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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Haushaltsversicherung

Wie wechsle ich meine Haushaltsversicherung in Österreich?

Kurz gesagt

Schließen Sie zuerst die neue Polizze ab, mit Beginn zum Ablauf der alten, und kündigen Sie dann schriftlich zum Ende der Versicherungsperiode, mit der Frist aus Ihrer Polizze. Läuft der Vertrag länger als drei Jahre, können Sie als Verbraucher nach dem dritten Jahr und dann jährlich mit einem Monat Frist aussteigen. Nach einem Schaden geht es binnen eines Monats.

Wie wechsle ich meine Haushaltsversicherung in Österreich?

Was es kostet

Was eine neue Haushaltsversicherung kostet, nach öffentlich genannten Modellrechnungen für Österreich.

BeispielRichtwert
70 Quadratmeter in Wien, Selbstbehalt bis 200 Euroetwa 72 bis 180 Euro im Jahr (6 bis 15 Euro im Monat)
Kleine Wohnung mit 50 Quadratmetern, ohne Selbstbehaltab etwa 48 Euro im Jahr
Wirkung eines Selbstbehalts von 150 bis 300 Euroetwa 10 bis 30 Prozent weniger Prämie

Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Modellrechnungen. Die Altprämie im Rechenbeispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis. Das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Paar in Wien, 70 Quadratmeter, Zehnjahresvertrag im vierten Jahr

Die alte Polizze hat keinen Unterversicherungsverzicht. Lohnt der Wechsel jetzt?

Alte Prämieetwa 200 Euro im Jahr
Neue Polizze mit Unterversicherungsverzicht, Selbstbehalt 200 Euroetwa 72 bis 180 Euro im Jahr
Mögliche Rückforderung von Dauerrabattlaut Polizze, oft ein Teil des gewährten Nachlasses
Kündigungsfrist nach dem dritten Jahrein Monat zum Ende der Periode

Sie sparen etwa 20 bis 128 Euro im Jahr und schließen die Lücke bei der Unterversicherung. Ziehen Sie eine Rabattrückforderung ab, bevor Sie entscheiden.

Der Wechsel Schritt für Schritt

Kündigen Sie nicht zuerst. Beantragen Sie die neue Haushaltsversicherung mit Beginn am Tag, an dem die alte endet, und kündigen Sie, sobald die neue Polizze angenommen ist. So entsteht kein Tag ohne Schutz.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, Brief oder E-Mail genügen meist. Nennen Sie Polizzennummer und gewünschtes Enddatum und bitten Sie um eine Bestätigung.

AnlassWann Sie wechseln können
Ende der Versicherungsperiodemit der Frist laut Polizze
Vertrag über drei Jahrezum Ende des dritten Jahres, danach jährlich, ein Monat Frist
Schadenfallbinnen eines Monats ab Anerkennung oder Ablehnung
Übersiedlungvor der Ummeldung beim Meldeamt kündigen
PrämienerhöhungSonderkündigung laut Bedingungen, Indexanpassung meist ausgenommen

Langzeitverträge und Dauerrabatt

Viele Haushaltsversicherungen laufen fünf oder zehn Jahre, dafür gibt es einen Nachlass. Als Verbraucher dürfen Sie trotzdem nach drei Jahren aussteigen. Der Versicherer kann dann aber einen Teil des gewährten Dauerrabatts zurückverlangen, wenn das in der Polizze vereinbart ist.

Rechnen Sie deshalb nach: Was spart der neue Tarif, und was müssten Sie an Rabatt zurückzahlen? Oft lohnt der Wechsel erst zum regulären Ablauf.

Wann der Wechsel lohnt und wann nicht

Ein Wechsel lohnt bei alten Polizzen ohne Unterversicherungsverzicht, mit niedriger Katastrophendeckung oder wenn grobe Fahrlässigkeit nur teilweise gedeckt ist. Für 70 Quadratmeter in Wien liegen die Prämien weit auseinander, zwischen etwa 72 und 180 Euro im Jahr.

Bleiben Sie, wenn der neue Tarif nur wenige Euro billiger ist und dafür niedrigere Grenzen für Wertsachen oder Fahrrad hat. Denken Sie auch an die Haushaltshaftpflicht: Sie muss im neuen Vertrag mit ausreichender Summe enthalten sein.

Schritt für Schritt

  1. In der Polizze Ablauf, Kündigungsfrist und Laufzeit nachsehen.
  2. Prüfen, ob bei vorzeitigem Ausstieg Dauerrabatt zurückverlangt wird.
  3. Angebote mit Unterversicherungsverzicht und Haushaltshaftpflicht einholen.
  4. Neue Polizze mit Beginn zum Ablauf der alten abschließen.
  5. Alte Polizze schriftlich kündigen und Bestätigung anfordern.

Checkliste

  • Neue Polizze angenommen, bevor die alte gekündigt ist
  • Kein Tag ohne Deckung zwischen alter und neuer Polizze
  • Unterversicherungsverzicht und grobe Fahrlässigkeit enthalten
  • Haushaltshaftpflicht mit ausreichender Summe
  • Kündigungsbestätigung liegt vor

Häufige Fehler

  • Nach der Übersiedlung kündigen wollen, obwohl der Vertrag schon mitgegangen ist
  • Einen neuen Zehnjahresvertrag für einen kleinen Rabatt unterschreiben, ohne die Bindung zu bedenken
  • Die Rabattrückforderung beim Ausstieg aus einem Langzeitvertrag übersehen
  • Nur auf die Prämie schauen und die Katastrophendeckung verlieren

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Kann ich einen Zehnjahresvertrag vorzeitig kündigen?

Als Verbraucher ja, zum Ende des dritten Jahres und danach jährlich, mit einem Monat Frist. Ein Teil des Dauerrabatts kann zurückverlangt werden.

Was gilt bei einer Übersiedlung?

Kündigen Sie vor der Ummeldung beim Meldeamt. Sonst übernimmt der Vertrag meist die neue Adresse.

Darf ich nach einem Schaden kündigen?

Ja, binnen eines Monats ab Anerkennung oder Ablehnung der Leistung. Der Versicherer hat dasselbe Recht.

Ist eine Indexanpassung ein Kündigungsgrund?

Meist nicht, wenn sie vereinbart ist. Eine Prämienerhöhung darüber hinaus kann ein Sonderkündigungsrecht auslösen, prüfen Sie Ihre Bedingungen.

Reicht eine E-Mail?

Meist ja, schriftlich heißt auch per E-Mail. Nennen Sie Polizzennummer und Enddatum.

Quellen

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