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Kurz gesagt
Eine gesetzliche Pflicht gibt es in Österreich nicht. Wer mit Kredit baut oder kauft, muss die Eigenheimversicherung aber praktisch immer der Bank nachweisen, meist mit Vinkulierung zu deren Gunsten. Im Wohnungseigentum versichert die Eigentümergemeinschaft das Haus über die Hausverwaltung. Für ein Einfamilienhaus liegt die Prämie bei etwa 200 bis 600 Euro im Jahr.
Öffentlich genannte Prämien für Österreich, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Einfamilienhaus, Grundschutz | ab etwa 200 Euro im Jahr |
| Einfamilienhaus mit Zusatzbausteinen | bis etwa 600 Euro im Jahr |
| Monatlich umgerechnet | etwa 15 bis 50 Euro im Monat |
| Eigentumswohnung, Anteil an der Gebäudeversicherung | etwa 100 bis 300 Euro im Jahr je Wohnung über die Betriebskosten (Richtwert aus der Angebotspraxis) |
Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Beispielen. Ihre Prämie hängt von Größe, Bauart, Lage und Bausteinen ab.
Rechenbeispiel
Was die Bank verlangt und was sinnvoll dazukommt.
| Feuer, Sturm, Leitungswasser mit Gebäudehaftpflicht | etwa 250 bis 400 Euro |
| Vinkulierung zugunsten der Bank | meist ohne Aufpreis |
| Baustein Hochwasser und Vermurung je nach Lage | etwa 50 bis 150 Euro (Richtwert aus der Angebotspraxis) |
Zusammen etwa 300 bis 550 Euro im Jahr. Die Bank ist zufrieden, und Sie sind gegen die großen Schäden geschützt.
Kein Gesetz zwingt Hauseigentümer in Österreich zu einer Versicherung. Das Risiko trägt aber allein der Eigentümer: Ein Brand, ein Sturm oder ein geplatztes Rohr kann einen Schaden in Höhe des halben Hauswerts verursachen.
Dazu kommt die Haftung als Hausbesitzer. Fällt ein Ziegel vom Dach oder rutscht ein Passant auf dem nicht geräumten Gehsteig aus, haften Sie. Die Gebäudehaftpflicht ist deshalb meist Teil der Eigenheimversicherung.
| Lage | Versicherung nötig? |
|---|---|
| Haus ohne Kredit | nicht gesetzlich, aber dringend zu empfehlen |
| Haus mit Kredit | ja, die Bank verlangt den Nachweis |
| Eigentumswohnung | über die Gemeinschaft, dazu eigene Haushaltsversicherung |
| Mietwohnung | Sache des Vermieters, Sie brauchen die Haushaltsversicherung |
| Ferienhaus | nicht gesetzlich, bei Leerstand Bedingungen beachten |
Banken verlangen beim Wohnkredit einen Nachweis über eine Feuer- oder Eigenheimversicherung. Häufig wird die Polizze vinkuliert: Der Versicherer zahlt im Schadenfall dann nur mit Zustimmung der Bank aus und meldet ihr, wenn die Prämie nicht bezahlt wird.
Im Wohnungseigentum gehört eine angemessene Versicherung des Hauses zur ordentlichen Verwaltung, die Hausverwaltung schließt sie für alle ab. Ihre eigene Einrichtung versichern Sie trotzdem selbst über die Haushaltsversicherung.
Bei einem Brand zahlt niemand den Wiederaufbau. Hilfe aus dem Katastrophenfonds der Länder gibt es nur bei Naturkatastrophen, und sie deckt meist nur einen Teil des Schadens.
Ohne Gebäudehaftpflicht haften Sie mit Ihrem Vermögen für Schäden, die vom Haus ausgehen. Bei einem schweren Personenschaden kann das existenzbedrohend sein.
Fragen und Antworten
Gesetzlich nicht. Mit Wohnkredit verlangt die Bank aber praktisch immer einen Nachweis.
Die Polizze ist zugunsten der Bank gebunden. Der Versicherer zahlt nur mit ihrer Zustimmung aus und meldet ihr offene Prämien.
Für das Gebäude meist nicht, das versichert die Gemeinschaft. Für Ihre Einrichtung brauchen Sie eine Haushaltsversicherung.
Der Katastrophenfonds hilft teilweise, ersetzt aber meist nur einen Teil des Schadens.
Für ein Einfamilienhaus etwa 200 bis 600 Euro im Jahr, je nach Größe und Bausteinen.
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NAMMERT Assekuradeur GmbH mit Sitz in Deutschland, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, in Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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