Alles zur Versicherung: Privathaftpflicht
Brauche ich eine eigene Privathaftpflicht, wenn ich eine Haushaltsversicherung habe?
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Kurz gesagt
Sie kündigen zum Ende der Versicherungsperiode mit der Frist aus Ihrer Polizze, die zwischen einem und drei Monaten liegt. Bei Verträgen über drei Jahre können Sie als Verbraucher zum Ende des dritten Jahres aussteigen. Nach einem Schadenfall darf jede Seite binnen eines Monats kündigen. Steckt die Haftpflicht in der Haushaltsversicherung, kündigen Sie meist beides.
Was ein neuer Vertrag kostet, wenn Sie wechseln, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Privathaftpflicht einzeln, rund 3 Millionen Euro Summe | ab etwa 40 Euro im Jahr |
| Privathaftpflicht einzeln, übliche Spanne | etwa 35 bis 60 Euro im Jahr |
| Haushaltsversicherung 70 Quadratmeter in Wien, Haftpflicht enthalten | etwa 72 bis 180 Euro im Jahr |
Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Preisangaben. Die Fristen stammen aus § 8 und § 158 VersVG; Ihre Polizze kann innerhalb dieses Rahmens eigene Fristen festlegen.
Rechenbeispiel
Die Polizze nennt eine Frist von einem Monat. Sie wollen zu einem Tarif mit höherer Summe wechseln.
| Neuen Vertrag abschließen, Beginn | 1. März |
| Kündigung beim alten Versicherer spätestens | 31. Jänner |
| Alter Vertrag endet | 28. Februar |
Der Schutz läuft nahtlos weiter, und Sie zahlen keine Prämie doppelt.
Das Versicherungsvertragsgesetz erlaubt eine Kündigungsfrist von einem bis drei Monaten zum Ende der Versicherungsperiode, gleich für beide Seiten. Welche Frist gilt, steht in Ihrer Polizze.
Viele Verträge laufen über mehrere Jahre, oft gegen einen Nachlass. Als Verbraucher können Sie trotzdem zum Ende des dritten Jahres kündigen und danach jährlich, mit einem Monat Frist. Der Versicherer kann dann den Laufzeitnachlass nachverrechnen, wenn die Polizze das vorsieht.
| Anlass | Kündigung |
|---|---|
| Ende der Versicherungsperiode | Frist laut Polizze, ein bis drei Monate |
| Vertrag über drei Jahre | zum Ende des dritten Jahres, dann jährlich |
| Versicherer hat Schaden anerkannt oder abgelehnt | binnen eines Monats, beide Seiten |
| Zusammenziehen mit Partner | zweiten Vertrag zum Ablauf kündigen |
| Wertanpassung nach Index | meist kein Kündigungsgrund, im Vertrag vereinbart |
In Österreich ist die Privathaftpflicht meist Teil der Haushalts- oder Eigenheimversicherung. Einzeln herausnehmen lässt sie sich dann selten. Wer kündigt, verliert Haftpflicht und Hausratschutz zugleich.
Wollen Sie nur die Haftpflicht verbessern, fragen Sie zuerst Ihren Versicherer nach einer höheren Summe. Das ist oft einfacher als ein Wechsel des ganzen Vertrags.
Schließen Sie den neuen Vertrag zuerst ab und kündigen Sie danach den alten. Ein Tag ohne Haftpflicht kann bei einem schweren Personenschaden das eigene Vermögen kosten.
Ein Schaden, der noch in der Laufzeit des alten Vertrags passiert ist, bleibt dort versichert, auch wenn Sie ihn erst später melden. Melden Sie ihn trotzdem sofort.
Fragen und Antworten
Nein, nur zum Ende der Versicherungsperiode, nach drei Jahren bei langen Verträgen oder binnen eines Monats nach einem Schadenfall.
Oft ja, wenn die Polizze die Textform erlaubt. Sicherer ist ein unterschriebenes Schreiben mit Zustellnachweis.
Ein Vertrag reicht meist für den gemeinsamen Haushalt. Den zweiten kündigen Sie zum nächsten Ablauf.
Ja, binnen eines Monats nach Anerkennung oder Ablehnung, mit einem Monat Frist.
Wenn Sie vor Ablauf einer langen Laufzeit aussteigen und die Polizze das vorsieht, kann der Versicherer ihn nachverrechnen.
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NAMMERT Assekuradeur GmbH mit Sitz in Deutschland, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, in Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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