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Ein Sachverständiger prüft mit Taschenlampe das Unterwasserschiff eines aufgebockten Bootes

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Wie weit ein Gutachten Haftung auslöst

Das Oberlandesgericht Schleswig hat entschieden, dass ein Sachverständiger auch dem Versicherer haftet, der sein Gutachten nie beauftragt hat. Der Fall kam aus dem Kfz-Bereich und geht die Bootsbranche trotzdem an.

Recht NAMMERT Assekuradeur GmbH

Der Sachverhalt ist kurz. Nach einem Unfall beauftragt die Geschädigte einen Sachverständigen mit der Wertermittlung. Er beziffert den Restwert auf 850 Euro, sie verkauft zu diesem Preis. Die Haftpflichtversicherung der Gegenseite reguliert den Schaden und zahlt auch das Honorar des Gutachters. Später stellt sich heraus, dass der Restwert bei rund 6.200 Euro lag.

Der Versicherer nahm den Sachverständigen in Anspruch, und das Oberlandesgericht Schleswig gab ihm recht. Die Begründung reicht über den Einzelfall hinaus: Ein Schadengutachten wird erkennbar auch für die Regulierung erstellt. Damit entfaltet der Werkvertrag zwischen Gutachter und Auftraggeberin eine Schutzwirkung zugunsten des Versicherers, obwohl der mit dem Gutachter nie einen Vertrag geschlossen hat. Dass das Honorar bereits bezahlt war, half nicht, auch dessen Rückforderung war Teil des Verfahrens.

Die Entscheidung stammt aus Deutschland und bindet kein österreichisches Gericht. Die Konstellation dahinter ist hier aber dieselbe, und sie ist nicht auf Autos beschränkt: Ein Gutachter bewertet Schaden, Restwert oder Zeitwert eines Bootes, und ein Versicherer zahlt auf dieser Grundlage. Wer am Attersee oder an der Adria ein Wertgutachten einholt, bewegt sich in genau diesem Dreieck.

Restwert im Gutachten 850 €, tatsächlicher Restwert rund 6.200 €.

Was das für Eigner heißt

Das ist kein Grund, Gutachtern zu misstrauen, im Gegenteil. Ein sorgfältiges Gutachten schützt am Ende alle Beteiligten, den Sachverständigen eingeschlossen. Für Eigner folgt daraus vor allem eines: Wer ein Wertgutachten einreicht, sollte wissen, worauf die Zahlen darin beruhen. Dieser Text ist unsere Einordnung und keine Rechtsberatung.

Unsere Sicht als Assekuradeur, nicht Teil der Meldung. Was Ihr Vertrag leistet, steht im Wortlaut.

Woher wir das haben

Der Text ist unser eigener; aus den Quellen stammen Sachverhalte und Zahlen, keine Formulierungen.

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