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Gilt beim Wechsel der Rechtsschutzversicherung in Österreich eine neue Wartezeit?

Kurz gesagt

Bei lückenlosem Anschluss rechnen die meisten Häuser die Wartezeit an, üblich sind drei Monate, bei manchen Tarifen sechs. Angerechnet wird aber nur, was beim Vorversicherer schon versichert war; jeder neue Baustein wartet voll. Und der entscheidende Satz: Ein Streit, dessen erster Verstoß in die Zeit der alten Polizze fällt, bleibt Sache des alten Versicherers, auch wenn der Brief erst später kommt.

Gilt beim Wechsel der Rechtsschutzversicherung in Österreich eine neue Wartezeit?

Was es kostet

Öffentlich genannte Prämien für Österreich, damit Sie den Wechsel gegen das Risiko einer Lücke rechnen können.

BeispielRichtwert
Basisschutz Einzelperson mit Schadenersatz, Straf, Beratung und Vertragab etwa 6 Euro im Monat
Basisschutz mit Fahrzeug- und Lenkerrechtsschutzab etwa 13 Euro im Monat
Familie mit Arbeits- und Wohnungsrechtab etwa 23 Euro im Monat
Üblicher Selbstbehalt je Falletwa 100 bis 500 Euro
Arbeits- und Wohnungsrecht als neu hinzugebuchte Bausteine3 Monate Wartezeit, in einzelnen Tarifen 6 Monate

Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Prämienbeispielen für Österreich. Ob und wie weit Ihr künftiger Versicherer die Vorversicherungszeit anrechnet, ist eine Frage der Bedingungen und keine gesetzliche Pflicht. Die Zuordnung einzelner Prämienanteile zu Bausteinen ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Wechsel zum 1. Jänner, Kündigung am 18. Dezember

Sie hatten Basisschutz und Fahrzeugrechtsschutz, die neue Polizze bringt Arbeits- und Wohnungsrecht dazu. Alte Polizze endet am 31. Dezember, neue beginnt am 1. Jänner.

Kündigung durch den Arbeitgeber18. Dezember, also in der alten Vertragszeit
Zuständig für diesen Fallder alte Versicherer, sofern dort Arbeitsrechtsschutz lief
Lief dort kein Arbeitsrechtsschutzniemand zahlt, die neue Polizze greift für diesen Fall nicht
Basisschutz und Fahrzeug in der neuen Polizzesofort gedeckt, Wartezeit angerechnet
Arbeits- und Wohnungsrecht in der neuen Polizzeerst ab 1. April, drei Monate Wartezeit
Selbstbehalt je Falletwa 100 bis 500 Euro

Die Kündigung fällt in die alte Vertragszeit und ist nur dort gedeckt. Die neuen Bausteine helfen erst ab dem 1. April. Wer den Arbeitsrechtsschutz gerade wegen dieser Kündigung dazubucht, hat drei Monate lang genau dort keinen Schutz.

Der wichtigste Satz dieser Seite: der erste Verstoß entscheidet

Wer zahlt, hängt nicht daran, bei wem Sie melden, und auch nicht daran, wann Ihr Anwalt schreibt. Es hängt am ersten Verstoß gegen eine Rechtspflicht, den Sie der Gegenseite vorwerfen. Fällt dieser Verstoß in die Zeit der alten Polizze, bleibt der Fall beim alten Versicherer, auch wenn Sie erst Monate später davon erfahren. Der neue Versicherer zahlt dafür nichts, selbst bei lückenlosem Anschluss und angerechneter Wartezeit.

Deshalb geht ein Wechsel mitten in einer Auseinandersetzung so oft schief. Drei Beispiele: Spricht der Arbeitgeber am 20. Dezember die Kündigung aus und beginnt die neue Polizze am 1. Jänner, ist der Fall Sache des alten Hauses. Behebt die Hausverwaltung einen gemeldeten Mangel im November nicht, zählt der November, nicht die Klage im März. Kommt eine falsche Handwerkerrechnung im Dezember, zählt ihr Einlangen. Melden Sie solche Fälle also beim alten Versicherer, und melden Sie sie, bevor die Polizze ausläuft. Der alte Vertrag haftet weiter, aber nur für Fälle aus seiner Zeit, und diesen Anspruch müssen Sie geltend machen.

FallWer zahltVoraussetzung
Erster Verstoß vor dem Wechsel, Streit bricht danach ausder alte Versichererder Baustein war dort versichert und die Wartezeit dort war abgelaufen
Erster Verstoß nach dem Wechsel, Baustein lief vorher schonder neue Versichererlückenloser Anschluss und schriftliche Anrechnung der Vorversicherungszeit
Erster Verstoß nach dem Wechsel, Baustein ist neuder neue Versicherer, aber erst nach der Wartezeitmeist drei Monate ab Beginn, in einzelnen Tarifen sechs
Verstoß in der Lücke zwischen zwei Polizzenniemandkeine Deckung, auch nicht rückwirkend nachkaufbar
Unfall mit Schadenersatzanspruch kurz nach dem Wechselder neue VersichererSchadenersatz und Fahrzeugrechtsschutz haben in den meisten Tarifen keine Wartezeit
Streit, dessen Ursache über beide Vertragszeiten reichtder alte Versichererbei mehreren Verstößen zählt der erste, nicht der letzte
Baustein beim alten Haus versichert, beim neuen weggelassenkeiner der beidenwas in der neuen Polizze nicht steht, ist nicht gedeckt, auch mit Anrechnung

Was die Anrechnung wirklich abdeckt

Die meisten Häuser verzichten beim Wechsel auf die Wartezeit, wenn zwei Dinge zusammenkommen: Die neue Polizze beginnt ohne Lücke am Tag nach dem Ende der alten, und das Risiko war beim Vorversicherer schon versichert. Das ist eine Regel der Bedingungen, kein Gesetz. Sie steht nicht in jedem Tarif, und wo sie steht, hängt sie am Nachweis. Lassen Sie sich die Anrechnung deshalb ausdrücklich bestätigen, Baustein für Baustein, und legen Sie die Bestätigung zur Polizze.

Der zweite Teil der Regel ist der, an dem die Leute scheitern. Angerechnet wird nur, was vorher da war. Hatten Sie Basisschutz und Fahrzeugrechtsschutz und nehmen nun Arbeits- und Wohnungsrecht dazu, gilt für diese beiden Bausteine die volle Wartezeit. Unangenehm ist das genau dann, wenn der Anlass für den Wechsel ein absehbarer Streit war: Wer wegen einer wackligen Stelle den Arbeitsrechtsschutz dazubucht, ist drei Monate lang ohne Deckung in genau dem Bereich, um den es geht. Für Erb- und Familienrecht sind sogar sechs bis zwölf Monate üblich.

Die Schritte in der richtigen Reihenfolge

Reihenfolge ist hier fast alles, weil in Österreich zwei Besonderheiten dazukommen: Rechtsschutzverträge sind oft drei Jahre gebunden, und die Kündigung muss meist einen Monat vor dem Ende der Versicherungsperiode einlangen. Sehen Sie also zuerst die Laufzeit in der Polizze nach und rechnen Sie vom Ablaufdatum rückwärts, mit Reserve für die Post.

Zwei Punkte gehören in jedes Angebot, bevor Sie zusagen. Erstens die Anrechnung der Vorversicherungszeit, schriftlich und je Baustein. Zweitens die Frage nach Vorschäden: Antworten Sie vollständig, denn eine verschwiegene Meldung aus den letzten Jahren kostet später die Deckung. Und melden Sie vor dem Wechsel alles, was aus der alten Zeit noch offen ist, damit der alte Versicherer davon weiß, solange er zuständig ist.

Wann ein Wechsel keine gute Idee ist

Ehrlich gesagt: In drei Lagen lassen Sie es besser. Wenn ein Streit schon absehbar ist, weil der erste Verstoß bereits passiert ist und die neue Polizze dafür ohnehin nicht zahlt. Wenn Sie in den letzten Jahren mehrere Fälle gemeldet haben, weil der neue Versicherer dann oft ablehnt oder einen Zuschlag nimmt und Sie ohne Angebot dastehen, während die alte Polizze schon gekündigt ist. Und wenn Sie wegen 30 Euro Prämie wechseln, weil Aufwand und Risiko dafür zu groß sind.

Der stille Gewinn eines Wechsels liegt selten in der Prämie, sondern in den Bedingungen: höhere Versicherungssumme je Fall, Mediation mitversichert, freie Anwaltswahl ohne Einschränkung, keine zu engen Ausschlüsse im Wohnungsrecht. Vergleichen Sie also Bedingungen, nicht Preise. Als Assekuradeur stellen wir Ihnen die Angebote mit identischen Bausteinen gegenüber und holen die Anrechnung der Wartezeit vorher schriftlich ein.

Schritt für Schritt

  1. Laufzeit, Ablaufdatum und Kündigungsfrist in der Polizze nachsehen und vom Ablauf rückwärts rechnen.
  2. Alles melden, was aus der alten Zeit noch offen ist, solange der alte Versicherer zuständig ist.
  3. Angebote mit genau denselben Bausteinen einholen und die Bedingungen mitschicken lassen.
  4. Die Anrechnung der Vorversicherungszeit je Baustein schriftlich bestätigen lassen, nicht mündlich.
  5. Neue Polizze mit Beginn am Tag nach dem Ende der alten annehmen und erst danach kündigen.

Checkliste

  • Liste der Bausteine der alten Polizze liegt vor, mit Beginn und Versicherungssumme je Baustein
  • Schriftliche Anrechnung der Wartezeit für jeden bisher versicherten Baustein
  • Neue Polizze beginnt am Tag nach dem Ende der alten, ohne einen Tag Lücke
  • Für neue Bausteine ist eingeplant, dass sie erst nach drei bis sechs Monaten greifen
  • Fragen nach Vorschäden vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet
  • Offene Fälle aus der alten Zeit dort gemeldet und schriftlich bestätigt

Häufige Fehler

  • Einen Fall beim neuen Versicherer melden, obwohl der erste Verstoß in die Zeit der alten Polizze fällt
  • Annehmen, die Anrechnung gelte auch für Bausteine, die vorher nicht versichert waren
  • Die Dreijahresbindung übersehen und eine Kündigung schicken, die gar nicht wirkt
  • Wechseln, weil ein Streit droht, und dann drei bis sechs Monate auf den neuen Baustein warten
  • Nur die Prämie vergleichen und Versicherungssumme, Mediation und Anwaltswahl aus dem Blick verlieren

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Beginnt die Wartezeit beim Wechsel neu?

Für Bausteine, die beim Vorversicherer schon liefen, meist nicht, sofern der Anschluss lückenlos ist. Für neue Bausteine schon, dort gelten die vollen drei Monate, bei manchen Tarifen sechs.

Ist die Anrechnung gesetzlich vorgeschrieben?

Nein. Sie steht in den Bedingungen und ist damit Sache des Tarifs. Lassen Sie sie sich deshalb vor dem Abschluss schriftlich bestätigen, Baustein für Baustein.

Wer zahlt einen Streit, der vor dem Wechsel begann?

Der alte Versicherer, wenn der erste Verstoß gegen eine Rechtspflicht in seine Vertragszeit fällt. Der neue zahlt dafür nichts, auch wenn der Brief erst später kommt.

Was gilt bei einem Tag Lücke?

Die Lücke selbst ist ungedeckt, und die Anrechnung kann entfallen. Setzen Sie den Beginn deshalb genau auf den Tag nach dem Ende der alten Polizze.

Wie lang ist die Wartezeit im Erb- und Familienrecht?

Dort sind sechs bis zwölf Monate üblich, deutlich länger als in den anderen Bausteinen. Wer diese Bereiche neu dazunimmt, muss entsprechend lange warten.

Kann ich während der Dreijahresbindung wechseln?

Ordentlich erst zum Ende des dritten Jahres. Nach einer Prämienerhöhung mit einem anderen Grund als dem Index oder nach einem Leistungsfall geht es früher.

Muss ich Vorschäden angeben?

Ja, vollständig. Wer eine Meldung aus den letzten Jahren verschweigt, riskiert später die Deckung. Mehrere Fälle führen oft zu einem Zuschlag oder zu einer Ablehnung.

Lohnt der Wechsel überhaupt?

Wegen 30 Euro selten. Lohnend wird er, wenn die Bedingungen besser sind: höhere Summe je Fall, Mediation, freie Anwaltswahl und ein weniger enges Wohnungsrecht.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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