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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Haushaltsversicherung

Wie kündige ich meine Haushaltsversicherung in Österreich?

Kurz gesagt

Sie kündigen zum Ende der Versicherungsperiode, mit der Frist aus Ihrer Polizze, die zwischen einem und drei Monaten liegen darf. Läuft der Vertrag länger als drei Jahre, können Sie als Verbraucher zum Ende des dritten Jahres und danach jährlich mit einem Monat Frist kündigen. Nach einem Schadenfall haben meist beide Seiten ein Kündigungsrecht.

Wie kündige ich meine Haushaltsversicherung in Österreich?

Was es kostet

Richtwerte, was ein neuer Vertrag kostet, wenn Sie wechseln.

BeispielRichtwert
Kleine Wohnung mit 50 Quadratmetern, ohne Selbstbehaltab etwa 48 Euro im Jahr
70 Quadratmeter in Wien, Selbstbehalt bis 200 Euroetwa 72 bis 180 Euro im Jahr
Familie in Mietwohnung mit 150 Quadratmeternab etwa 180 Euro im Jahr

Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Modellrechnungen. Die Fristen stammen aus § 8 VersVG; Ihre Polizze kann innerhalb dieses Rahmens eigene Fristen festlegen.

Rechenbeispiel

Fünfjahresvertrag, abgeschlossen am 1. Juli 2023

Sie wollen wechseln, obwohl der Vertrag bis 2028 läuft.

Ende des dritten Jahres30. Juni 2026
Kündigung spätestens31. Mai 2026
Nächster möglicher Termin30. Juni 2027, Kündigung bis 31. Mai 2027

Sie kommen trotz fünf Jahren Laufzeit nach drei Jahren heraus. Einen Nachlass für die lange Laufzeit kann der Versicherer dann nachverrechnen, wenn die Polizze das vorsieht.

Fristen im Überblick

Das Versicherungsvertragsgesetz erlaubt eine Kündigungsfrist von mindestens einem und höchstens drei Monaten, gleich für beide Seiten. Welche gilt, steht in Ihrer Polizze.

Viele Haushaltsversicherungen sind über mehrere Jahre abgeschlossen, oft mit einem Nachlass. Als Verbraucher sind Sie trotzdem nicht länger als drei Jahre gebunden.

AnlassKündigung
Ende der VersicherungsperiodeFrist laut Polizze, ein bis drei Monate
Vertrag länger als drei Jahrezum Ende des dritten Jahres, dann jährlich, ein Monat Frist
Nach einem Schadenfallmeist möglich, Frist laut Bedingungen
WohnungswechselSchutz geht meist mit, Adresse melden
Aufgabe des Haushalts oder Wegzug ins AuslandVertrag endet oder kann beendet werden

Was beim Umzug gilt

Ziehen Sie innerhalb Österreichs um, geht der Schutz in der Regel auf die neue Wohnung über. Melden Sie Adresse und Wohnfläche, denn Prämie und Versicherungssumme ändern sich.

Manche Bedingungen sehen beim Wohnungswechsel ein eigenes Kündigungsrecht vor. Ob Ihres das tut, steht in der Polizze. Ziehen Sie mit dem Partner zusammen, reicht meist ein Vertrag.

Wechseln ohne Lücke

Schließen Sie den neuen Vertrag zuerst ab und kündigen Sie dann den alten, damit der Schutz nahtlos weiterläuft. Achten Sie auf gleiche Summe, Unterversicherungsverzicht und grobe Fahrlässigkeit.

Eine Anpassung an den Verbraucherpreisindex berechtigt in der Regel nicht zur Kündigung. Sie ist meist im Vertrag vereinbart.

Schritt für Schritt

  1. Beginn, Laufzeit und Frist in der Polizze nachsehen.
  2. Neue Angebote mit gleicher Versicherungssumme einholen.
  3. Neuen Vertrag zum Kündigungstermin abschließen.
  4. Alten Vertrag schriftlich kündigen und Bestätigung anfordern.

Checkliste

  • Frist und Ende der Periode bekannt
  • Neuer Vertrag beginnt nahtlos
  • Versicherungssumme passt zur Wohnung
  • Kündigungsbestätigung erhalten

Häufige Fehler

  • Glauben, ein Fünfjahresvertrag binde für die volle Laufzeit
  • Die Frist nach einem Schadenfall verstreichen lassen
  • Den alten Vertrag kündigen, bevor der neue steht

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Kann ich monatlich kündigen?

Nein. Auch bei monatlicher Zahlung gilt die Versicherungsperiode, meist ein Jahr.

Endet die Haushaltsversicherung beim Umzug?

In der Regel nicht, sie geht auf die neue Wohnung über. Melden Sie die neue Adresse und Wohnfläche.

Muss ich einen Nachlass zurückzahlen?

Wenn die Polizze einen Dauerrabatt vorsieht und Sie vor dem Ende kündigen, kann der Versicherer ihn nachverrechnen.

Reicht eine E-Mail?

Viele Versicherer nehmen die Kündigung per E-Mail an. Wichtig ist, dass Sie den Zugang belegen können.

Kann ich nach dem Abschluss noch zurücktreten?

Ja, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Polizze und der Informationen ohne Angabe von Gründen.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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