Magazin / Bordfunk · Folge 4
Jetski in Österreich: Landesrecht und Vorurteile
Über Vorurteile, Verwaltungsstrafen und den am häufigsten unterschätzten Fall: den verletzten Mitfahrer.
erscheint 19. November 2026angekündigtNAMMERT Assekuradeur GmbH
Jetskifahrer haben einen Ruf, und nicht immer zu Unrecht. In dieser Folge geht es um die Verfahren, die beim Jetski tatsächlich anfallen, Geschwindigkeit in der Zone, Nichtbeachten der Wanderfahrt, Figurenfahren außerhalb der Fläche, und darum, wo der Rechtsschutz greift.
In Österreich kommt eine Besonderheit dazu, die viele erst am Ufer erfahren: Auf den meisten Seen ist der Betrieb von Wasserfahrzeugen mit Verbrennungsmotor stark eingeschränkt oder verboten, und die Regeln stehen im Landesrecht, nicht im Bundesrecht. Was am Neusiedler See gilt, gilt am Attersee nicht, und umgekehrt. Wer den Jetski auf dem Trailer mitbringt, klärt das vor der Abfahrt, nicht am Slip.
Der zweite Teil gehört dem Fall, der am meisten unterschätzt wird: dem Mitfahrer. Er sitzt hinten, überschätzt die Lage oder unterschätzt die Beschleunigung, und bei einem Fahrfehler ohne Fremdverschulden haftet niemand. Die Haftpflicht zahlt dann nicht.
Shownotes
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