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Kurz gesagt
Bei lückenlosem Anschluss rechnen die meisten Häuser die Wartezeit an, üblich sind drei Monate, bei manchen Tarifen sechs. Angerechnet wird aber nur, was beim Vorversicherer schon versichert war; jeder neue Baustein wartet voll. Und der entscheidende Satz: Ein Streit, dessen erster Verstoß in die Zeit der alten Polizze fällt, bleibt Sache des alten Versicherers, auch wenn der Brief erst später kommt.
Öffentlich genannte Prämien für Österreich, damit Sie den Wechsel gegen das Risiko einer Lücke rechnen können.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Basisschutz Einzelperson mit Schadenersatz, Straf, Beratung und Vertrag | ab etwa 6 Euro im Monat |
| Basisschutz mit Fahrzeug- und Lenkerrechtsschutz | ab etwa 13 Euro im Monat |
| Familie mit Arbeits- und Wohnungsrecht | ab etwa 23 Euro im Monat |
| Üblicher Selbstbehalt je Fall | etwa 100 bis 500 Euro |
| Arbeits- und Wohnungsrecht als neu hinzugebuchte Bausteine | 3 Monate Wartezeit, in einzelnen Tarifen 6 Monate |
Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Prämienbeispielen für Österreich. Ob und wie weit Ihr künftiger Versicherer die Vorversicherungszeit anrechnet, ist eine Frage der Bedingungen und keine gesetzliche Pflicht. Die Zuordnung einzelner Prämienanteile zu Bausteinen ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
Sie hatten Basisschutz und Fahrzeugrechtsschutz, die neue Polizze bringt Arbeits- und Wohnungsrecht dazu. Alte Polizze endet am 31. Dezember, neue beginnt am 1. Jänner.
| Kündigung durch den Arbeitgeber | 18. Dezember, also in der alten Vertragszeit |
| Zuständig für diesen Fall | der alte Versicherer, sofern dort Arbeitsrechtsschutz lief |
| Lief dort kein Arbeitsrechtsschutz | niemand zahlt, die neue Polizze greift für diesen Fall nicht |
| Basisschutz und Fahrzeug in der neuen Polizze | sofort gedeckt, Wartezeit angerechnet |
| Arbeits- und Wohnungsrecht in der neuen Polizze | erst ab 1. April, drei Monate Wartezeit |
| Selbstbehalt je Fall | etwa 100 bis 500 Euro |
Die Kündigung fällt in die alte Vertragszeit und ist nur dort gedeckt. Die neuen Bausteine helfen erst ab dem 1. April. Wer den Arbeitsrechtsschutz gerade wegen dieser Kündigung dazubucht, hat drei Monate lang genau dort keinen Schutz.
Wer zahlt, hängt nicht daran, bei wem Sie melden, und auch nicht daran, wann Ihr Anwalt schreibt. Es hängt am ersten Verstoß gegen eine Rechtspflicht, den Sie der Gegenseite vorwerfen. Fällt dieser Verstoß in die Zeit der alten Polizze, bleibt der Fall beim alten Versicherer, auch wenn Sie erst Monate später davon erfahren. Der neue Versicherer zahlt dafür nichts, selbst bei lückenlosem Anschluss und angerechneter Wartezeit.
Deshalb geht ein Wechsel mitten in einer Auseinandersetzung so oft schief. Drei Beispiele: Spricht der Arbeitgeber am 20. Dezember die Kündigung aus und beginnt die neue Polizze am 1. Jänner, ist der Fall Sache des alten Hauses. Behebt die Hausverwaltung einen gemeldeten Mangel im November nicht, zählt der November, nicht die Klage im März. Kommt eine falsche Handwerkerrechnung im Dezember, zählt ihr Einlangen. Melden Sie solche Fälle also beim alten Versicherer, und melden Sie sie, bevor die Polizze ausläuft. Der alte Vertrag haftet weiter, aber nur für Fälle aus seiner Zeit, und diesen Anspruch müssen Sie geltend machen.
| Fall | Wer zahlt | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Erster Verstoß vor dem Wechsel, Streit bricht danach aus | der alte Versicherer | der Baustein war dort versichert und die Wartezeit dort war abgelaufen |
| Erster Verstoß nach dem Wechsel, Baustein lief vorher schon | der neue Versicherer | lückenloser Anschluss und schriftliche Anrechnung der Vorversicherungszeit |
| Erster Verstoß nach dem Wechsel, Baustein ist neu | der neue Versicherer, aber erst nach der Wartezeit | meist drei Monate ab Beginn, in einzelnen Tarifen sechs |
| Verstoß in der Lücke zwischen zwei Polizzen | niemand | keine Deckung, auch nicht rückwirkend nachkaufbar |
| Unfall mit Schadenersatzanspruch kurz nach dem Wechsel | der neue Versicherer | Schadenersatz und Fahrzeugrechtsschutz haben in den meisten Tarifen keine Wartezeit |
| Streit, dessen Ursache über beide Vertragszeiten reicht | der alte Versicherer | bei mehreren Verstößen zählt der erste, nicht der letzte |
| Baustein beim alten Haus versichert, beim neuen weggelassen | keiner der beiden | was in der neuen Polizze nicht steht, ist nicht gedeckt, auch mit Anrechnung |
Die meisten Häuser verzichten beim Wechsel auf die Wartezeit, wenn zwei Dinge zusammenkommen: Die neue Polizze beginnt ohne Lücke am Tag nach dem Ende der alten, und das Risiko war beim Vorversicherer schon versichert. Das ist eine Regel der Bedingungen, kein Gesetz. Sie steht nicht in jedem Tarif, und wo sie steht, hängt sie am Nachweis. Lassen Sie sich die Anrechnung deshalb ausdrücklich bestätigen, Baustein für Baustein, und legen Sie die Bestätigung zur Polizze.
Der zweite Teil der Regel ist der, an dem die Leute scheitern. Angerechnet wird nur, was vorher da war. Hatten Sie Basisschutz und Fahrzeugrechtsschutz und nehmen nun Arbeits- und Wohnungsrecht dazu, gilt für diese beiden Bausteine die volle Wartezeit. Unangenehm ist das genau dann, wenn der Anlass für den Wechsel ein absehbarer Streit war: Wer wegen einer wackligen Stelle den Arbeitsrechtsschutz dazubucht, ist drei Monate lang ohne Deckung in genau dem Bereich, um den es geht. Für Erb- und Familienrecht sind sogar sechs bis zwölf Monate üblich.
Reihenfolge ist hier fast alles, weil in Österreich zwei Besonderheiten dazukommen: Rechtsschutzverträge sind oft drei Jahre gebunden, und die Kündigung muss meist einen Monat vor dem Ende der Versicherungsperiode einlangen. Sehen Sie also zuerst die Laufzeit in der Polizze nach und rechnen Sie vom Ablaufdatum rückwärts, mit Reserve für die Post.
Zwei Punkte gehören in jedes Angebot, bevor Sie zusagen. Erstens die Anrechnung der Vorversicherungszeit, schriftlich und je Baustein. Zweitens die Frage nach Vorschäden: Antworten Sie vollständig, denn eine verschwiegene Meldung aus den letzten Jahren kostet später die Deckung. Und melden Sie vor dem Wechsel alles, was aus der alten Zeit noch offen ist, damit der alte Versicherer davon weiß, solange er zuständig ist.
Ehrlich gesagt: In drei Lagen lassen Sie es besser. Wenn ein Streit schon absehbar ist, weil der erste Verstoß bereits passiert ist und die neue Polizze dafür ohnehin nicht zahlt. Wenn Sie in den letzten Jahren mehrere Fälle gemeldet haben, weil der neue Versicherer dann oft ablehnt oder einen Zuschlag nimmt und Sie ohne Angebot dastehen, während die alte Polizze schon gekündigt ist. Und wenn Sie wegen 30 Euro Prämie wechseln, weil Aufwand und Risiko dafür zu groß sind.
Der stille Gewinn eines Wechsels liegt selten in der Prämie, sondern in den Bedingungen: höhere Versicherungssumme je Fall, Mediation mitversichert, freie Anwaltswahl ohne Einschränkung, keine zu engen Ausschlüsse im Wohnungsrecht. Vergleichen Sie also Bedingungen, nicht Preise. Als Assekuradeur stellen wir Ihnen die Angebote mit identischen Bausteinen gegenüber und holen die Anrechnung der Wartezeit vorher schriftlich ein.
Fragen und Antworten
Für Bausteine, die beim Vorversicherer schon liefen, meist nicht, sofern der Anschluss lückenlos ist. Für neue Bausteine schon, dort gelten die vollen drei Monate, bei manchen Tarifen sechs.
Nein. Sie steht in den Bedingungen und ist damit Sache des Tarifs. Lassen Sie sie sich deshalb vor dem Abschluss schriftlich bestätigen, Baustein für Baustein.
Der alte Versicherer, wenn der erste Verstoß gegen eine Rechtspflicht in seine Vertragszeit fällt. Der neue zahlt dafür nichts, auch wenn der Brief erst später kommt.
Die Lücke selbst ist ungedeckt, und die Anrechnung kann entfallen. Setzen Sie den Beginn deshalb genau auf den Tag nach dem Ende der alten Polizze.
Dort sind sechs bis zwölf Monate üblich, deutlich länger als in den anderen Bausteinen. Wer diese Bereiche neu dazunimmt, muss entsprechend lange warten.
Ordentlich erst zum Ende des dritten Jahres. Nach einer Prämienerhöhung mit einem anderen Grund als dem Index oder nach einem Leistungsfall geht es früher.
Ja, vollständig. Wer eine Meldung aus den letzten Jahren verschweigt, riskiert später die Deckung. Mehrere Fälle führen oft zu einem Zuschlag oder zu einer Ablehnung.
Wegen 30 Euro selten. Lohnend wird er, wenn die Bedingungen besser sind: höhere Summe je Fall, Mediation, freie Anwaltswahl und ein weniger enges Wohnungsrecht.
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NAMMERT Assekuradeur GmbH mit Sitz in Deutschland, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, in Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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