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Müssen Kinder in Österreich für die Pflege ihrer Eltern zahlen?

Kurz gesagt

Müssen Kinder in Österreich für die Pflege ihrer Eltern zahlen? Für das Pflegeheim nein: Seit 1. Jänner 2018 darf das Land weder Ihr Vermögen noch Ihr Einkommen für die Heimkosten der Eltern heranziehen. Bezahlt wird aus bis zu 80 Prozent der Pension und dem Pflegegeld, den Rest trägt das Land. Bei Pflege zu Hause tragen Ihre Eltern die Kosten selbst.

Müssen Kinder in Österreich für die Pflege ihrer Eltern zahlen?

Was es kostet

Beträge, die bei der Pflege der Eltern in Österreich zählen, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Tagsatz im Pflegeheim, je nach Bundeslandetwa 74 bis 238 Euro am Tag
Pflegegeld Stufe 1 bis 7206,20 bis 2.214,80 Euro im Monat
Pflegegeld Stufe 4888,50 Euro im Monat
Beitrag des Ehepartners, je nach Bundeslandetwa 30 bis 40 Prozent des Einkommens
Förderung der Betreuung rund um die Uhr, selbständige Betreuungskräftehöchstens 800 Euro im Monat
Beitrag der Kinder zu den Heimkosten0 Euro

Werte aus den genannten Quellen.

Tagsätze einzelner Heime weichen ab.

Pension und Tagsatz im Rechenbeispiel sind Annahmen.

Im Einzelfall entscheiden Land und Gericht; eine Rechtsberatung ersetzt diese Seite nicht.

Rechenbeispiel

Vater im Pflegeheim, Pflegestufe 4, zwei erwachsene Kinder

Der Vater ist verwitwet. So teilt sich die Heimrechnung bei 150 Euro Tagsatz. Beträge gerundet.

Heimrechnung im Monat, 30,4 Tageetwa 4.560 Euro
80 Prozent der Pension von 1.600 Euro netto (Annahme)1.280 Euro
Pflegegeld Stufe 4, abzüglich Taschengeld von 59,26 Eurorund 830 Euro
Übernimmt das Landrund 2.450 Euro
Tochter mit 90.000 Euro Jahreseinkommenzahlt nichts
Sohn mit Eigentumswohnungzahlt nichts

Keines der Kinder zahlt, egal wie viel sie verdienen oder besitzen. Auch das Ersparte des Vaters bleibt geschützt. Wäre er verheiratet, könnte das Land seine Ehefrau mit einem Teil ihres Einkommens heranziehen.

Warum Kinder für das Heim nicht zahlen

Bis Ende 2017 holten sich manche Länder Geld von Angehörigen zurück. Seit 1. Jänner 2018 ist dieser Pflegeregress in ganz Österreich verboten. Das Land darf auf das Vermögen von Heimbewohnern, Angehörigen, Erben und Beschenkten nicht mehr zugreifen.

In der Praxis heißt das: Kinder werden für die offenen Heimkosten ihrer Eltern nicht herangezogen, weder mit ihrem Einkommen noch mit Erspartem. Anders ist es beim Ehepartner. Je nach Bundesland verlangt das Land von ihm bis zu 30 Prozent des Einkommens in Wien und bis zu 40 Prozent in Vorarlberg.

WerZahlt für das Pflegeheim?
Heimbewohnerja, bis zu 80 Prozent der Pension und einen Großteil des Pflegegelds
Ehepartnerja, je nach Bundesland etwa 30 bis 40 Prozent des Einkommens
Kindernein
Schwiegerkinder und Enkelnein
Erben und Beschenktenein, Vermögen ist geschützt

Was Ihre Eltern im Heim selbst zahlen

Ein Tag im Heim kostet je nach Bundesland zwischen etwa 74 Euro in Tirol und 238 Euro in Wien. Reichen Pension und Pflegegeld nicht, zahlt das Land den Rest über die Sozialhilfe.

Ihren Eltern bleiben 20 Prozent der Pension samt Urlaubs- und Weihnachtsgeld und 10 Prozent des Pflegegelds der Stufe 3 als Taschengeld. Ihr Erspartes und ihre Wohnung bleiben geschützt.

Der Unterhalt nach ABGB gilt trotzdem

Das Zivilrecht kennt einen Unterhalt der Kinder für die Eltern. Nach § 234 ABGB schuldet ein Kind seinen Eltern Unterhalt, wenn sie sich nicht selbst erhalten können und ihre eigene Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind nicht grob vernachlässigt haben.

Die Grenzen sind eng: Zuerst haftet ein Ehepartner der Eltern. Eltern müssen zumutbar auch ihr Vermögen einsetzen. Mehrere Kinder teilen sich den Unterhalt nach ihren Kräften, und kein Kind muss dafür seinen eigenen angemessenen Unterhalt gefährden.

Für das Pflegeheim spielt das kaum eine Rolle, weil das Land den Anspruch nicht mehr geltend machen kann. Denkbar ist er, wenn Eltern selbst Unterhalt einklagen, etwa für Pflege zu Hause.

Pflege zu Hause: hier wird es teuer

Das Verbot des Pflegeregresses gilt für die stationäre Pflege. Zu Hause zahlen Ihre Eltern die Betreuung aus Pension, Pflegegeld und Erspartem. Für eine Betreuung rund um die Uhr gibt es höchstens 800 Euro Förderung im Monat bei selbständigen Betreuungskräften, wenn das Nettoeinkommen 2.500 Euro nicht übersteigt und mindestens Pflegestufe 3 besteht.

Viele Kinder zahlen dann freiwillig mit, um den Eltern das Heim zu ersparen. Das ist eine Entscheidung der Familie, keine Pflicht gegenüber dem Land.

Wann eine Pflegeversicherung hilft und wann nicht

Für das Heim brauchen Ihre Eltern keine Versicherung, um Ihr Geld zu schützen. Das Gesetz schützt Sie bereits.

Sinnvoll ist eine private Pflegegeldversicherung der Eltern, wenn sie lange zu Hause bleiben wollen. Die feste Monatsrente deckt dann einen Teil der Betreuung, die sonst aus Erspartem oder von Ihnen kommt.

Schritt für Schritt

  1. Pflegegeld für den Elternteil beantragen oder die Stufe überprüfen lassen.
  2. Klären, ob Pflege zu Hause oder im Heim geplant ist.
  3. Beim Heim fragen, ob es einen Vertrag mit dem Land hat.
  4. Antrag auf Übernahme der Restkosten beim Land stellen.
  5. Bei Pflege zu Hause Förderung und Kosten durchrechnen.
  6. Eine Vorsorgevollmacht für Anträge und Konten anlegen lassen.

Checkliste

  • Pflegegeldbescheid mit aktueller Stufe vorhanden
  • Heim mit Vertrag zum Land gewählt
  • Ehepartner des Elternteils über seinen Beitrag informiert
  • Förderung für Betreuung zu Hause geprüft
  • Vorsorgevollmacht vorhanden
  • Keine Zahlungszusage an das Heim unterschrieben, die Sie nicht geben wollen

Häufige Fehler

  • Aus Sorge vor Rückforderungen das Heim selbst zahlen
  • Deutsche Regeln zum Elternunterhalt auf Österreich übertragen
  • Vermögen der Eltern vorsorglich verschenken, obwohl es im Heim geschützt ist
  • Übersehen, dass der Ehepartner sehr wohl zahlen kann
  • Glauben, der Schutz gelte auch für Pflege zu Hause

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ich für das Pflegeheim meiner Mutter zahlen?

Nein. Seit 2018 darf das Land Kinder nicht für die Heimkosten der Eltern heranziehen, auch nicht bei hohem Einkommen.

Muss mein Vater für das Heim meiner Mutter zahlen?

Ja, das kann sein. Ehepartner werden je nach Bundesland mit etwa 30 bis 40 Prozent ihres Einkommens herangezogen.

Gilt das auch für die Pflege zu Hause?

Das Verbot des Pflegeregresses betrifft das Heim. Zu Hause zahlen Ihre Eltern die Betreuung selbst, mit Pflegegeld und Förderung.

Können meine Eltern mich auf Unterhalt verklagen?

Grundsätzlich ja, nach § 234 ABGB, wenn sie sich nicht selbst erhalten können. Ihr eigener angemessener Unterhalt bleibt dabei geschützt, und Geschwister teilen nach ihren Kräften.

Muss ich ein geerbtes Haus für Heimkosten hergeben?

Nein. Erben und Beschenkte dürfen für die Heimkosten seit 2018 nicht mehr herangezogen werden.

Was ist, wenn ich im Heimvertrag unterschreibe?

Lesen Sie genau, ob Sie nur als Kontakt oder als Zahler unterschreiben. Eine freiwillige Zahlungszusage bindet Sie wie jeder andere Vertrag.

Quellen

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Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen und vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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