Alles zur Versicherung: Private Pensionsvorsorge
Brauche ich in Österreich überhaupt eine private Pensionsvorsorge?
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Kurz gesagt
Riester-Verträge gibt es in Österreich nicht, das Gegenstück ist die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge. In den ersten zehn Jahren können Sie sie nicht auflösen. Danach ist eine Barauszahlung möglich, kostet aber die Hälfte der staatlichen Prämie und 27,5 Prozent Kapitalertragsteuer auf die Erträge. Die Übertragung in eine Pensionszusatzversicherung oder Pensionskasse ist ohne diese Folgen möglich.
Gesetzliche Werte für Österreich 2026 und ein Rechenbeispiel.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Staatliche Prämie 2026 | 4,25 Prozent auf bis zu 3.817,04 Euro, höchstens 162,22 Euro |
| Rückzahlung bei Barauszahlung | 50 Prozent der erhaltenen Prämien |
| Nachversteuerung der Erträge | 27,5 Prozent Kapitalertragsteuer |
| Mindestbindung | 10 Jahre ab der ersten Einzahlung |
Prämie, Bindung und Steuersatz sind gesetzlich festgelegt, Stand September 2026. Der Vertragswert im Beispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis; die echten Zahlen stehen in Ihrer jährlichen Mitteilung. Keine Steuerberatung.
Rechenbeispiel
So sieht die Rechnung aus, wenn nach Ablauf der Bindung ausgezahlt wird.
| Eigene Einzahlungen | 12.000 Euro |
| Erhaltene Prämien, 10 mal 51 Euro | 510 Euro |
| Vertragswert | 13.500 Euro (Richtwert aus der Angebotspraxis) |
| Erträge | 990 Euro |
| Halbe Prämie zurück | 255 Euro |
| 27,5 Prozent auf die Erträge | rund 272 Euro |
Ausgezahlt werden rund 12.970 Euro. Die Kosten der Auszahlung liegen bei rund 530 Euro. Eine Übertragung in eine Pensionszusatzversicherung würde nichts davon kosten.
Die Zukunftsvorsorge ist gesetzlich für mindestens zehn Jahre ab der ersten Einzahlung gebunden. In dieser Zeit können Sie sich das Geld nicht auszahlen lassen, auch nicht gegen einen Abschlag.
Was Sie in der Regel tun können: die Einzahlungen einstellen. Dann fließen keine neuen Prämien, das Kapital bleibt im Vertrag und arbeitet weiter. Fragen Sie beim Anbieter nach, ob dabei Kosten oder Änderungen an der Garantie anfallen.
Nach Ablauf der Bindung dürfen Sie sich das Kapital bar auszahlen lassen. Der Staat holt sich dann die Hälfte der gutgeschriebenen Prämien zurück, und die bisher steuerfreien Erträge werden mit 27,5 Prozent nachversteuert.
Fragen Sie außerdem, ob die Kapitalgarantie bei einer Auszahlung wegfällt. Bei manchen Verträgen gilt sie nur bis zum vereinbarten Ende.
| Weg | Folge |
|---|---|
| Einzahlungen einstellen | keine Rückzahlung, Kapital bleibt im Vertrag |
| Barauszahlung nach zehn Jahren | halbe Prämie zurück, 27,5 Prozent auf Erträge |
| Übertragung in eine Pensionszusatzversicherung | keine Rückzahlung, keine Nachversteuerung |
| Übertragung in eine Pensionskasse oder betriebliche Kollektivversicherung | keine Rückzahlung, keine Nachversteuerung |
| Auszahlung als lebenslange Pension | steuerfrei, Prämie bleibt vollständig |
Wenn der Vertrag hohe Kosten hat und kaum Ertrag bringt, kann die Auszahlung nach zehn Jahren der ehrlichere Schritt sein. Ist wenig Ertrag da, fällt auch wenig Steuer an, und die halbe Prämie ist oft ein kleiner Betrag.
Rechnen Sie vorher nach: Was bleibt nach Rückzahlung und Steuer, und was würde das Geld in einem günstigeren Vertrag oder Fondssparplan bringen? Wer eine lebenslange Zusatzpension will, prüft zuerst die Übertragung.
Wer aus Deutschland zugezogen ist, hat manchmal noch einen Riester-Vertrag. Eine Kündigung gilt dort als schädliche Verwendung, dann gehen alle Zulagen und Steuervorteile zurück.
Innerhalb der EU können Sie den Vertrag in der Regel ruhen lassen, ohne Zulagen zurückzuzahlen. Klären Sie das schriftlich mit dem deutschen Anbieter, bevor Sie kündigen.
Fragen und Antworten
Nein, eine Auszahlung ist in dieser Zeit nicht vorgesehen. Sie können aber in der Regel die Einzahlungen einstellen.
Die Hälfte der erhaltenen Prämien und 27,5 Prozent Kapitalertragsteuer auf die Erträge. Bei geringem Ertrag ist das oft wenig.
Ja, wenn Sie das Kapital in eine Pensionszusatzversicherung, Pensionskasse oder ähnliche Einrichtung übertragen oder als lebenslange Pension beziehen.
Nicht immer. Fragen Sie beim Anbieter nach, bei manchen Verträgen gilt sie nur bis zum vereinbarten Ende.
Nein, Riester ist ein deutsches Produkt. Für einen alten deutschen Vertrag gelten die deutschen Regeln, eine Kündigung kostet dort alle Zulagen.
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