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Kein Entgelt mehr: Sportboote im Nord-Ostsee-Kanal

Das deutsche Verkehrsministerium streicht die Befahrensabgabe für Sport- und Freizeitboote auf dem Nord-Ostsee-Kanal mit 1. Jänner 2027. Bisher waren je nach Bootslänge 12 bis 43 Euro pro Durchfahrt fällig.

Recht NAMMERT Assekuradeur GmbH

Ein weißes Motorboot wartet an der nassen Betonwand einer Schleusenkammer, an der Kante stehen eiserne Poller, dahinter liegt das Schleusentor im Dunst.

Das deutsche Bundesministerium für Verkehr hat am 14. September 2026 bekannt gegeben, dass die Befahrensabgabe für Sport- und Freizeitboote auf dem Nord-Ostsee-Kanal mit 1. Jänner 2027 zur Gänze entfällt. Bisher waren je nach Bootslänge zwischen 12 und 43 Euro pro Durchfahrt zu zahlen. Rund 10.000 Sportboote fahren jedes Jahr durch den knapp 100 Kilometer langen Kanal zwischen Brunsbüttel und Kiel.

Begründet wird der Schritt mit dem Aufwand: Das Einheben der Abgabe war zuletzt teurer, als sie einbrachte. Verkehrsminister Steffen Bilger spricht von Bürokratieabbau dort, wo er den Menschen nichts bringt. Die Streichung ist Teil einer Verordnung mit weiteren Erleichterungen für die Seeschifffahrt.

Für Österreich zählt das an zwei Stellen. Wer sein Boot zum Chartern oder zur Überstellung in die Ostsee bringt, spart die Abgabe und einen Verwaltungsschritt vor jeder Durchfahrt. Und es zeigt, wie unterschiedlich Wasserstraßen bepreist werden: Auf der Donau, am Bodensee und in der Adria gelten jeweils eigene Regeln für Abgaben, Vignetten und Liegeplätze, die mit dieser deutschen Entscheidung nichts zu tun haben.

Der Deutsche Motoryachtverband begrüßt die Entscheidung und verlangt dasselbe für die niedersächsischen Küstenkanäle. Dort bleibt die Abgabe vorerst bestehen. Ob der Bund nachzieht, steht nicht fest und ist in dem angekündigten Paket nicht vorgesehen.

Was das für Eigner heißt

An der Polizze ändert der Wegfall der Abgabe nichts, sie betrifft allein das Verhältnis zur Verwaltung. Entscheidend bleibt der Kanal selbst: Schäden entstehen beim Schleusen, an der Wartestelle und im Sog der Berufsschifffahrt, meist an Rumpf, Scheuerleiste und Festmachern. Betroffen sind vor allem Kajütboote, Motoryachten und Segelyachten auf Überstellung, dazu Charteryachten. Wer die Fahrt plant, klärt vorher, ob das vereinbarte Fahrtgebiet den Kanal und die Ostsee umfasst.

Dieser Abschnitt ist unsere Sicht als Assekuradeur, nicht Teil der Meldung. Was Ihr eigener Vertrag leistet, steht in Ihren Bedingungen; im Zweifel rufen Sie an.

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