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Zahlt die Versicherung in Österreich bei Starkregen und Überschwemmung?

Kurz gesagt

Ja, aber meist nur bis zu einer festen Summe. Sturm und Hagel sind voll gedeckt, außergewöhnliche Naturereignisse wie Überschwemmung, Vermurung und Lawine dagegen nur begrenzt: In Standardverträgen sind es oft 3.000 bis 10.000 Euro, mit erweiterter Katastrophendeckung 20.000 bis 40.000 Euro. Den Rest trägt im besten Fall der Katastrophenfonds mit, üblich sind 20 bis 30 Prozent.

Zahlt die Versicherung in Österreich bei Starkregen und Überschwemmung?

Was es kostet

Jahresprämien für eine Eigenheimversicherung mit Naturkatastrophenschutz aus einer veröffentlichten Marktauswertung für Österreich, Musterort Deutschfeistritz.

BeispielRichtwert
Eigenheim ohne Hochwasserrisiko, Basisschutzetwa 570 bis 1.389 Euro im Jahr
Eigenheim ohne Hochwasserrisiko, erweiterter Katastrophenschutzetwa 1.074 bis 1.566 Euro im Jahr
Eigenheim in einer HQ30-Zone, erweiterter Schutzrund 1.495 Euro im Jahr, nur von wenigen Anbietern
Deckungssumme Basisschutz je Schadenmeist 3.000 bis 10.000 Euro
Deckungssumme erweiterter Schutz je Schadenmeist 20.000 bis 40.000 Euro

Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Marktauswertungen für einen Musterort. Ihre Prämie hängt von Adresse, HORA-Zone, Versicherungssumme, Selbstbehalt und Vorschäden ab; das genaue Angebot holen wir ein. Die Prozentsätze des Katastrophenfonds sind Landesrecht und können abweichen.

Rechenbeispiel

Einfamilienhaus, Keller und Erdgeschoss nach Starkregen unter Wasser

Ein Gewitter überflutet die Straße, Wasser läuft über die Lichtschächte in den Keller und über die Terrassentür ins Erdgeschoss. So sieht die Rechnung mit Basisdeckung und mit erweiterter Deckung aus.

Gesamtschaden an Gebäude und Einrichtungetwa 60.000 Euro (Richtwert aus der Angebotspraxis)
Basisdeckung in der Polizzebis 10.000 Euro
Erweiterte Katastrophendeckungbis 30.000 Euro
Beihilfe Katastrophenfonds auf den ungedeckten Rest20 bis 30 Prozent, je nach Bundesland

Mit Basisdeckung bleiben rund 50.000 Euro offen, davon deckt eine Beihilfe vielleicht 10.000 bis 15.000 Euro. Mit erweiterter Deckung bleiben rund 30.000 Euro offen. Der Aufpreis für die Erweiterung liegt bei einigen hundert Euro im Jahr.

Zwei Verträge, zwei Zuständigkeiten

Die Eigenheimversicherung deckt das Gebäude: Mauerwerk, Dach, Estrich, fest verbaute Technik und Nebengebäude. Die Haushaltsversicherung deckt alles, was Sie beim Umzug mitnehmen würden: Möbel, Geräte, Kleidung, Vorräte, teils auch Bodenbeläge.

Für Starkregen und Überschwemmung brauchen Sie beide Seiten. Ein vollgelaufener Keller beschädigt Estrich und Heizung (Eigenheim) und gleichzeitig Waschmaschine, Regale und Lager (Haushalt).

Anders als in Deutschland ist in Österreich meist ein kleiner Katastrophenschutz schon in der Polizze enthalten. Das klingt gut, ist aber eine Summe und keine volle Deckung.

EreignisWer zahlt und wie viel
Sturm und Hagelvoll bis zur Versicherungssumme
Starkregen überflutet Keller und Erdgeschossnur im Rahmen der Katastrophendeckung, begrenzt
Hochwasser eines Baches oder Flussesnur im Rahmen der Katastrophendeckung, begrenzt
Vermurung und Erdrutschnur im Rahmen der Katastrophendeckung, begrenzt
Rückstau aus dem Kanalje nach Polizze, oft nur mit erweiterter Deckung
Grundwasser, das von unten drücktin der Regel gar nicht
Rest über der Deckungssummeeventuell Beihilfe aus dem Katastrophenfonds

Die Summe ist das eigentliche Thema

In Standardverträgen liegt die Höchstentschädigung für außergewöhnliche Naturereignisse meist bei 3.000 bis 10.000 Euro, teils schon ab 3.000 bis 7.500 Euro. Das deckt ein nasses Kellerabteil, nicht ein überflutetes Erdgeschoss.

Mit erweiterter Katastrophendeckung sind je nach Anbieter 20.000 bis 40.000 Euro möglich, im Schnitt der erweiterten Pakete 20.000 bis 30.000 Euro. Manche Eigenheimversicherungen gehen darüber hinaus, oft gekoppelt an die halbe Versicherungssumme.

Ehrlich gesagt: Auch die erweiterte Deckung ersetzt bei einer Totalzerstörung nicht alles. Sie ist ein Puffer, keine Vollkasko fürs Haus.

Was der Katastrophenfonds leistet und was nicht

Der Katastrophenfonds des Bundes gibt es seit 1966. Er ersetzt Ländern und Gemeinden 50 Prozent der Schäden am eigenen Vermögen und ersetzt den Ländern 60 Prozent dessen, was sie an Private auszahlen. 2025 war er mit rund 679 Millionen Euro dotiert.

Für Privatpersonen gelten Landesregelungen, nicht ein einheitlicher Satz. Üblich sind 20 bis 30 Prozent des festgestellten Schadens, in Härtefällen je nach Bundesland bis 80 oder 100 Prozent.

Wichtig sind drei Punkte: Der Antrag läuft über die Gemeinde, eine Schadenkommission erhebt vor Ort, und ersetzt wird nur, was keine Versicherung zahlt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Wer gar nicht versichert ist, wartet also auf eine Beihilfe nach Ermessen.

Wo Sie die Deckung bekommen und wo nicht

Ob die Katastrophendeckung erweitert werden kann, hängt an der Adresse. Liegt das Haus in einer roten oder gelben HORA-Zone oder in einer HQ30-Fläche, also einem Bereich, der statistisch alle 30 Jahre überflutet wird, bieten deutlich weniger Gesellschaften etwas an.

Auch ein Vorschaden durch Wasser kann die Erweiterung teuer, stark begrenzt oder unmöglich machen. Fragen Sie das ab, bevor Sie ein Haus kaufen, nicht danach.

Wenn nichts mehr geht, bleiben bauliche Maßnahmen und ein höherer Selbstbehalt als Hebel. Manche Gesellschaften nehmen ein Risiko nach einer Rückstausicherung und einer Aufkantung der Lichtschächte wieder an.

Was Sie im Schadenfall sofort tun

Zuerst Strom abschalten und sich selbst nicht gefährden. Danach fotografieren und filmen, bevor irgendetwas weggeräumt wird, und den höchsten Wasserstand an der Wand markieren.

Sie sind zur Schadenminderung verpflichtet: Wasser abpumpen, kaputte Fenster sichern, nasse Sachen trennen. Heben Sie beschädigte Gegenstände auf, bis der Sachverständige da war, und sammeln Sie jede Rechnung.

Melden Sie den Schaden so rasch wie möglich beim Versicherer und melden Sie ihn parallel bei der Gemeinde für den Katastrophenfonds. Beides schließt sich nicht aus, der Fonds prüft nur nachrangig.

Vorbeugen zahlt sich hier doppelt aus

Weil die Deckungssummen begrenzt sind, ist Prävention in Österreich nicht nur Beiwerk. Jeder Euro Schaden, der gar nicht entsteht, ist einer, für den Sie keine Beihilfe beantragen müssen.

Die wirksamsten Maßnahmen sind eine Rückstauklappe im Kanalanschluss samt jährlicher Wartung, aufgekantete und abgedeckte Lichtschächte, dichte Kellerfenster und eine Schwelle vor der Kellertür.

Dazu gehört, Heizung, Sicherungskasten, Wärmepumpe und Technik höher zu setzen und Dokumente sowie Wertsachen nicht im Keller zu lagern. Halten Sie außerdem Abläufe und Rinnen frei, sonst steht das Wasser schon bei mäßigem Regen.

Schritt für Schritt

  1. HORA-Zone und HQ30-Fläche für Ihre Adresse nachsehen.
  2. In der Polizze die Höchstentschädigung für außergewöhnliche Naturereignisse suchen und notieren.
  3. Angebot für die erweiterte Katastrophendeckung einholen, für Eigenheim und Haushalt getrennt.
  4. Rückstauklappe und Aufkantung der Lichtschächte einplanen und die Wartung fix terminieren.
  5. Im Schadenfall fotografieren, Wasserstand markieren, dann abpumpen und melden.
  6. Parallel bei der Gemeinde einen Antrag auf Beihilfe aus dem Katastrophenfonds stellen.

Checkliste

  • Höchstentschädigung für Naturkatastrophen in der Polizze bekannt
  • Eigenheim und Haushalt getrennt geprüft, beide mit Katastrophendeckung
  • Rückstau in der Polizze genannt und Rückstausicherung eingebaut
  • Selbstbehalt bekannt und tragbar
  • Heizung, Wärmepumpe und Sicherungskasten höher gesetzt
  • Fotos vom trockenen Keller und Rechnungen der Einrichtung gesichert

Häufige Fehler

  • Glauben, Katastrophenschutz in der Polizze heiße volle Deckung
  • Den Keller ausräumen, bevor Fotos und Wasserstand festgehalten sind
  • Auf den Katastrophenfonds bauen und sich gar nicht versichern
  • Nur das Gebäude absichern und den Haushalt im Keller vergessen
  • Die Erweiterung erst nach dem ersten Wasserschaden anfragen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Haushaltsversicherung bei Starkregen?

Meist ja, aber nur bis zur vereinbarten Höchstsumme für außergewöhnliche Naturereignisse. In Standardverträgen sind das oft 3.000 bis 10.000 Euro.

Was bringt die erweiterte Katastrophendeckung?

Sie hebt die Höchstsumme je nach Anbieter auf 20.000 bis 40.000 Euro. In einer Auswertung für einen Musterort kostete ein Eigenheim mit erweitertem Schutz etwa 1.074 bis 1.566 Euro im Jahr statt 570 bis 1.389 Euro.

Wie viel bekomme ich aus dem Katastrophenfonds?

Das regelt jedes Bundesland selbst. Üblich sind 20 bis 30 Prozent des festgestellten Schadens, in Härtefällen bis 80 oder 100 Prozent. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht.

Bekomme ich Beihilfe, wenn ich versichert bin?

Nur für den Teil, den die Versicherung nicht zahlt. Doppelt bekommen Sie nichts, aber der ungedeckte Rest über der Höchstsumme kann berücksichtigt werden.

Ist Rückstau mitversichert?

Das steht nicht in jeder Polizze. Suchen Sie das Wort wörtlich und fragen Sie nach, ob eine Rückstausicherung verlangt wird.

Zahlt die Versicherung bei Grundwasser im Keller?

In der Regel nicht, solange das Wasser nicht an der Oberfläche stand und den Boden überflutet hat. Das ist der häufigste Streitpunkt nach Dauerregen.

Ich wohne in einer roten HORA-Zone. Bekomme ich noch Schutz?

Oft nur eingeschränkt oder gar nicht. Mit baulichen Maßnahmen und einem höheren Selbstbehalt lässt sich manchmal doch etwas erreichen, das prüfen wir für Sie.

Wann brauche ich die Erweiterung eher nicht?

In einer Wohnung im oberen Stock ohne Keller und ohne Lager. Dort ist Wasser von unten kaum ein Thema, Sturm und Leitungswasser bleiben aber wichtig.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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