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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Privathaftpflicht

Wie kündige ich meine Privathaftpflicht in Österreich?

Kurz gesagt

Sie kündigen zum Ende der Versicherungsperiode mit der Frist aus Ihrer Polizze, die zwischen einem und drei Monaten liegt. Bei Verträgen über drei Jahre können Sie als Verbraucher zum Ende des dritten Jahres aussteigen. Nach einem Schadenfall darf jede Seite binnen eines Monats kündigen. Steckt die Haftpflicht in der Haushaltsversicherung, kündigen Sie meist beides.

Wie kündige ich meine Privathaftpflicht in Österreich?

Was es kostet

Was ein neuer Vertrag kostet, wenn Sie wechseln, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Privathaftpflicht einzeln, rund 3 Millionen Euro Summeab etwa 40 Euro im Jahr
Privathaftpflicht einzeln, übliche Spanneetwa 35 bis 60 Euro im Jahr
Haushaltsversicherung 70 Quadratmeter in Wien, Haftpflicht enthaltenetwa 72 bis 180 Euro im Jahr

Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Preisangaben. Die Fristen stammen aus § 8 und § 158 VersVG; Ihre Polizze kann innerhalb dieses Rahmens eigene Fristen festlegen.

Rechenbeispiel

Einzelne Privathaftpflicht, Versicherungsperiode 1. März bis 28. Februar

Die Polizze nennt eine Frist von einem Monat. Sie wollen zu einem Tarif mit höherer Summe wechseln.

Neuen Vertrag abschließen, Beginn1. März
Kündigung beim alten Versicherer spätestens31. Jänner
Alter Vertrag endet28. Februar

Der Schutz läuft nahtlos weiter, und Sie zahlen keine Prämie doppelt.

Die Wege aus dem Vertrag

Das Versicherungsvertragsgesetz erlaubt eine Kündigungsfrist von einem bis drei Monaten zum Ende der Versicherungsperiode, gleich für beide Seiten. Welche Frist gilt, steht in Ihrer Polizze.

Viele Verträge laufen über mehrere Jahre, oft gegen einen Nachlass. Als Verbraucher können Sie trotzdem zum Ende des dritten Jahres kündigen und danach jährlich, mit einem Monat Frist. Der Versicherer kann dann den Laufzeitnachlass nachverrechnen, wenn die Polizze das vorsieht.

AnlassKündigung
Ende der VersicherungsperiodeFrist laut Polizze, ein bis drei Monate
Vertrag über drei Jahrezum Ende des dritten Jahres, dann jährlich
Versicherer hat Schaden anerkannt oder abgelehntbinnen eines Monats, beide Seiten
Zusammenziehen mit Partnerzweiten Vertrag zum Ablauf kündigen
Wertanpassung nach Indexmeist kein Kündigungsgrund, im Vertrag vereinbart

Haftpflicht in der Haushaltsversicherung

In Österreich ist die Privathaftpflicht meist Teil der Haushalts- oder Eigenheimversicherung. Einzeln herausnehmen lässt sie sich dann selten. Wer kündigt, verliert Haftpflicht und Hausratschutz zugleich.

Wollen Sie nur die Haftpflicht verbessern, fragen Sie zuerst Ihren Versicherer nach einer höheren Summe. Das ist oft einfacher als ein Wechsel des ganzen Vertrags.

Die wichtigste Regel: keine Lücke

Schließen Sie den neuen Vertrag zuerst ab und kündigen Sie danach den alten. Ein Tag ohne Haftpflicht kann bei einem schweren Personenschaden das eigene Vermögen kosten.

Ein Schaden, der noch in der Laufzeit des alten Vertrags passiert ist, bleibt dort versichert, auch wenn Sie ihn erst später melden. Melden Sie ihn trotzdem sofort.

Schritt für Schritt

  1. Beginn, Laufzeit und Frist in der Polizze nachsehen.
  2. Klären, ob die Haftpflicht einzeln oder in der Haushaltsversicherung steckt.
  3. Neuen Vertrag mit mindestens gleicher Summe abschließen.
  4. Kündigung schriftlich mit Polizzennummer schicken und Zugang nachweisen.
  5. Schriftliche Bestätigung der Kündigung aufheben.

Checkliste

  • Frist aus der Polizze bekannt
  • Neuer Vertrag beginnt am Tag nach dem Ende des alten
  • Summe mindestens gleich hoch
  • Kündigung nachweisbar zugestellt
  • Bestätigung erhalten

Häufige Fehler

  • Kündigen, bevor der neue Vertrag steht
  • Die Haushaltsversicherung kündigen und übersehen, dass die Haftpflicht mit wegfällt
  • Die Monatsfrist nach einem Schadenfall verstreichen lassen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Kann ich die Privathaftpflicht jederzeit kündigen?

Nein, nur zum Ende der Versicherungsperiode, nach drei Jahren bei langen Verträgen oder binnen eines Monats nach einem Schadenfall.

Reicht eine E-Mail?

Oft ja, wenn die Polizze die Textform erlaubt. Sicherer ist ein unterschriebenes Schreiben mit Zustellnachweis.

Was passiert, wenn wir zusammenziehen und zwei Verträge haben?

Ein Vertrag reicht meist für den gemeinsamen Haushalt. Den zweiten kündigen Sie zum nächsten Ablauf.

Darf der Versicherer nach einem Schaden kündigen?

Ja, binnen eines Monats nach Anerkennung oder Ablehnung, mit einem Monat Frist.

Muss ich den Laufzeitnachlass zurückzahlen?

Wenn Sie vor Ablauf einer langen Laufzeit aussteigen und die Polizze das vorsieht, kann der Versicherer ihn nachverrechnen.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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