in der Regel nicht, Sie brauchen einen gewerblichen Schutz.

Muss ich den Schaden selbst melden, wenn mein Freund geflogen ist?

Ja. Es ist Ihr Vertrag, also melden Sie den Schaden umgehend und nennen Sie den Piloten.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, in Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen und vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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