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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Betriebshaftpflicht

Wer braucht in Österreich eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Kurz gesagt

Jeder, der ein Gewerbe ausübt und dabei Kunden, fremde Räume oder fremde Sachen berührt. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Haftpflicht nur für einzelne Gewerbe, etwa Baumeister. Auftraggeber und Vermieter verlangen den Nachweis aber oft. Die Haftpflicht in Ihrer Haushaltsversicherung deckt betriebliche Schäden nicht, und wer nur berät, braucht eher eine Vermögensschadenhaftpflicht.

Wer braucht in Österreich eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Was es kostet

Öffentlich genannte Werte und Richtwerte für Jahresprämien in Österreich, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Kleiner Betrieb, allgemeine Spanneab etwa 200 Euro im Jahr, riskante Branchen mehrere tausend Euro
Fußpflege, Kosmetik, Massage über den Rahmenvertrag der Wiener Innungrund 30 Euro je Standort im Jahr
Nebengewerbe mit Warenverkaufetwa 100 bis 250 Euro im Jahr
Handwerksbetrieb mit Mitarbeiternetwa 400 bis 900 Euro im Jahr

Stand September 2026. Der Innungsvertrag und die allgemeine Spanne stammen aus den Quellen, die Werte für Nebengewerbe und Handwerk sind Richtwerte aus der Angebotspraxis. Ihre Prämie hängt von Gewerbe, Umsatz und Deckung ab; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Nebengewerbe: Kerzen und Seifen selbst herstellen

Ein Angestellter stellt am Wochenende Kerzen und Seifen her und verkauft sie auf Märkten. Eine Kundin bekommt von einer Seife einen Hautausschlag und muss behandelt werden.

Forderung der KundinBehandlung, Schmerzengeld, Verdienstentgang
Haftpflicht aus der Haushaltsversicherungzahlt nicht, der Verkauf ist gewerblich
Betriebshaftpflicht mit Produkthaftungetwa 100 bis 250 Euro im Jahr
Versicherungssumme3 Millionen Euro pauschal

Mit Betriebshaftpflicht prüft und zahlt der Versicherer. Ohne sie trägt der Hersteller den Schaden selbst, bei Gesundheitsschäden schnell fünfstellig.

Warum Sie als Unternehmer haften

Wer einem anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, muss ihn ersetzen. Im Betrieb sind die Summen oft höher als privat: Eine Kundin rutscht im nassen Eingang aus, ein Mitarbeiter beschädigt beim Kunden den Boden, ein Gast bekommt nach dem Essen Beschwerden.

Als Inhaber stehen Sie auch für Fehler Ihrer Leute ein. Ohne Versicherung zahlt der Betrieb, als Einzelunternehmer haften Sie mit Ihrem Privatvermögen. Die Versicherung zahlt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte ab, wenn nötig vor Gericht.

Wer sie braucht und wer eher nicht

Unverzichtbar ist sie im Handwerk, im Handel mit Geschäftslokal, in Gastronomie und Hotellerie, bei körpernahen Dienstleistungen und überall, wo Sie in fremden Räumen arbeiten.

Weniger dringend ist sie, wenn Sie nur am eigenen Schreibtisch sitzen, keine Kunden empfangen und keine fremden Sachen in die Hand nehmen. Dann droht eher ein Geldschaden durch einen fachlichen Fehler, und dafür ist die Vermögensschadenhaftpflicht da. Viele Tarife für Ein-Personen-Unternehmen verbinden beides.

Ihre LageBetriebshaftpflicht nötig?
Handwerksbetrieb, auch als Ein-Personen-Unternehmenja, Schäden beim Kunden sind häufig
Geschäft, Lokal, Friseur, Studio mit Kundenverkehrja
Baumeisterja, gesetzlich vorgeschrieben
Nebenberufliches Gewerbe, etwa Verkauf selbstgemachter Warenja, die Haushaltsversicherung greift nicht
Beratung oder Programmierung nur im eigenen Büroeher Vermögensschadenhaftpflicht, oft kombiniert
Angestellt ohne eigenes Gewerbenein, hier haftet der Dienstgeber

Wann sie gesetzlich vorgeschrieben ist

Eine allgemeine Versicherungspflicht für Betriebe gibt es in Österreich nicht. Die Gewerbeordnung schreibt aber für bestimmte Gewerbe eine Haftpflicht vor. Baumeister brauchen nach § 99 Abs. 7 GewO eine Versicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit mindestens 1 Million Euro je Schadensfall, größere Betriebe 5 Millionen Euro. Immobilienmakler, Immobilienverwalter und Bauträger brauchen nach § 117 Abs. 7 GewO eine Vermögensschadenhaftpflicht.

Häufiger kommt die Pflicht aus Verträgen: Generalunternehmer, Vermieter von Geschäftslokalen, Veranstalter von Märkten und öffentliche Auftraggeber wollen oft eine Versicherungsbestätigung sehen, bevor Sie beginnen.

Warum die Haushaltsversicherung nicht reicht

In Österreich steckt die Privathaftpflicht meist in der Haushaltsversicherung. Sie deckt Schäden aus dem privaten Alltag. Betriebliche und gewerbliche Tätigkeiten sind in aller Regel ausgeschlossen, auch kleine Nebengewerbe wie Hundebetreuung gegen Entgelt oder der Verkauf selbstgenähter Kleidung.

Manche Polizzen schließen geringfügige Nebentätigkeiten ein. Ob Ihre dazugehört, steht in den Bedingungen. Lesen Sie nach, bevor Sie sich darauf verlassen.

Schritt für Schritt

  1. Aufschreiben, wo Sie arbeiten: beim Kunden, im eigenen Lokal oder nur am Schreibtisch.
  2. Prüfen, ob Ihr Gewerbe eine gesetzliche Versicherungspflicht hat und welche Mindestsumme gilt.
  3. In der Haushaltsversicherung nachlesen, wie Nebentätigkeiten geregelt sind.
  4. Klären, ob Ihnen eher Personen- und Sachschäden oder reine Geldschäden drohen.
  5. Vor dem ersten Auftrag abschließen, nicht erst nach dem ersten Schaden.

Checkliste

  • Alle Tätigkeiten und Nebentätigkeiten in der Polizze genannt
  • Versicherungssumme mindestens 3 Millionen Euro pauschal
  • Gesetzliche Mindestsumme erfüllt, wenn Ihr Gewerbe eine hat
  • Produkthaftung eingeschlossen, wenn Sie Waren herstellen oder verkaufen
  • Bearbeitungsschäden eingeschlossen, wenn Sie beim Kunden arbeiten
  • Versicherungsbestätigung für Auftraggeber griffbereit

Häufige Fehler

  • Glauben, die Haushaltsversicherung decke das Nebengewerbe
  • Erst abschließen, wenn ein Auftraggeber die Bestätigung verlangt
  • Als Beratungsgewerbe nur die Betriebshaftpflicht haben und Geldschäden übersehen
  • Eine neue Tätigkeit aufnehmen, ohne sie dem Versicherer zu melden

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Ist die Betriebshaftpflicht in Österreich Pflicht?

Nicht allgemein. Für einzelne Gewerbe wie Baumeister schreibt die Gewerbeordnung eine Haftpflicht mit Mindestsumme vor, andere verlangen Auftraggeber vertraglich.

Brauche ich sie als Ein-Personen-Unternehmen?

Ja, sobald Kunden, Käufer oder fremde Sachen betroffen sein können. Wer nur berät, braucht vor allem eine Vermögensschadenhaftpflicht.

Sind meine Mitarbeiter mitversichert?

Schäden, die Mitarbeiter bei der Arbeit anderen zufügen, sind in der Regel eingeschlossen. Ihre eigenen Arbeitsunfälle sind Sache der gesetzlichen Unfallversicherung.

Deckt sie Schäden an meinem eigenen Werkzeug?

Nein, sie zahlt nur Schäden, die Sie anderen zufügen. Für eigenes Inventar gibt es die Betriebsbündel- oder Inhaltsversicherung.

Ab wann sollte sie gelten?

Spätestens ab dem ersten Auftrag, am besten ab der Gewerbeanmeldung. Viele Versicherer haben einfache Tarife für Gründer.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebot anfordern: Betriebshaftpflicht

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1Für wen?
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Mehrere möglich. Zu jeder gewählten Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer für ein Angebot braucht.

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NAMMERT Assekuradeur GmbH mit Sitz in Deutschland, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, in Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand

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