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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Reiseversicherung

Brauche ich als Österreicher eine Auslandskrankenversicherung?

Kurz gesagt

Ja, für Reisen ins Ausland fast immer. Die Europäische Krankenversicherungskarte auf der Rückseite Ihrer e-card deckt nur die staatliche Versorgung im Urlaubsland, keine Privatärzte und nie den Rücktransport nach Österreich. Außerhalb Europas zahlt die Kasse meist nichts. Eine reine Jahres-Reisekrankenversicherung gibt es ab etwa 49 Euro Prämie im Jahr.

Brauche ich als Österreicher eine Auslandskrankenversicherung?

Was es kostet

Veröffentlichte Prämien für Österreich, Stand 2026. Reine Krankenschutzverträge sind deutlich günstiger als Reisepakete mit Storno.

BeispielRichtwert
Reine Jahres-Auslandskrankenversicherung, Einzelperson bis 65ab etwa 49 Euro im Jahr
Clubschutzbrief mit Reisekrankenschutz bis 75.000 Euro Heilkostenrund 64 Euro im Jahr
Jahresreisepaket Einzelperson mit 3.000 Euro Stornoetwa 167 bis 293 Euro im Jahr
Jahresreisepaket Familie mit zwei Kindern, 5.000 Euro Stornoetwa 259 bis 420 Euro im Jahr

Richtwerte, Stand September 2026. Paketpreise aus einer Erhebung der Arbeiterkammer. Ab etwa 65 Jahren steigen die Prämien oder es gelten eigene Tarife. Ihr genaues Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Paar aus Linz, Badeurlaub in Griechenland und eine Städtereise nach New York

Was kostet der Schutz, und was kann ohne ihn passieren?

Zwei reine Jahres-Reisekrankenversicherungenetwa 100 bis 130 Euro im Jahr
Rücktransport im Ambulanzjet aus GriechenlandBeispiel rund 13.200 Euro
Ambulanzjet aus den USAetwa 90.000 bis 130.000 Euro
Leistung der e-card dafür0 Euro

Ein Betrag im zweistelligen Bereich pro Person gegen ein Risiko, das eine Wohnungsanzahlung kosten kann. Rechenbeispiel mit Richtwerten.

Was die e-card im Ausland leistet

In der EU, im EWR, in der Schweiz und im Vereinigten Königreich gilt die Europäische Krankenversicherungskarte auf der Rückseite Ihrer e-card. Sie werden dort so behandelt wie ein Einheimischer mit Kassenversicherung. Selbstbehalte des Urlaubslands zahlen Sie selbst, und in vielen Urlaubsorten gibt es fast nur Privatärzte und Privatkliniken, die die Karte nicht annehmen.

Bezahlen Sie vor Ort selbst, können Sie die Rechnung nach der Rückkehr bei Ihrer Kasse einreichen. Ersetzt wird aber höchstens, was die Behandlung nach den Kassentarifen gekostet hätte. Bei Privatrechnungen bleibt oft der größere Teil an Ihnen hängen.

Für einige Staaten außerhalb der EU, etwa die Türkei, gibt es statt der Karte einen Urlaubskrankenschein Ihrer Kasse. In Ländern wie den USA, Kanada oder Thailand besteht über die gesetzliche Krankenversicherung praktisch kein Schutz.

Leistunge-card und KassePrivate Reisekrankenversicherung
Kassenarzt oder Spital in der EUja, nach Regeln des Landesja
Privatarzt oder Privatkliniknur Teilersatz nach Kassentarifja
Behandlung in den USAneinja, bei weltweitem Tarif
Rücktransport nach Österreichneinja, wenn medizinisch sinnvoll
Überführung im Todesfallneinmeist ja

Welche Form des Schutzes passt

Es gibt drei Wege: eine reine Jahres-Reisekrankenversicherung, einen Clubschutzbrief mit Reisekrankenschutz oder ein Jahrespaket mit Storno, Gepäck und Krankenschutz. Wer nur Krankenschutz will, fährt mit der reinen Variante am günstigsten.

Pakete mit Stornoschutz kosten deutlich mehr. Sie lohnen sich erst, wenn Sie mehrere teure Reisen im Jahr buchen. Achten Sie bei Clubschutzbriefen auf die Höchstsumme für Heilkosten, sie ist teils auf 75.000 Euro begrenzt, was für die USA knapp sein kann.

Worauf Sie im Vertrag achten

Der Rücktransport sollte bezahlt werden, wenn er medizinisch sinnvoll ist. Die strengere Formulierung, medizinisch notwendig, lässt dem Versicherer mehr Spielraum für eine Ablehnung.

Prüfen Sie außerdem die Höchstdauer je Reise, oft 42 bis 90 Tage, die Altersgrenze des Tarifs und ob es einen Selbstbehalt gibt. Für längere Aufenthalte brauchen Sie einen eigenen Langzeittarif.

Wann Sie keine zusätzliche Polizze brauchen

Viele Kreditkarten und Clubmitgliedschaften enthalten bereits einen Reisekrankenschutz. Oft gilt er nur, wenn die Reise mit der Karte bezahlt wurde, oder nur für eine begrenzte Zahl an Tagen. Prüfen Sie die Bedingungen, bevor Sie doppelt zahlen.

Wer eine private Krankenzusatzversicherung mit weltweiter Deckung hat, sollte nachsehen, ob Rücktransport und Heilkosten im Ausland ohne Obergrenze enthalten sind.

Schritt für Schritt

  1. Prüfen, ob Kreditkarte oder Clubmitgliedschaft schon Reisekrankenschutz enthält.
  2. Reiseziele und die längste Reise im Jahr notieren.
  3. Reinen Krankenschutz oder Paket mit Storno wählen.
  4. Heilkostensumme, Rücktransport und Höchstdauer je Reise vergleichen.
  5. Notrufnummer des Versicherers ins Handy speichern und Rechnungen im Ausland aufheben.

Checkliste

  • Rücktransport, wenn medizinisch sinnvoll
  • Weltweit einschließlich USA und Kanada, falls Sie dorthin reisen
  • Heilkosten ohne niedrige Obergrenze
  • Höchstdauer je Reise passt zu Ihren Urlauben
  • Kein Selbstbehalt
  • Notruf rund um die Uhr auf Deutsch

Häufige Fehler

  • Sich allein auf die e-card verlassen
  • Clubschutzbrief mit zu niedriger Heilkostensumme für die USA nutzen
  • Einen teuren Paketvertrag abschließen, obwohl nur Krankenschutz gebraucht wird
  • Rechnungen und Befunde im Ausland nicht aufbewahren

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Reicht die e-card für einen Urlaub in Italien oder Kroatien?

Für die Grundversorgung im öffentlichen System ja. Privatärzte, Selbstbehalte und der Rücktransport nach Österreich sind aber nicht gedeckt.

Was kostet eine Auslandskrankenversicherung in Österreich?

Reine Jahresverträge gibt es ab etwa 49 Euro, Pakete mit Storno kosten für Einzelpersonen etwa 167 bis 293 Euro im Jahr.

Zahlt die Kasse, wenn ich im Ausland einen Privatarzt bezahle?

Sie können die Rechnung einreichen. Ersetzt wird höchstens der Betrag nach Kassentarif, meist deutlich weniger als die Rechnung.

Was gilt in der Türkei?

Dort gilt die Europäische Krankenversicherungskarte nicht. Ihre Kasse stellt einen Urlaubskrankenschein aus, der Rücktransport bleibt trotzdem ungedeckt.

Sind Vorerkrankungen versichert?

Unerwartete akute Beschwerden meist ja. Reisen zum Zweck einer Behandlung und absehbare Behandlungen sind ausgeschlossen.

Gilt der Schutz auch bei Dienstreisen?

Bei vielen Tarifen ja, bei manchen nur für private Reisen. Das steht in den Bedingungen.

Quellen

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