Alles zur Versicherung: Naturkatastrophen
Zahlt der Staat, wenn mein Haus überflutet wird?
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Kurz gesagt
Ja, aber meist nur bis zu einer festen Summe. Sturm und Hagel sind voll gedeckt, außergewöhnliche Naturereignisse wie Überschwemmung, Vermurung und Lawine dagegen nur begrenzt: In Standardverträgen sind es oft 3.000 bis 10.000 Euro, mit erweiterter Katastrophendeckung 20.000 bis 40.000 Euro. Den Rest trägt im besten Fall der Katastrophenfonds mit, üblich sind 20 bis 30 Prozent.
Jahresprämien für eine Eigenheimversicherung mit Naturkatastrophenschutz aus einer veröffentlichten Marktauswertung für Österreich, Musterort Deutschfeistritz.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Eigenheim ohne Hochwasserrisiko, Basisschutz | etwa 570 bis 1.389 Euro im Jahr |
| Eigenheim ohne Hochwasserrisiko, erweiterter Katastrophenschutz | etwa 1.074 bis 1.566 Euro im Jahr |
| Eigenheim in einer HQ30-Zone, erweiterter Schutz | rund 1.495 Euro im Jahr, nur von wenigen Anbietern |
| Deckungssumme Basisschutz je Schaden | meist 3.000 bis 10.000 Euro |
| Deckungssumme erweiterter Schutz je Schaden | meist 20.000 bis 40.000 Euro |
Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Marktauswertungen für einen Musterort. Ihre Prämie hängt von Adresse, HORA-Zone, Versicherungssumme, Selbstbehalt und Vorschäden ab; das genaue Angebot holen wir ein. Die Prozentsätze des Katastrophenfonds sind Landesrecht und können abweichen.
Rechenbeispiel
Ein Gewitter überflutet die Straße, Wasser läuft über die Lichtschächte in den Keller und über die Terrassentür ins Erdgeschoss. So sieht die Rechnung mit Basisdeckung und mit erweiterter Deckung aus.
| Gesamtschaden an Gebäude und Einrichtung | etwa 60.000 Euro (Richtwert aus der Angebotspraxis) |
| Basisdeckung in der Polizze | bis 10.000 Euro |
| Erweiterte Katastrophendeckung | bis 30.000 Euro |
| Beihilfe Katastrophenfonds auf den ungedeckten Rest | 20 bis 30 Prozent, je nach Bundesland |
Mit Basisdeckung bleiben rund 50.000 Euro offen, davon deckt eine Beihilfe vielleicht 10.000 bis 15.000 Euro. Mit erweiterter Deckung bleiben rund 30.000 Euro offen. Der Aufpreis für die Erweiterung liegt bei einigen hundert Euro im Jahr.
Die Eigenheimversicherung deckt das Gebäude: Mauerwerk, Dach, Estrich, fest verbaute Technik und Nebengebäude. Die Haushaltsversicherung deckt alles, was Sie beim Umzug mitnehmen würden: Möbel, Geräte, Kleidung, Vorräte, teils auch Bodenbeläge.
Für Starkregen und Überschwemmung brauchen Sie beide Seiten. Ein vollgelaufener Keller beschädigt Estrich und Heizung (Eigenheim) und gleichzeitig Waschmaschine, Regale und Lager (Haushalt).
Anders als in Deutschland ist in Österreich meist ein kleiner Katastrophenschutz schon in der Polizze enthalten. Das klingt gut, ist aber eine Summe und keine volle Deckung.
| Ereignis | Wer zahlt und wie viel |
|---|---|
| Sturm und Hagel | voll bis zur Versicherungssumme |
| Starkregen überflutet Keller und Erdgeschoss | nur im Rahmen der Katastrophendeckung, begrenzt |
| Hochwasser eines Baches oder Flusses | nur im Rahmen der Katastrophendeckung, begrenzt |
| Vermurung und Erdrutsch | nur im Rahmen der Katastrophendeckung, begrenzt |
| Rückstau aus dem Kanal | je nach Polizze, oft nur mit erweiterter Deckung |
| Grundwasser, das von unten drückt | in der Regel gar nicht |
| Rest über der Deckungssumme | eventuell Beihilfe aus dem Katastrophenfonds |
In Standardverträgen liegt die Höchstentschädigung für außergewöhnliche Naturereignisse meist bei 3.000 bis 10.000 Euro, teils schon ab 3.000 bis 7.500 Euro. Das deckt ein nasses Kellerabteil, nicht ein überflutetes Erdgeschoss.
Mit erweiterter Katastrophendeckung sind je nach Anbieter 20.000 bis 40.000 Euro möglich, im Schnitt der erweiterten Pakete 20.000 bis 30.000 Euro. Manche Eigenheimversicherungen gehen darüber hinaus, oft gekoppelt an die halbe Versicherungssumme.
Ehrlich gesagt: Auch die erweiterte Deckung ersetzt bei einer Totalzerstörung nicht alles. Sie ist ein Puffer, keine Vollkasko fürs Haus.
Der Katastrophenfonds des Bundes gibt es seit 1966. Er ersetzt Ländern und Gemeinden 50 Prozent der Schäden am eigenen Vermögen und ersetzt den Ländern 60 Prozent dessen, was sie an Private auszahlen. 2025 war er mit rund 679 Millionen Euro dotiert.
Für Privatpersonen gelten Landesregelungen, nicht ein einheitlicher Satz. Üblich sind 20 bis 30 Prozent des festgestellten Schadens, in Härtefällen je nach Bundesland bis 80 oder 100 Prozent.
Wichtig sind drei Punkte: Der Antrag läuft über die Gemeinde, eine Schadenkommission erhebt vor Ort, und ersetzt wird nur, was keine Versicherung zahlt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Wer gar nicht versichert ist, wartet also auf eine Beihilfe nach Ermessen.
Ob die Katastrophendeckung erweitert werden kann, hängt an der Adresse. Liegt das Haus in einer roten oder gelben HORA-Zone oder in einer HQ30-Fläche, also einem Bereich, der statistisch alle 30 Jahre überflutet wird, bieten deutlich weniger Gesellschaften etwas an.
Auch ein Vorschaden durch Wasser kann die Erweiterung teuer, stark begrenzt oder unmöglich machen. Fragen Sie das ab, bevor Sie ein Haus kaufen, nicht danach.
Wenn nichts mehr geht, bleiben bauliche Maßnahmen und ein höherer Selbstbehalt als Hebel. Manche Gesellschaften nehmen ein Risiko nach einer Rückstausicherung und einer Aufkantung der Lichtschächte wieder an.
Zuerst Strom abschalten und sich selbst nicht gefährden. Danach fotografieren und filmen, bevor irgendetwas weggeräumt wird, und den höchsten Wasserstand an der Wand markieren.
Sie sind zur Schadenminderung verpflichtet: Wasser abpumpen, kaputte Fenster sichern, nasse Sachen trennen. Heben Sie beschädigte Gegenstände auf, bis der Sachverständige da war, und sammeln Sie jede Rechnung.
Melden Sie den Schaden so rasch wie möglich beim Versicherer und melden Sie ihn parallel bei der Gemeinde für den Katastrophenfonds. Beides schließt sich nicht aus, der Fonds prüft nur nachrangig.
Weil die Deckungssummen begrenzt sind, ist Prävention in Österreich nicht nur Beiwerk. Jeder Euro Schaden, der gar nicht entsteht, ist einer, für den Sie keine Beihilfe beantragen müssen.
Die wirksamsten Maßnahmen sind eine Rückstauklappe im Kanalanschluss samt jährlicher Wartung, aufgekantete und abgedeckte Lichtschächte, dichte Kellerfenster und eine Schwelle vor der Kellertür.
Dazu gehört, Heizung, Sicherungskasten, Wärmepumpe und Technik höher zu setzen und Dokumente sowie Wertsachen nicht im Keller zu lagern. Halten Sie außerdem Abläufe und Rinnen frei, sonst steht das Wasser schon bei mäßigem Regen.
Fragen und Antworten
Meist ja, aber nur bis zur vereinbarten Höchstsumme für außergewöhnliche Naturereignisse. In Standardverträgen sind das oft 3.000 bis 10.000 Euro.
Sie hebt die Höchstsumme je nach Anbieter auf 20.000 bis 40.000 Euro. In einer Auswertung für einen Musterort kostete ein Eigenheim mit erweitertem Schutz etwa 1.074 bis 1.566 Euro im Jahr statt 570 bis 1.389 Euro.
Das regelt jedes Bundesland selbst. Üblich sind 20 bis 30 Prozent des festgestellten Schadens, in Härtefällen bis 80 oder 100 Prozent. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht.
Nur für den Teil, den die Versicherung nicht zahlt. Doppelt bekommen Sie nichts, aber der ungedeckte Rest über der Höchstsumme kann berücksichtigt werden.
Das steht nicht in jeder Polizze. Suchen Sie das Wort wörtlich und fragen Sie nach, ob eine Rückstausicherung verlangt wird.
In der Regel nicht, solange das Wasser nicht an der Oberfläche stand und den Boden überflutet hat. Das ist der häufigste Streitpunkt nach Dauerregen.
Oft nur eingeschränkt oder gar nicht. Mit baulichen Maßnahmen und einem höheren Selbstbehalt lässt sich manchmal doch etwas erreichen, das prüfen wir für Sie.
In einer Wohnung im oberen Stock ohne Keller und ohne Lager. Dort ist Wasser von unten kaum ein Thema, Sturm und Leitungswasser bleiben aber wichtig.
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Alles zur Versicherung: Naturkatastrophen
Zahlt der Staat, wenn mein Haus überflutet wird?
Was gilt als Naturkatastrophe und was ist in Österreich versichert?
Sturm, Hagel, Schneedruck und Steinschlag sind in der Eigenheim- und Haushaltsversicherung immer gedeckt. Hochwasser, …
Lohnt sich eine Hochwasser- und Katastrophenversicherung in Österreich?
Für die meisten Hausbesitzer ja, zumindest eine höhere Deckung als die Grundsumme. In vielen Polizzen sind Hochwasser, …
NAMMERT Assekuradeur GmbH mit Sitz in Deutschland, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, in Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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