Alles zur Versicherung: Pflegevorsorge
Reicht das Pflegegeld in Österreich aus?
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Kurz gesagt
Müssen Kinder in Österreich für die Pflege ihrer Eltern zahlen? Für das Pflegeheim nein: Seit 1. Jänner 2018 darf das Land weder Ihr Vermögen noch Ihr Einkommen für die Heimkosten der Eltern heranziehen. Bezahlt wird aus bis zu 80 Prozent der Pension und dem Pflegegeld, den Rest trägt das Land. Bei Pflege zu Hause tragen Ihre Eltern die Kosten selbst.
Beträge, die bei der Pflege der Eltern in Österreich zählen, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Tagsatz im Pflegeheim, je nach Bundesland | etwa 74 bis 238 Euro am Tag |
| Pflegegeld Stufe 1 bis 7 | 206,20 bis 2.214,80 Euro im Monat |
| Pflegegeld Stufe 4 | 888,50 Euro im Monat |
| Beitrag des Ehepartners, je nach Bundesland | etwa 30 bis 40 Prozent des Einkommens |
| Förderung der Betreuung rund um die Uhr, selbständige Betreuungskräfte | höchstens 800 Euro im Monat |
| Beitrag der Kinder zu den Heimkosten | 0 Euro |
Werte aus den genannten Quellen.
Tagsätze einzelner Heime weichen ab.
Pension und Tagsatz im Rechenbeispiel sind Annahmen.
Im Einzelfall entscheiden Land und Gericht; eine Rechtsberatung ersetzt diese Seite nicht.
Rechenbeispiel
Der Vater ist verwitwet. So teilt sich die Heimrechnung bei 150 Euro Tagsatz. Beträge gerundet.
| Heimrechnung im Monat, 30,4 Tage | etwa 4.560 Euro |
| 80 Prozent der Pension von 1.600 Euro netto (Annahme) | 1.280 Euro |
| Pflegegeld Stufe 4, abzüglich Taschengeld von 59,26 Euro | rund 830 Euro |
| Übernimmt das Land | rund 2.450 Euro |
| Tochter mit 90.000 Euro Jahreseinkommen | zahlt nichts |
| Sohn mit Eigentumswohnung | zahlt nichts |
Keines der Kinder zahlt, egal wie viel sie verdienen oder besitzen. Auch das Ersparte des Vaters bleibt geschützt. Wäre er verheiratet, könnte das Land seine Ehefrau mit einem Teil ihres Einkommens heranziehen.
Bis Ende 2017 holten sich manche Länder Geld von Angehörigen zurück. Seit 1. Jänner 2018 ist dieser Pflegeregress in ganz Österreich verboten. Das Land darf auf das Vermögen von Heimbewohnern, Angehörigen, Erben und Beschenkten nicht mehr zugreifen.
In der Praxis heißt das: Kinder werden für die offenen Heimkosten ihrer Eltern nicht herangezogen, weder mit ihrem Einkommen noch mit Erspartem. Anders ist es beim Ehepartner. Je nach Bundesland verlangt das Land von ihm bis zu 30 Prozent des Einkommens in Wien und bis zu 40 Prozent in Vorarlberg.
| Wer | Zahlt für das Pflegeheim? |
|---|---|
| Heimbewohner | ja, bis zu 80 Prozent der Pension und einen Großteil des Pflegegelds |
| Ehepartner | ja, je nach Bundesland etwa 30 bis 40 Prozent des Einkommens |
| Kinder | nein |
| Schwiegerkinder und Enkel | nein |
| Erben und Beschenkte | nein, Vermögen ist geschützt |
Ein Tag im Heim kostet je nach Bundesland zwischen etwa 74 Euro in Tirol und 238 Euro in Wien. Reichen Pension und Pflegegeld nicht, zahlt das Land den Rest über die Sozialhilfe.
Ihren Eltern bleiben 20 Prozent der Pension samt Urlaubs- und Weihnachtsgeld und 10 Prozent des Pflegegelds der Stufe 3 als Taschengeld. Ihr Erspartes und ihre Wohnung bleiben geschützt.
Das Zivilrecht kennt einen Unterhalt der Kinder für die Eltern. Nach § 234 ABGB schuldet ein Kind seinen Eltern Unterhalt, wenn sie sich nicht selbst erhalten können und ihre eigene Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind nicht grob vernachlässigt haben.
Die Grenzen sind eng: Zuerst haftet ein Ehepartner der Eltern. Eltern müssen zumutbar auch ihr Vermögen einsetzen. Mehrere Kinder teilen sich den Unterhalt nach ihren Kräften, und kein Kind muss dafür seinen eigenen angemessenen Unterhalt gefährden.
Für das Pflegeheim spielt das kaum eine Rolle, weil das Land den Anspruch nicht mehr geltend machen kann. Denkbar ist er, wenn Eltern selbst Unterhalt einklagen, etwa für Pflege zu Hause.
Das Verbot des Pflegeregresses gilt für die stationäre Pflege. Zu Hause zahlen Ihre Eltern die Betreuung aus Pension, Pflegegeld und Erspartem. Für eine Betreuung rund um die Uhr gibt es höchstens 800 Euro Förderung im Monat bei selbständigen Betreuungskräften, wenn das Nettoeinkommen 2.500 Euro nicht übersteigt und mindestens Pflegestufe 3 besteht.
Viele Kinder zahlen dann freiwillig mit, um den Eltern das Heim zu ersparen. Das ist eine Entscheidung der Familie, keine Pflicht gegenüber dem Land.
Für das Heim brauchen Ihre Eltern keine Versicherung, um Ihr Geld zu schützen. Das Gesetz schützt Sie bereits.
Sinnvoll ist eine private Pflegegeldversicherung der Eltern, wenn sie lange zu Hause bleiben wollen. Die feste Monatsrente deckt dann einen Teil der Betreuung, die sonst aus Erspartem oder von Ihnen kommt.
Fragen und Antworten
Nein. Seit 2018 darf das Land Kinder nicht für die Heimkosten der Eltern heranziehen, auch nicht bei hohem Einkommen.
Ja, das kann sein. Ehepartner werden je nach Bundesland mit etwa 30 bis 40 Prozent ihres Einkommens herangezogen.
Das Verbot des Pflegeregresses betrifft das Heim. Zu Hause zahlen Ihre Eltern die Betreuung selbst, mit Pflegegeld und Förderung.
Grundsätzlich ja, nach § 234 ABGB, wenn sie sich nicht selbst erhalten können. Ihr eigener angemessener Unterhalt bleibt dabei geschützt, und Geschwister teilen nach ihren Kräften.
Nein. Erben und Beschenkte dürfen für die Heimkosten seit 2018 nicht mehr herangezogen werden.
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Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, in Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen und vermittelt Ihren Vertrag nicht.
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