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Langfahrt: Neuseeland lässt Yachten nur noch 21 Monate zollfrei

Seit 1. September 2026 dürfen ausländische Yachten nur noch 21 Monate zollfrei in Neuseeland bleiben, bisher waren es 24. Danach verlangt der Zoll Abgaben und Umsatzsteuer, außer er genehmigt eine Verlängerung.

Recht NAMMERT Assekuradeur GmbH

Heck einer gebrauchten Langfahrtyacht mit Windsteueranlage, Solarpaneel und verblichener Sprayhood in einer ruhigen Fjordbucht, ringsum dicht bewaldete Hänge unter Wolken.

New Zealand Customs, die Zollbehörde Neuseelands, hat die Frist für die vorübergehende Einfuhr ausländischer Yachten gekürzt. Unter einem Temporary Import Entry dürfen Boote seit 1. September 2026 höchstens 21 Monate abgabenfrei im Land bleiben, bis dahin waren es 24 Monate. Der Blauwasserverein Trans-Ocean hat am 16. September 2026 darüber berichtet.

Als Grund nennt die Behörde die Zyklonsaison im Südwestpazifik. Mit der kürzeren Frist sollen Yachten Neuseeland in einem sicheren Zeitfenster außerhalb dieser Monate verlassen können. Für viele Fahrtensegler ist das Land der Ort, an dem sie die Wirbelsturmzeit der Tropen abwarten.

Wer die Frist überzieht, muss das Boot endgültig einführen. Dann verlangt der Zoll Abgaben und Umsatzsteuer. Länger bleiben darf nur, wer dafür eine Genehmigung der Zollbehörde erhält.

Ob die kürzere Frist auch Yachten betrifft, die schon vor dem 1. September 2026 angekommen sind, lässt die Seite der Behörde offen. Wer mit dem eigenen Schiff gerade dort liegt, fragt das am besten direkt beim neuseeländischen Zoll nach.

Was das für Eigner heißt

Die Polizze bleibt von der neuen Frist unberührt, die Route aber womöglich nicht: Wer Neuseeland früher verlassen muss, verbringt Monate in anderen Gewässern, als ursprünglich geplant war. Das betrifft Segelyachten und Katamarane auf Weltumsegelung, vereinzelt auch Trawler auf Langfahrt. Fahrtgebiet und Liegezeiten sollten zur geänderten Planung passen, vor allem für die Zyklonmonate. Am besten gleicht man das vor dem Aufbruch aus dem letzten Hafen ab.

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