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Sind Erdrutsch und Erdsenkung in Österreich versichert?

Kurz gesagt

In Österreich sind Erdrutsch und Erdsenkung verschieden versichert. Der Erdrutsch zählt in vielen Eigenheim- und Haushaltspolizzen zu den Naturgefahren wie Sturm und Felssturz und ist bis zur Versicherungssumme gedeckt. Die Erdsenkung gehört zur Katastrophendeckung, im Standard meist nur mit 3.000 bis 10.000 Euro. Schäden durch Bauarbeiten, Bergbau oder Setzungen zahlt keine der beiden.

Sind Erdrutsch und Erdsenkung in Österreich versichert?

Was es kostet

Jahresprämien für das gesamte Paket aus einer veröffentlichten Erhebung in einem Ort ohne Hochwassergefahr, Juli 2025, sowie übliche Grenzen der Katastrophendeckung.

BeispielRichtwert
Haushaltsversicherung, Standardschutzetwa 100 bis 187 Euro im Jahr
Haushaltsversicherung mit erweitertem Katastrophenschutzetwa 148 bis 250 Euro im Jahr
Eigenheimversicherung, Standardschutzetwa 570 bis 1.389 Euro im Jahr
Eigenheimversicherung mit erweitertem Schutzetwa 1.074 bis 1.566 Euro im Jahr
Grenze der Katastrophendeckung, Standard und erweitertmeist 3.000 bis 10.000 Euro, erweitert etwa 20.000 bis 40.000 Euro

Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Erhebungen und Polizzen.

Einen eigenen Preis nur für Erdrutsch gibt es nicht.

Die Schadenbeträge im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Einfamilienhaus am Hang in Kärnten

Nach tagelangem Regen gleitet der Hang oberhalb des Hauses ab und drückt gegen die Rückwand. Die Polizze nennt Erdrutsch bei den Naturgefahren, die Katastrophendeckung liegt bei 10.000 Euro.

Gutachten zu Ursache und Standsicherheitetwa 1.500 bis 4.000 Euro
Rückwand, Fundamentecke und Innenausbauetwa 30.000 bis 80.000 Euro
Einrichtung im Erdgeschoßetwa 5.000 bis 15.000 Euro
Hang sichern und Erde abtragenetwa 10.000 bis 50.000 Euro, meist nicht versichert

Als Erdrutsch eingestuft zahlen Eigenheim- und Haushaltsversicherung Gutachten, Gebäude und Einrichtung bis zur Versicherungssumme, abzüglich Selbstbehalt. Würde der Schaden als Vermurung gewertet, wären es höchstens die 10.000 Euro der Katastrophendeckung. Die Hangsicherung bleibt in beiden Fällen meist bei Ihnen.

Zwei Begriffe, zwei Töpfe

Österreichische Polizzen trennen gewöhnliche Naturgefahren von außergewöhnlichen Naturkatastrophen. Zu den gewöhnlichen zählen Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und in vielen Bedingungen auch der Erdrutsch. Diese Gefahren sind bis zur vollen Versicherungssumme gedeckt.

Die Erdsenkung steht dagegen meist in der Katastrophendeckung, neben Überschwemmung, Muren, Lawinen und Erdbeben. Dort gilt eine eigene, viel niedrigere Grenze. Ob ein Schaden als Erdrutsch oder als Erdsenkung eingestuft wird, entscheidet also über einen großen Teil der Leistung.

Einzelne Tarife ordnen den Erdrutsch anders ein. Lesen Sie deshalb in Ihrer Polizze, unter welcher Gefahr er genannt ist.

EreignisWo meist gedecktGrenze
Hang gleitet ab und drückt gegen das HausNaturgefahrenbis zur Versicherungssumme
Felsbrocken trifft die HauswandNaturgefahrenbis zur Versicherungssumme
Boden sinkt über einem natürlichen Hohlraum einKatastrophendeckungmeist 3.000 bis 10.000 Euro
Mure schiebt Schlamm und Geröll ins ErdgeschoßKatastrophendeckungmeist 3.000 bis 10.000 Euro
Aushub des Nachbarn lässt Ihr Haus absackenkeine Versicherung, Haftung des Nachbarnnach Zivilrecht
Haus setzt sich auf schlecht verdichtetem Grundnicht versichertBaumangel

Erdrutsch oder Mure: der Unterschied zählt

Ein Erdrutsch ist ein Abgleiten von Erde oder Gestein, ausgelöst von der Natur. Eine Mure ist ein Strom aus Wasser, Schlamm und Geröll, der nach Starkregen oder Schneeschmelze talwärts fließt. Im Gebirge passiert beides oft gleichzeitig.

Für die Abrechnung ist das entscheidend: Der Erdrutsch kann voll gedeckt sein, die Vermurung fällt unter die begrenzte Katastrophendeckung. Lassen Sie den Ablauf deshalb von einem Sachverständigen beschreiben, bevor Sie mit dem Versicherer über die Einstufung sprechen.

Wenn Menschen den Boden bewegt haben

Gräbt der Nachbar eine Baugrube und verliert Ihr Haus dadurch den Halt, ist das kein Naturereignis. Das ABGB verbietet in § 364b, ein Grundstück so zu vertiefen, dass der Boden oder das Gebäude des Nachbarn die nötige Stütze verliert. Ihr Anspruch richtet sich dann gegen den Nachbarn und dessen Haftpflicht.

Senkungen über Stollen und Schächten des Bergbaus regelt das Bergrecht. Zahlen muss dort der Bergbauberechtigte, nicht Ihre Eigenheimversicherung.

Setzt sich ein Haus, weil der Untergrund schlecht verdichtet oder das Fundament zu schwach geplant war, ist das ein Baumangel. Dafür haften gegebenenfalls Baufirma oder Planer, nicht die Versicherung.

Was die Polizze ersetzt und was nicht

Die Eigenheimversicherung zahlt das Gebäude: Fundament, Mauern, Dach und fest verbaute Technik, dazu Aufräumen und Abbruch im Rahmen der vereinbarten Summen. Die Haushaltsversicherung zahlt die Einrichtung im betroffenen Gebäudeteil.

Das Grundstück selbst ist nicht versichert. Den Hang zu sichern, Erde abzutragen oder Stützmauern neu zu bauen, bleibt meist bei Ihnen. Schäden, die vor Vertragsbeginn entstanden sind, etwa vorhandene Risse, sind ausgeschlossen.

Wann sich die erweiterte Deckung kaum lohnt

Wohnen Sie in einer Wohnung im Obergeschoß oder in einem Haus auf ebenem Grund ohne Hang in der Nähe, ist das Risiko einer Erdsenkung oder eines Erdrutsches gering. Wegen dieser Gefahren allein müssen Sie die Katastrophendeckung nicht erhöhen.

Am Hang, in Tälern mit Wildbächen oder in Gebieten mit bekannten Rutschungen sieht das anders aus. Die Gefahrenzonenpläne der Wildbach- und Lawinenverbauung zeigen solche Flächen. Dort ist eine hohe Katastrophendeckung wichtiger als ein niedriger Selbstbehalt.

Schritt für Schritt

  1. Gefahrenbereich räumen und bei Rissen im Mauerwerk Feuerwehr oder Baubehörde verständigen.
  2. Schaden, Hang und Umgebung mit Fotos und Video festhalten.
  3. Den Schaden sofort dem Versicherer melden und die Schadennummer notieren.
  4. Einen Sachverständigen klären lassen, ob Erdrutsch, Mure, Erdsenkung oder Bauarbeiten die Ursache sind.
  5. Was nicht versichert ist, über die Gemeinde für die Beihilfe aus dem Katastrophenfonds anmelden.
  6. Nur nötige Sicherungsarbeiten beauftragen und alle Rechnungen aufheben.

Checkliste

  • Erdrutsch in der Polizze bei den Naturgefahren genannt
  • Erdsenkung in der Katastrophendeckung genannt
  • Grenze der Katastrophendeckung in Eigenheim- und Haushaltspolizze bekannt
  • Gefahrenzone der Adresse im Gefahrenzonenplan geprüft
  • Vorhandene Risse vor Vertragsbeginn fotografiert
  • Regenwasser wird vom Haus weg und nicht in den Hang geleitet

Häufige Fehler

  • Annehmen, Erdrutsch und Erdsenkung seien gleich versichert
  • Eine Vermurung als Erdrutsch melden, ohne den Ablauf belegen zu können
  • Setzrisse durch schlechten Baugrund für einen Naturschaden halten
  • Bei Grabungen des Nachbarn die eigene Versicherung statt den Nachbarn in Anspruch nehmen
  • Fest mit dem Katastrophenfonds rechnen, obwohl es keinen Rechtsanspruch gibt

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Ist Erdrutsch in der Eigenheimversicherung enthalten?

In vielen Polizzen ja, als Naturgefahr neben Sturm, Hagel und Felssturz. Dann gilt die volle Versicherungssumme. Prüfen Sie, wo Ihre Bedingungen den Erdrutsch einordnen.

Wie viel zahlt die Versicherung bei einer Erdsenkung?

Nur bis zur Grenze der Katastrophendeckung, im Standard meist 3.000 bis 10.000 Euro, erweitert etwa 20.000 bis 40.000 Euro.

Was ist der Unterschied zwischen Erdrutsch und Mure?

Beim Erdrutsch gleitet Boden ab, die Mure ist ein Strom aus Wasser, Schlamm und Geröll. Die Mure fällt unter die begrenzte Katastrophendeckung.

Wer zahlt, wenn die Baugrube des Nachbarn mein Haus beschädigt?

Der Nachbar. Das ABGB verbietet, ein Grundstück so zu vertiefen, dass das Nachbarhaus seine Stütze verliert. Meist zahlt dessen Haftpflicht.

Hilft der Katastrophenfonds nach einem Erdrutsch?

Er kann eine Beihilfe gewähren, die Sie über die Gemeinde beantragen. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, und Versicherungsleistungen werden angerechnet.

Zahlt die Versicherung die Sicherung meines Hangs?

Meist nicht. Versichert ist das Gebäude, nicht das Grundstück. Stützmauern und Hangverbau zahlen Sie in der Regel selbst.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler.

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