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Nach der ELEMENT-Pleite: Früher ansetzen als ein Fonds
Der deutsche Vermittlerverband AfW antwortet auf den Beitrag zur ELEMENT-Pleite. Beim Fonds liegen wir nah beieinander, bei der Reihenfolge nicht: drei Vorschläge.
17. September 20264 min LesezeitNorman Nammert, NAMMERT Assekuradeur GmbH
Auf meinen Beitrag zur Insolvenz der deutschen ELEMENT Insurance AG hat der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung, ein deutscher Verband unabhängiger Vermittler, öffentlich geantwortet. Vorstand Norman Wirth schreibt sinngemäß: Ein Verband kann weder die Abwicklung beschleunigen noch Auszahlungen veranlassen oder einen Versicherer zur Übernahme bewegen. Er kann die Erfahrungen der Vermittler bündeln und gegenüber Aufsicht und Gesetzgeber vertreten. Einen Fonds hält er für einen möglichen Weg, Härten abzufedern.
Das ist eine faire Antwort. Beim Fonds liegen wir nicht weit auseinander, ein Rest an Risiko gehört zur Marktwirtschaft. Mir geht es um die Reihenfolge: Ein Fonds greift erst, wenn der Schaden da ist, und bezahlt wird er über die Prämien aller Kunden.
Bei ELEMENT gab es vorher ein klares Warnsignal: Die Rückversicherung wurde gekündigt, kurz danach meldete der Versicherer der deutschen BaFin seine Überschuldung. Eine Übertragung der Verträge wurde erst im vorläufigen Insolvenzverfahren versucht und ist gescheitert.
Drei Vorschläge. Erstens: Wird einem Versicherer die Rückversicherung gekündigt, beginnt die Suche nach einem Übernehmer sofort. Zweitens: Die Aufsicht veröffentlicht regelmäßig den Stand laufender Verfahren, damit Vermittler ihren Kunden etwas sagen können. Drittens: Kommt ein Fonds, dann risikogerecht finanziert und mit zeitnaher Zahlung offener Schäden. Sonst zahlt der Kunde eines soliden Hauses für das Geschäftsmodell eines anderen.
Was das für Sie als Eigner heißt: Ob Segelyacht, Motorboot oder Jetski, in der Polizze steht, wer das Risiko trägt und in welchem Land er sitzt. Fällt dieser Versicherer aus, endet die Deckung in aller Regel einen Monat nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, und offene Schäden werden zur Forderung. Der Blick in den eigenen Vertrag bleibt der beste Schutz.
Falls der AfW zum geplanten deutschen Gesetz Stellung nimmt, bringe ich gern unsere Erfahrungen aus der Kundenbetreuung ein. Wir betreuen bis heute Eigner, auch in Österreich, deren Schäden aus der ELEMENT-Zeit offen sind, und wissen deshalb, welche Fragen im Alltag wirklich ankommen.
Quellen: Kommentar des AfW auf LinkedIn zu meinem Beitrag, Meldung der BaFin vom 3. März 2025 zur gescheiterten Bestandsübertragung, Meldungen von BaFin und deutschen Verbraucherzentralen zur Überschuldungsanzeige.
Geschrieben von
Norman Nammert
Inhaber, NAMMERT Assekuradeur und Makler · Profil auf LinkedIn
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Häufige Fragen
Kann ein Verband die Auszahlungen bei ELEMENT beschleunigen?
Nein. Die Auszahlung liegt beim Insolvenzverwalter in Deutschland. Ein Verband kann Erfahrungen bündeln und sie gegenüber Aufsicht und Gesetzgeber vertreten.
Was würde ein Sicherungsfonds ändern?
Er würde offene Schäden nach einer Insolvenz ganz oder teilweise übernehmen, bezahlt von den Versicherern und damit über die Prämien. Eine Insolvenz verhindern würde er nicht.
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