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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Berufshaftpflicht

Was ist eine Vermögensschadenhaftpflicht und wer braucht sie in Österreich?

Kurz gesagt

Eine Vermögensschadenhaftpflicht zahlt, wenn Sie durch einen beruflichen Fehler bei anderen einen reinen Geldschaden auslösen, ohne dass jemand verletzt oder etwas beschädigt wird. In Österreich braucht sie, wer berät, verwaltet oder vermittelt; Pflicht ist sie etwa für Steuerberater mit 72.673 Euro je Fall. Für Berater beginnt die Prämie bei rund 170 Euro netto im Jahr.

Was ist eine Vermögensschadenhaftpflicht und wer braucht sie in Österreich?

Was es kostet

Veröffentlichter Tarif für Unternehmens- und Personalberater in Österreich, Jahresnettoprämien, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Berater, Umsatz bis 30.000 Euro, Summe 150.000 Eurorund 170 Euro netto im Jahr
Berater, Umsatz bis 50.000 Euro, Summe 300.000 Eurorund 255 Euro netto im Jahr
Berater, Umsatz bis 100.000 Euro, Summe 500.000 Eurorund 405 Euro netto im Jahr
Berater, Umsatz bis 250.000 Euro, Summe 1 Million Eurorund 580 Euro netto im Jahr
Selbstbehalt 1.000 Euro statt 0 Euro10 Prozent Nachlass auf die Prämie

Stand Oktober 2026.

Die Prämien stammen aus einem veröffentlichten Tarif, netto zuzüglich 11 Prozent Versicherungssteuer.

Mindestsummen laut Gesetzestext, Unternehmensserviceportal und einer Übersicht der Außenwirtschaftsförderung;

die Summen für Vermittler werden regelmäßig an die Preise angepasst.

Die Berufsauswahl ohne Pflicht,

die Aussagen zu Betriebshaftpflicht und Nachbesserung sowie die Beträge im Beispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Ihre Prämie hängt von Beruf, Umsatz und Summe ab; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Übersetzer in Salzburg übersetzt eine Vertragsklausel falsch

Er überträgt für einen Exportbetrieb einen Liefervertrag und gibt eine Frist für Lieferverzug falsch wieder. Der Betrieb liefert zu spät und zahlt eine Vertragsstrafe.

Vertragsstrafe des Kundenetwa 15.000 Euro
Anwalt zur Prüfung der Forderungetwa 2.000 Euro
Mit Vermögensschadenhaftpflicht, Summe 300.000 EuroVersicherer prüft, wehrt Überhöhtes ab und zahlt den Rest
Prämie bei bis zu 50.000 Euro Umsatzrund 255 Euro netto im Jahr

Ohne Polizze zahlt er rund 17.000 Euro selbst. Mit Polizze bleibt es beim vereinbarten Selbstbehalt und einer Prämie von rund 285 Euro im Jahr mit Steuer.

Was ein reiner Vermögensschaden ist

Ein reiner Vermögensschaden entsteht, ohne dass ein Mensch verletzt oder eine Sache beschädigt wurde. Ihr Kunde hat nachher einfach weniger Geld: weil eine Frist verstrichen ist, eine Förderung entfällt, eine Steuer zu hoch festgesetzt wurde oder ein Vertrag eine teure Lücke hat.

Eine Betriebshaftpflicht zahlt in solchen Fällen meist nicht. Sie ist für Schäden gebaut, bei denen etwas kaputtgeht oder jemand zu Schaden kommt. Diese Lücke schließt die Vermögensschadenhaftpflicht.

Was passiertArt des SchadensZuständige Versicherung
Kunde stürzt in Ihrem BüroPersonenschadenBetriebshaftpflicht
Sie beschädigen beim Kunden einen LaptopSachschadenBetriebshaftpflicht
Ihre Steuererklärung für den Kunden ist fehlerhaft, er zahlt zu vielreiner VermögensschadenVermögensschadenhaftpflicht
Sie versäumen die Frist für einen Förderantragreiner VermögensschadenVermögensschadenhaftpflicht
Ihr Programmierfehler legt den Onlineshop des Kunden lahmreiner VermögensschadenVermögensschadenhaftpflicht, je nach Polizze

Für wen sie in Österreich Pflicht ist

In Österreich regelt jedes Berufsgesetz selbst, ob eine Haftpflichtversicherung nötig ist. Rechtsanwälte brauchen nach der Rechtsanwaltsordnung mindestens 400.000 Euro je Versicherungsfall, die Nachhaftung darf weder ausgeschlossen noch zeitlich begrenzt sein. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Bilanzbuchhalter müssen mindestens 72.673 Euro je Schadensfall versichern.

Für Versicherungsvermittler gelten mindestens 1,25 Millionen Euro je Fall und 1,85 Millionen Euro im Jahr. Immobilienmakler brauchen 100.000 Euro, Verwalter 400.000 Euro, Bauträger 1 Million Euro. Gerichtssachverständige, Gerichtsdolmetscher und eingetragene Mediatoren brauchen 400.000 Euro. Ohne Nachweis gibt es keine Eintragung oder Berechtigung.

Wer sie ohne Pflicht braucht

Unternehmensberater, IT-Dienstleister, Projektmanager, Übersetzer, Werbeagenturen und Datenschutzbeauftragte müssen sich nicht versichern. Ein Fehler kann beim Kunden aber mehr kosten als Ihr Jahresumsatz. Größere Auftraggeber und öffentliche Stellen verlangen deshalb oft vorab eine Versicherungsbestätigung.

Auch Geschäftsführer und Vereinsvorstände haben ein Geldschadenrisiko. Für sie gibt es eigene Formen, etwa die Haftpflicht für Organe einer Gesellschaft.

Wann Sie keine brauchen

Als Dienstnehmer schützt Sie das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz. Für eine entschuldbare Fehlleistung haften Sie nicht, bei leichter Fahrlässigkeit kann das Gericht den Ersatz mäßigen oder erlassen. Das ändert sich, sobald Sie nebenbei auf eigene Rechnung beraten.

Handwerksbetriebe, Händler und Gastronomen verursachen fast nur Personen- und Sachschäden. Für sie ist eine gute Betriebshaftpflicht wichtiger.

Worauf Sie in der Polizze achten sollten

Fehler zeigen sich oft erst Jahre später. Eine Rückwärtsdeckung versichert Fehler aus der Zeit vor Vertragsbeginn, die noch niemand bemerkt hat. Eine Nachhaftung schützt Sie, wenn ein Kunde erst nach dem Ende Ihrer Tätigkeit Ansprüche stellt.

Achten Sie auch darauf, wie oft die Summe im Jahr zur Verfügung steht. Im veröffentlichten Beratertarif steht sie dreifach bereit. Das Nachbessern der eigenen Arbeit zahlt die Versicherung nicht, nur den Schaden, der dem Kunden darüber hinaus entsteht.

Schritt für Schritt

  1. Im Berufsgesetz oder bei der Kammer klären, ob eine Pflicht und eine Mindestsumme gelten.
  2. Den teuersten Fehler durchspielen, der bei einem typischen Auftrag passieren kann.
  3. Prüfen, ob Ihre Betriebshaftpflicht reine Vermögensschäden in kleinem Umfang einschließt.
  4. Summe je Fall und Jahreshöchstleistung festlegen.
  5. Rückwärtsdeckung, Nachhaftung und Ausschlüsse in den Angeboten nebeneinanderlegen.

Checkliste

  • Alle Tätigkeiten in der Polizze genannt, auch Nebenleistungen
  • Summe je Fall passt zu Ihren Aufträgen und zum Berufsgesetz
  • Summe steht im Jahr mindestens zweifach zur Verfügung
  • Rückwärtsdeckung für unentdeckte frühere Fehler
  • Nachhaftung nach Ende der Tätigkeit
  • Personen- und Sachschäden über eine Betriebshaftpflicht abgedeckt

Häufige Fehler

  • Glauben, die Betriebshaftpflicht zahle auch für Beratungsfehler
  • Nur die gesetzliche Mindestsumme wählen, obwohl die Aufträge größer sind
  • Neue Leistungen anbieten, ohne sie dem Versicherer zu melden
  • Die Polizze bei Berufsaufgabe kündigen, ohne die Nachhaftung zu klären

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Was ist der Unterschied zur Berufshaftpflicht?

Berufshaftpflicht ist der Oberbegriff. Bei Beratern, Anwälten und Steuerberatern ist damit meist eine Vermögensschadenhaftpflicht gemeint, bei Ärzten deckt sie auch Personenschäden.

Brauchen IT-Dienstleister eine Vermögensschadenhaftpflicht?

Meist ja. Ein Fehler im Code kann beim Kunden Umsatz kosten, ohne dass etwas kaputtgeht. Datenverlust und Softwarefehler sollten ausdrücklich genannt sein.

Ist sie für Unternehmensberater Pflicht?

Gesetzlich nicht. Viele Auftraggeber verlangen aber vor Vertragsabschluss eine Versicherungsbestätigung.

Zahlt die Versicherung bei grober Fahrlässigkeit?

In der Regel ja. Vorsatz ist dagegen nicht versichert.

Was kostet sie im Monat?

Für Berater mit kleinem Umsatz rund 15 bis 25 Euro im Monat mit Steuer, bei höheren Summen und Umsätzen entsprechend mehr.

Ist die Prämie steuerlich absetzbar?

Als Selbstständiger in der Regel ja, als Betriebsausgabe. Klären Sie den Einzelfall mit Ihrer Steuerberatung.

Quellen

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Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen und vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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