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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Naturkatastrophen

Kommt eine Pflichtversicherung für Katastrophenschäden in Österreich?

Kurz gesagt

Nein. In Österreich gibt es keine Pflichtversicherung gegen Naturkatastrophen und keinen Gesetzentwurf dafür. Stattdessen hilft der Katastrophenfonds des Bundes, aber ohne Rechtsanspruch und nur mit einem Teil des Schadens. Wien ersetzt bis zu 30 Prozent, höchstens 50.000 Euro, im Härtefall bis 50 Prozent.

Kommt eine Pflichtversicherung für Katastrophenschäden in Österreich?

Was es kostet

Jahresprämien aus einer Erhebung mit 19 Anbietern für einen Ort ohne Hochwassergefahr in der Steiermark, jeweils für das gesamte Paket.

BeispielRichtwert
Haushaltsversicherung, Standardschutzetwa 100 bis 187 Euro im Jahr
Haushaltsversicherung, erweiterter Naturkatastrophenschutzetwa 148 bis 250 Euro im Jahr
Eigenheimversicherung, Standardschutzetwa 570 bis 1.389 Euro im Jahr
Eigenheimversicherung, erweiterter Schutzetwa 1.074 bis 1.566 Euro im Jahr
Eigenheim in der 30-jährlichen Hochwasserzone, erweitertrund 1.495 Euro im Jahr, nur ein Angebot

Richtwerte, Stand September 2026. Die Preise gelten für das gesamte Paket, nicht nur für den Katastrophenbaustein. Der Aufpreis für die erweiterte Deckung ist aus den Spannen abgeleitet und im Einzelfall anders. Ihr genaues Angebot holen wir für Sie ein. Die Schadenhöhe im Rechenbeispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Keller unter Wasser in Wien, Polizze mit Grunddeckung

So teilt sich ein Hochwasserschaden auf, wenn nur die Grunddeckung besteht.

Schaden an Gebäude und Haustechniketwa 40.000 Euro
Leistung aus der Grunddeckung der Polizze5.000 Euro
Offener Schaden35.000 Euro
Beihilfe aus dem Katastrophenfonds, 30 Prozentetwa 10.500 Euro
Bleibt bei Ihnenetwa 24.500 Euro

Rund 24.500 Euro tragen Sie selbst. Mit erweiterter Deckung von 30.000 Euro wäre die Lücke auf wenige tausend Euro geschrumpft, der Aufpreis dafür liegt meist im niedrigen dreistelligen Bereich.

Was heute gilt

Eine Pflicht, sich gegen Naturkatastrophen zu versichern, gibt es in Österreich nicht. Haushaltsversicherung und Eigenheimversicherung sind freiwillig, und die Katastrophendeckung ist darin meist nur mit einer kleinen Summe enthalten.

Sturm, Hagel, Schneedruck und Felssturz sind gewöhnlich voll gedeckt. Hochwasser, Überschwemmung, Vermurung, Lawine und Erdbeben dagegen oft nur mit 3.000 bis 10.000 Euro. Genau diese Gefahren verursachen die teuren Schäden.

Versicherte Naturkatastrophenschäden lagen 2024 bei rund 1,7 Milliarden Euro, im langjährigen Schnitt bei über einer Milliarde Euro im Jahr. Auf Hochwasser entfallen im Mittel etwa 240 bis 285 Millionen Euro.

Der Katastrophenfonds und was er wirklich zahlt

Der Katastrophenfonds wird allein vom Bund dotiert, 2025 mit rund 679 Millionen Euro. Sie stellen den Antrag beim Land, das Land rechnet mit dem Bund ab. Wie hoch die Beihilfe ausfällt, regelt jedes Bundesland in eigenen Richtlinien.

Deshalb hängt die Höhe davon ab, wo Sie wohnen. Nach dem Hochwasser im September 2024 hat Niederösterreich die Ersatzrate von mindestens 20 auf mindestens 50 Prozent angehoben, Härtefälle bis 80 Prozent. Andere Bundesländer konnten nachziehen.

BundeslandBeihilfe für Private
Wienbis 30 Prozent des anerkannten Schadens, höchstens 50.000 Euro
Wien, besonderer Härtefallbis 50 Prozent, höchstens 100.000 Euro
Niederösterreich seit 2024mindestens 50 Prozent, Härtefälle bis 80 Prozent
Übrige Bundesländermeist 20 bis 30 Prozent, jedes Land regelt es selbst

Fristen und Abzüge, die viele übersehen

In Wien müssen Sie den Antrag binnen sechs Wochen nach dem Ereignis stellen und den Schaden vor dem Aufräumen mit Fotos belegen. In Niederösterreich sind die Unterlagen binnen sechs Monaten vorzulegen, in Ausnahmen binnen eines Jahres, und der Schaden muss mindestens 1.000 Euro betragen.

Leistungen Ihrer Versicherung werden angerechnet. Beihilfe, Versicherung und Spenden dürfen zusammen den anerkannten Schaden nicht übersteigen. Der Fonds ersetzt also nur die Lücke, nicht den ganzen Schaden.

Nicht jeder Wetterschaden zählt. Wien nennt ausdrücklich Frost, Dürre und anhaltenden Regen als nicht ersatzfähig. Ein Rechtsanspruch besteht in keinem Fall.

Die Diskussion um eine Pflichtdeckung

Der Versicherungsverband Österreich fordert seit Jahren eine gesetzliche Grundlage. Sein Vorschlag ist keine klassische Pflichtversicherung, sondern eine Kopplung des Katastrophenschutzes an die bestehende Feuerversicherung des Gebäudes. So wäre das Risiko breit verteilt und der Beitrag für die Einzelnen niedriger.

Nach dem Hochwasser 2024 wurde darüber erneut diskutiert, auch über einheitliche Ersatzquoten im Katastrophenfonds. Beschlossen ist bisher nichts.

Wir sagen es offen: Solange nichts beschlossen ist, hilft Ihnen die Debatte im Schadenfall gar nichts.

Was Sie selbst tun können

Prüfen Sie Ihre Polizze auf die Höhe der Katastrophendeckung. Eine Grundsumme von 5.000 Euro klingt nach Schutz, deckt aber keinen vollgelaufenen Keller mit Heizung.

Die Gefährdung Ihrer Adresse sehen Sie in der öffentlichen Plattform HORA mit den Hochwasserzonen HQ30, HQ100 und HQ300. Für eine erweiterte Deckung ist der Aufpreis in ungefährdeten Lagen überschaubar.

Bauliche Vorsorge zahlt sich doppelt aus: Rückstauklappe, dichte Kellerfenster und Technik nach oben verlegt senken Schaden und Beitrag.

Schritt für Schritt

  1. Polizze auf die Höhe der Katastrophendeckung prüfen, nicht nur auf das Wort Naturgefahren.
  2. Gefährdung der Adresse in der Plattform HORA nachsehen.
  3. Angebot für die erweiterte Deckung einholen und die Summen vergleichen.
  4. Selbstbehalt festlegen, der im Ernstfall tragbar ist.
  5. Rückstauklappe und dichte Kellerfenster prüfen lassen.
  6. Im Schadenfall sofort fotografieren und die Frist Ihres Bundeslandes einhalten.

Checkliste

  • Deckungssumme für Hochwasser und Vermurung steht als Zahl in der Polizze
  • Erweiterte Katastrophendeckung angeboten und geprüft
  • Selbstbehalt bekannt und tragbar
  • HORA-Zone der Adresse bekannt
  • Antragsfrist des Bundeslandes für die Katastrophenbeihilfe notiert

Häufige Fehler

  • Den Katastrophenfonds als Vollersatz einplanen, obwohl es keinen Rechtsanspruch gibt
  • Die Grunddeckung von wenigen tausend Euro für ausreichend halten
  • Vor der Schadensaufnahme aufräumen und dadurch die Beihilfe gefährden
  • Die Antragsfrist des Bundeslandes verstreichen lassen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Gibt es in Österreich eine Pflichtversicherung gegen Naturkatastrophen?

Nein. Stand September 2026 gibt es weder eine Pflicht noch einen Gesetzentwurf dazu.

Was ist der Katastrophenfonds?

Ein vom Bund dotierter Fonds, 2025 mit rund 679 Millionen Euro. Er hilft Ländern, Gemeinden und Privaten nach Naturkatastrophen, freiwillig und ohne Rechtsanspruch.

Wie viel bekomme ich als Privatperson?

Das regelt Ihr Bundesland. Üblich sind 20 bis 30 Prozent des anerkannten Schadens, Wien deckelt bei 50.000 Euro, Niederösterreich ersetzt seit 2024 mindestens 50 Prozent.

Wird meine Versicherungsleistung angerechnet?

Ja. Beihilfe, Versicherung und Spenden dürfen zusammen den anerkannten Schaden nicht übersteigen.

Was schlägt die Versicherungswirtschaft vor?

Eine gesetzliche Kopplung des Katastrophenschutzes an die Feuerversicherung des Gebäudes statt einer klassischen Pflichtversicherung. Beschlossen ist das nicht.

Wie schnell muss ich den Antrag stellen?

In Wien binnen sechs Wochen, in Niederösterreich sind die Unterlagen binnen sechs Monaten vorzulegen, in Ausnahmen binnen eines Jahres.

Lohnt sich die erweiterte Deckung auch ohne Hochwasserzone?

Meist ja. Starkregen und Vermurung treffen auch Lagen ohne Fluss, und in ungefährdeten Lagen ist der Aufpreis überschaubar.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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