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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Naturkatastrophen

Ist Grundwasser im Keller in Österreich versichert?

Kurz gesagt

Meist nicht. In österreichischen Eigenheim- und Haushaltspolizzen ist Grundwasser in der Regel ausgeschlossen oder nur über eine eigene Erweiterung gedeckt. Selbst dann zahlt die Versicherung nur bis zur Grenze der Katastrophendeckung, im Standard meist 3.000 bis 10.000 Euro. Sickert Wasser durch eine undichte Kellerwand, ist das ein Baumangel, den der Eigentümer selbst trägt.

Ist Grundwasser im Keller in Österreich versichert?

Was es kostet

Grenzen der Katastrophendeckung und typische Schadenhöhen, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Katastrophendeckung in Standardverträgenmeist 3.000 bis 10.000 Euro Höchstentschädigung
Erweiterte Katastrophendeckung, je nach Anbieteretwa 20.000 bis 40.000 Euro Höchstentschädigung
Basisschutz Naturkatastrophen in vielen Haushaltspolizzenbis etwa 4.000 Euro
Überschwemmter, ausgebauter KellerSchäden bis etwa 40.000 Euro
Nachträgliche Abdichtung eines Kellers von außenhäufig ab etwa 15.000 Euro

Stand September 2026, aus öffentlichen Angaben österreichischer Verbraucherstellen und Vergleichsseiten. Die Kosten der Abdichtung sind ein Richtwert aus der Angebotspraxis; ein Gutachter vor Ort gibt die belastbare Zahl.

Rechenbeispiel

Einfamilienhaus im Tullnerfeld, ausgebauter Keller mit 70 Quadratmetern

Nach einem nassen Frühjahr steht Wasser im Keller. Draußen ist der Rasen nass, aber nirgends steht Wasser. Es kommt durch die Bodenplatte. Die Polizze schließt Grundwasser aus.

Trocknung des Kellersetwa 2.000 Euro
Waschmaschine, Trockner, Möbel im Hobbyraumetwa 4.000 Euro
Abdichtung und neuer Bodenab etwa 15.000 Euro
Leistung der Versicherung0 Euro, Grundwasser ausgeschlossen

Der Eigentümer trägt rund 21.000 Euro oder mehr selbst. Wäre ein Bach über das Grundstück in den Keller gelaufen, hätte die Katastrophendeckung bis zu ihrer Grenze gezahlt. Beträge als Richtwert aus der Angebotspraxis.

Warum Grundwasser fast immer außen vor bleibt

Die Eigenheimversicherung zahlt bei Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser in voller Höhe. Hochwasser und Überschwemmung gelten dagegen als außergewöhnliche Naturereignisse und sind nur mit einer begrenzten Summe gedeckt. Grundwasser steht in vielen Polizzen ausdrücklich bei den Ausschlüssen.

Der Grund: Ein Keller muss so gebaut sein, dass er dem Grundwasser an seinem Standort standhält. Drückt Wasser durch Fugen oder Risse, sehen Versicherer darin eine Frage der Bauweise und kein zufälliges Ereignis.

SituationZahlt die Versicherung?
Bach tritt über die Ufer, Wasser läuft über den Garten in den Kellermit Katastrophendeckung, bis zu deren Grenze
Grundwasser tritt an die Oberfläche und flutet das Grundstücknur wenn die Polizze austretendes Grundwasser einschließt
Keller feucht nach Wochen mit Regen, draußen alles trockennein
Wasser drückt durch Risse in der Bodenplattenein
Wasser kommt aus dem Kanal zurück ins Hausnur mit Rückstaudeckung
Geplatzte Wasserleitung im Kellerja, als Leitungswasserschaden

Eigentümer und Mieter

Als Eigentümer tragen Sie drückendes Grundwasser selbst. Ihr Schutz ist eine dichte Bauweise, bei Neubauten oft ein wasserundurchlässiger Betonkeller. Beim Hauskauf lohnt die Frage nach alten Feuchteschäden und dem Grundwasserstand.

Als Mieter zahlt Ihre Haushaltsversicherung für Ihre Sachen im Kellerabteil nur, wenn die Polizze das Ereignis deckt. Sickert Wasser ein, ist das ein Mangel am Gebäude, um den sich der Vermieter kümmern muss. Stellen Sie Wertvolles im Keller auf Regale statt auf den Boden.

Wann sich eine Erweiterung lohnt

In Lagen an Flüssen, in Senken oder mit bekannt hohem Grundwasser lohnt es sich, gezielt nach einer Polizze zu fragen, die austretendes Grundwasser einschließt, und die Katastrophengrenze anzuheben. Ein ausgebauter Keller mit Heizung, Sauna oder Waschküche übersteigt 10.000 Euro schnell.

Wohnen Sie im Obergeschoß ohne Kellerabteil, brauchen Sie für Ihren Haushalt keine Erweiterung. Für das Gebäude sieht es anders aus, wenn es in einer Hochwasserzone steht. Die Zone können Sie selbst im Hochwasserrisikosystem HORA nachsehen.

Wenn keine Versicherung zahlt

Für Schäden nach Hochwasser kann das Land über den Katastrophenfonds eine Beihilfe gewähren. Den Antrag stellen Sie bei der Gemeinde. Es gibt keinen Rechtsanspruch, und die Sätze legt jedes Bundesland selbst fest.

Melden Sie den Schaden trotzdem sofort beim Versicherer und dokumentieren Sie ihn mit Fotos von Grundstück, Lichtschächten und Keller. Die Einordnung übernimmt der Versicherer, und eine späte Meldung kann den Anspruch kosten.

Schritt für Schritt

  1. Fotos und Videos von Grundstück, Lichtschächten und Keller mit Uhrzeit machen.
  2. Wasser abpumpen und Strom im Keller abschalten, wenn Wasser an Steckdosen reicht.
  3. Schaden bei Eigenheim- und Haushaltsversicherung melden, auch wenn Sie unsicher sind.
  4. Die Polizze auf Ausschlüsse für Grundwasser und die Höhe der Katastrophengrenze prüfen.
  5. Bei wiederkehrender Feuchte einen Bausachverständigen die Ursache klären lassen.
  6. Nach einem Hochwasser bei der Gemeinde nach einer Beihilfe aus dem Katastrophenfonds fragen.

Checkliste

  • Katastrophendeckung für Eigenheim und Haushalt in ausreichender Höhe
  • Klar geregelt, ob austretendes Grundwasser eingeschlossen ist
  • Rückstaudeckung und gewartete Rückstauklappe
  • Hochwasserzone in HORA nachgesehen
  • Wertvolles im Keller erhöht gelagert
  • Fotos vom trockenen Keller als Vergleich vorhanden

Häufige Fehler

  • Glauben, die Katastrophendeckung zahle jeden nassen Keller
  • Die Grenze von wenigen tausend Euro in der Polizze nie gelesen haben
  • Den Keller sanieren, bevor der Versicherer den Schaden gesehen hat
  • Beim Hauskauf nicht nach Grundwasserständen und alten Feuchteschäden fragen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Eigenheimversicherung bei Grundwasser im Keller?

In der Grunddeckung meist nicht. Nur manche Polizzen schließen austretendes Grundwasser ein, und dann nur bis zur Grenze der Katastrophendeckung.

Was ist der Unterschied zu Hochwasser?

Hochwasser kommt von einem Gewässer oder Starkregen über die Oberfläche. Grundwasser steigt aus dem Boden. Für Hochwasser gibt es die Katastrophendeckung, Grundwasser ist oft ganz ausgeschlossen.

Hilft der Katastrophenfonds bei Grundwasser?

Das entscheidet das jeweilige Land. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Fragen Sie nach dem Schaden bei Ihrer Gemeinde nach.

Wer zahlt als Mieter, wenn Grundwasser ins Kellerabteil kommt?

Für Ihre Sachen nur die Haushaltsversicherung, wenn die Polizze das deckt. Die Feuchte selbst ist ein Mangel am Haus, darum kümmert sich der Vermieter.

Hilft eine Rückstauklappe gegen Grundwasser?

Nein. Sie verhindert, dass Wasser aus dem Kanal zurückläuft. Gegen Wasser, das durch Wände drückt, hilft nur eine Abdichtung.

Wie finde ich heraus, ob mein Haus gefährdet ist?

Im Hochwasserrisikosystem HORA sehen Sie die Hochwasserzone. Zum Grundwasserstand geben Gemeinde, Baugrundgutachten und Nachbarn mit Keller die besten Hinweise.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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