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Brauchen kleine Unternehmen in Österreich eine Cyberversicherung?

Kurz gesagt

Für die meisten ja, sobald Aufträge, Kundendaten oder Rechnungen am Rechner hängen. Einfache Polizzen für Kleinstbetriebe beginnen bei rund 150 Euro netto im Jahr, ein üblicher Schutz für einen kleinen Betrieb liegt eher bei 400 bis 1.000 Euro. Die Polizze ersetzt aber weder Datensicherung noch Updates, und ohne diese bekommen Sie oft gar kein Angebot.

Brauchen kleine Unternehmen in Österreich eine Cyberversicherung?

Was es kostet

Öffentlich genannte Einstiegsprämien und Spannen für kleine Betriebe im deutschsprachigen Raum, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Einfache Polizze für sehr kleine Betriebe, Online-Abschlussab rund 146 Euro netto im Jahr
Kleinstbetrieb, Handwerk oder Gastronomieab etwa 400 Euro im Jahr
Kleiner Betrieb, Versicherungssumme 250.000 Euroetwa 530 bis 650 Euro im Jahr
Kleine und mittlere Betriebe insgesamtetwa 480 bis 3.600 Euro im Jahr

Richtwerte, Stand September 2026. Österreichische Anbieter nennen kaum Prämienbeispiele, die Spannen stammen daher teils aus Tarifbeispielen im deutschsprachigen Raum; die Übertragung auf Österreich ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis. Dazu kommt die Versicherungssteuer. Die Schadenposten im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis. Das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Tischlerei in Oberösterreich, 6 Mitarbeiter, 700.000 Euro Umsatz

Ein Verschlüsselungsangriff legt Planung, Maschinensteuerung am Büro-PC und Fakturierung für acht Arbeitstage lahm.

IT-Forensik und Wiederherstellungetwa 12.000 Euro
Stillstand, acht Arbeitstageetwa 18.000 Euro
Rechtsberatung und Meldung an die Datenschutzbehördeetwa 2.500 Euro
Prämie bei 250.000 Euro Versicherungssummeetwa 550 bis 900 Euro im Jahr

Rund 32.500 Euro Schaden stehen weniger als 1.000 Euro Prämie im Jahr gegenüber. Den vereinbarten Selbstbehalt tragen Sie selbst.

Warum kleine Betriebe betroffen sind

Angreifer wählen ihre Opfer selten nach Größe, sondern nach Schwachstellen. Ein nicht aktualisierter Fernzugang oder ein erbeutetes Passwort genügt, und Warenwirtschaft, Kassa und Buchhaltung sind verschlüsselt.

Ein kleiner Betrieb hat meist keine eigene IT-Abteilung und kaum Reserven für zwei Wochen Stillstand. Der Ausfall kostet dann oft mehr als die Reparatur der Technik.

Was das neue Cybersicherheitsgesetz für Kleine bedeutet

Seit 1. Oktober 2026 müssen Betriebe in wichtigen Branchen ab einer gewissen Größe strengere Regeln zur IT-Sicherheit einhalten. Die meisten Kleinbetriebe fallen selbst nicht darunter.

Liefern Sie aber an solche Unternehmen, werden Sie zunehmend nach Nachweisen gefragt: Datensicherung, Zugangsschutz, manchmal auch eine Cyberpolizze. Wer das nicht vorlegen kann, verliert im Zweifel den Auftrag.

Was die Cyberversicherung zahlt

Die Leistungen gliedern sich in Hilfe im Ernstfall, Ihre eigenen Kosten und Ansprüche anderer. Betrug durch gefälschte Zahlungsanweisungen ist in vielen Grundpolizzen ausgeschlossen und muss eigens vereinbart werden.

Ob ein Lösegeld ersetzt wird, regelt jede Polizze anders. Zahlen Sie nie ohne Rücksprache mit der Krisenhilfe und der Polizei.

BausteinWas dahinter steckt
KrisenhilfeIT-Forensik, Rechtsberatung, Hilfe bei der Meldung an die Datenschutzbehörde
EigenschadenWiederherstellung von Daten, Programmen und Systemen
Betriebsunterbrechungentgangener Gewinn und laufende Kosten während des Stillstands
HaftpflichtAnsprüche von Kunden und Partnern nach Datenabfluss
VertrauensschadenGeld, das durch gefälschte Zahlungsanweisungen abfließt, nur wenn vereinbart

Wann Sie sie eher nicht brauchen

Arbeiten Sie kaum am Rechner, speichern keine Kundendaten und könnten ein paar Tage Ausfall ohne Weiteres verkraften, ist das Risiko überschaubar.

Betreibt ein Dienstleister Ihre gesamte IT, prüfen Sie zuerst dessen Vertrag. Die Ansprüche Ihrer Kunden und Ihr eigener Stillstand bleiben aber meist bei Ihnen.

Was vor dem Abschluss verlangt wird

Der Versicherer fragt Ihre IT-Sicherheit ab: Datensicherung getrennt vom Netz, laufende Updates, Virenschutz, eigene Zugänge je Person und eine zweite Anmeldestufe für Fernzugriff und E-Mail.

Falsche Angaben können den Schutz im Schadenfall kosten. Beantworten Sie die Fragen deshalb gemeinsam mit Ihrem IT-Betreuer. Wer hier gut aufgestellt ist, zahlt oft weniger.

Schritt für Schritt

  1. Klären, welche Abläufe ohne Rechner stillstehen und wie lange Sie das tragen können.
  2. Fragen, ob große Kunden wegen des Cybersicherheitsgesetzes Nachweise verlangen.
  3. Datensicherung, Updates und zweite Anmeldestufe vor dem Antrag in Ordnung bringen.
  4. Risikofragen gemeinsam mit Ihrem IT-Betreuer ehrlich beantworten.
  5. Versicherungssumme nach möglichem Stillstand und gespeicherten Kundendaten wählen.
  6. Notfallnummer der Krisenhilfe auch auf Papier hinterlegen.

Checkliste

  • Betriebsunterbrechung eingeschlossen, mit kurzer Wartezeit
  • Krisenhilfe rund um die Uhr mit IT-Forensik
  • Haftpflicht bei Datenabfluss mitversichert
  • Betrug durch gefälschte Zahlungsanweisungen ausdrücklich geregelt
  • Obliegenheiten zur IT-Sicherheit bekannt und erfüllbar
  • Keine Überschneidung mit Betriebshaftpflicht und Elektronikversicherung

Häufige Fehler

  • Glauben, ein kleiner Betrieb sei für Angreifer uninteressant
  • Annehmen, Betrug durch gefälschte Chef-Mails sei automatisch gedeckt
  • Die Risikofragen ohne Rücksprache mit der IT ausfüllen
  • Die Notfallnummer nur auf dem Rechner speichern, der verschlüsselt wird

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Betriebshaftpflicht bei einem Hackerangriff?

Meist nicht. Sie deckt Schäden bei anderen, aber weder Ihre eigenen Kosten noch den Stillstand.

Muss ich wegen des Cybersicherheitsgesetzes eine Cyberversicherung haben?

Nein, das Gesetz verlangt Sicherheitsmaßnahmen, keine Versicherung. Manche Auftraggeber verlangen sie aber von ihren Zulieferern.

Brauchen Ein-Personen-Unternehmen eine Cyberversicherung?

Wenn Sie Kundendaten speichern oder Ihr Einkommen am Laptop hängt, ja. Einfache Polizzen gibt es ab rund 150 Euro netto im Jahr.

Wird Lösegeld ersetzt?

Das regelt jede Polizze anders. Zahlen Sie nie auf eigene Faust, sondern stimmen Sie sich mit der Krisenhilfe und der Polizei ab.

Wie schnell muss ich einen Datenabfluss melden?

Nach der Datenschutz-Grundverordnung in der Regel binnen 72 Stunden an die Datenschutzbehörde. Die Krisenhilfe der Versicherung unterstützt dabei.

Ist die Prämie steuerlich absetzbar?

Als betriebliche Versicherung in der Regel ja, als Betriebsausgabe. Fragen Sie im Einzelfall Ihre Steuerberatung.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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