Alles zur Versicherung: Berufshaftpflicht
Welche Berufe brauchen in Österreich eine Berufshaftpflicht?
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Kurz gesagt
Eine Vermögensschadenhaftpflicht zahlt, wenn Sie durch einen beruflichen Fehler bei anderen einen reinen Geldschaden auslösen, ohne dass jemand verletzt oder etwas beschädigt wird. In Österreich braucht sie, wer berät, verwaltet oder vermittelt; Pflicht ist sie etwa für Steuerberater mit 72.673 Euro je Fall. Für Berater beginnt die Prämie bei rund 170 Euro netto im Jahr.
Veröffentlichter Tarif für Unternehmens- und Personalberater in Österreich, Jahresnettoprämien, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Berater, Umsatz bis 30.000 Euro, Summe 150.000 Euro | rund 170 Euro netto im Jahr |
| Berater, Umsatz bis 50.000 Euro, Summe 300.000 Euro | rund 255 Euro netto im Jahr |
| Berater, Umsatz bis 100.000 Euro, Summe 500.000 Euro | rund 405 Euro netto im Jahr |
| Berater, Umsatz bis 250.000 Euro, Summe 1 Million Euro | rund 580 Euro netto im Jahr |
| Selbstbehalt 1.000 Euro statt 0 Euro | 10 Prozent Nachlass auf die Prämie |
Stand Oktober 2026.
Die Prämien stammen aus einem veröffentlichten Tarif, netto zuzüglich 11 Prozent Versicherungssteuer.
Mindestsummen laut Gesetzestext, Unternehmensserviceportal und einer Übersicht der Außenwirtschaftsförderung;
die Summen für Vermittler werden regelmäßig an die Preise angepasst.
Die Berufsauswahl ohne Pflicht,
die Aussagen zu Betriebshaftpflicht und Nachbesserung sowie die Beträge im Beispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.
Ihre Prämie hängt von Beruf, Umsatz und Summe ab; das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Er überträgt für einen Exportbetrieb einen Liefervertrag und gibt eine Frist für Lieferverzug falsch wieder. Der Betrieb liefert zu spät und zahlt eine Vertragsstrafe.
| Vertragsstrafe des Kunden | etwa 15.000 Euro |
| Anwalt zur Prüfung der Forderung | etwa 2.000 Euro |
| Mit Vermögensschadenhaftpflicht, Summe 300.000 Euro | Versicherer prüft, wehrt Überhöhtes ab und zahlt den Rest |
| Prämie bei bis zu 50.000 Euro Umsatz | rund 255 Euro netto im Jahr |
Ohne Polizze zahlt er rund 17.000 Euro selbst. Mit Polizze bleibt es beim vereinbarten Selbstbehalt und einer Prämie von rund 285 Euro im Jahr mit Steuer.
Ein reiner Vermögensschaden entsteht, ohne dass ein Mensch verletzt oder eine Sache beschädigt wurde. Ihr Kunde hat nachher einfach weniger Geld: weil eine Frist verstrichen ist, eine Förderung entfällt, eine Steuer zu hoch festgesetzt wurde oder ein Vertrag eine teure Lücke hat.
Eine Betriebshaftpflicht zahlt in solchen Fällen meist nicht. Sie ist für Schäden gebaut, bei denen etwas kaputtgeht oder jemand zu Schaden kommt. Diese Lücke schließt die Vermögensschadenhaftpflicht.
| Was passiert | Art des Schadens | Zuständige Versicherung |
|---|---|---|
| Kunde stürzt in Ihrem Büro | Personenschaden | Betriebshaftpflicht |
| Sie beschädigen beim Kunden einen Laptop | Sachschaden | Betriebshaftpflicht |
| Ihre Steuererklärung für den Kunden ist fehlerhaft, er zahlt zu viel | reiner Vermögensschaden | Vermögensschadenhaftpflicht |
| Sie versäumen die Frist für einen Förderantrag | reiner Vermögensschaden | Vermögensschadenhaftpflicht |
| Ihr Programmierfehler legt den Onlineshop des Kunden lahm | reiner Vermögensschaden | Vermögensschadenhaftpflicht, je nach Polizze |
In Österreich regelt jedes Berufsgesetz selbst, ob eine Haftpflichtversicherung nötig ist. Rechtsanwälte brauchen nach der Rechtsanwaltsordnung mindestens 400.000 Euro je Versicherungsfall, die Nachhaftung darf weder ausgeschlossen noch zeitlich begrenzt sein. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Bilanzbuchhalter müssen mindestens 72.673 Euro je Schadensfall versichern.
Für Versicherungsvermittler gelten mindestens 1,25 Millionen Euro je Fall und 1,85 Millionen Euro im Jahr. Immobilienmakler brauchen 100.000 Euro, Verwalter 400.000 Euro, Bauträger 1 Million Euro. Gerichtssachverständige, Gerichtsdolmetscher und eingetragene Mediatoren brauchen 400.000 Euro. Ohne Nachweis gibt es keine Eintragung oder Berechtigung.
Unternehmensberater, IT-Dienstleister, Projektmanager, Übersetzer, Werbeagenturen und Datenschutzbeauftragte müssen sich nicht versichern. Ein Fehler kann beim Kunden aber mehr kosten als Ihr Jahresumsatz. Größere Auftraggeber und öffentliche Stellen verlangen deshalb oft vorab eine Versicherungsbestätigung.
Auch Geschäftsführer und Vereinsvorstände haben ein Geldschadenrisiko. Für sie gibt es eigene Formen, etwa die Haftpflicht für Organe einer Gesellschaft.
Als Dienstnehmer schützt Sie das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz. Für eine entschuldbare Fehlleistung haften Sie nicht, bei leichter Fahrlässigkeit kann das Gericht den Ersatz mäßigen oder erlassen. Das ändert sich, sobald Sie nebenbei auf eigene Rechnung beraten.
Handwerksbetriebe, Händler und Gastronomen verursachen fast nur Personen- und Sachschäden. Für sie ist eine gute Betriebshaftpflicht wichtiger.
Fehler zeigen sich oft erst Jahre später. Eine Rückwärtsdeckung versichert Fehler aus der Zeit vor Vertragsbeginn, die noch niemand bemerkt hat. Eine Nachhaftung schützt Sie, wenn ein Kunde erst nach dem Ende Ihrer Tätigkeit Ansprüche stellt.
Achten Sie auch darauf, wie oft die Summe im Jahr zur Verfügung steht. Im veröffentlichten Beratertarif steht sie dreifach bereit. Das Nachbessern der eigenen Arbeit zahlt die Versicherung nicht, nur den Schaden, der dem Kunden darüber hinaus entsteht.
Fragen und Antworten
Berufshaftpflicht ist der Oberbegriff. Bei Beratern, Anwälten und Steuerberatern ist damit meist eine Vermögensschadenhaftpflicht gemeint, bei Ärzten deckt sie auch Personenschäden.
Meist ja. Ein Fehler im Code kann beim Kunden Umsatz kosten, ohne dass etwas kaputtgeht. Datenverlust und Softwarefehler sollten ausdrücklich genannt sein.
Gesetzlich nicht. Viele Auftraggeber verlangen aber vor Vertragsabschluss eine Versicherungsbestätigung.
In der Regel ja. Vorsatz ist dagegen nicht versichert.
Für Berater mit kleinem Umsatz rund 15 bis 25 Euro im Monat mit Steuer, bei höheren Summen und Umsätzen entsprechend mehr.
Als Selbstständiger in der Regel ja, als Betriebsausgabe. Klären Sie den Einzelfall mit Ihrer Steuerberatung.
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Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, in Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen und vermittelt Ihren Vertrag nicht.
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