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Adria: Was seit April beim Ankern in Kroatien gilt

Für viele Boote vom Neusiedler See bis zur Donau endet die Saison an der Adria. Dort gilt seit April 2026 ein geänderter Abstand beim Ankern mit Landleinen, und Weste, Helm und Quickstop sind zu tragen, nicht nur mitzuführen.

Recht NAMMERT Assekuradeur GmbH

Bootskran über dem Kranbecken eines Werfthafens, dahinter aufgebockte Boote und ein auslaufendes Arbeitsboot

Für Bootsfahrer aus Österreich ist die kroatische Adria das Revier nach der Saison auf Donau, Attersee und Neusiedler See. Dort gilt seit April 2026 eine geänderte Regel für das Festmachen mit Buganker und Landleinen: Der Punkt, an dem Kette oder Leine ins Wasser eintaucht, darf bis zu 70 Meter von der Küste entfernt liegen, vorher waren 50 Meter zulässig.

Gemessen wird ausdrücklich am Eintauchpunkt und nicht am Anker auf dem Grund. Das klingt nach einer Kleinigkeit, entscheidet in engen Buchten aber darüber, ob eine gewohnte Liegeposition noch zulässig ist. Wer sein Boot dort über Nacht liegen lässt, sollte die Leinenlänge einmal nachrechnen, bevor es die Hafenaufsicht tut.

Die zweite Hälfte der Verordnung betrifft das Tragen. Auf Fahrzeugen über 20 Knoten müssen alle an Bord eine Rettungsweste tragen, Erwachsene wie Kinder, und zwar die ganze Fahrt über. Auf Wassermotorrädern kommen Weste und Schutzhelm unabhängig von der Geschwindigkeit dazu, und die Reißleine der Quickstop-Vorrichtung gehört an den Rudergänger.

Kontrolliert wird vor allem von Mai bis September. Verstöße kosten Bußgeld, im äußersten Fall wird das Fahrzeug stillgelegt. Weil die Vorschriften örtlich unterschiedlich ausgelegt werden, ist die Nachfrage beim Hafenamt vor Ort der kürzere Weg als die Diskussion nach der Kontrolle.

Was das für Eigner heißt

Für die Polizze ändert sich durch die Verordnung nichts, für die Obliegenheiten schon. Fehlt die vorgeschriebene Weste oder hängt die Quickstop-Leine am Haken statt am Handgelenk, wird das nach einem Unfall zur ersten Frage, in der Haftpflicht wie in der Kasko. Betroffen sind vor allem Jetski, Schlauchboot und offenes Motorboot, beim Ankern mit Landleinen auch Segelyacht, Kajütboot und Charteryacht. Bei einem Charterboot trifft ein Bußgeld oder ein Ankerschaden am Nachbarboot zuerst die Kaution, deshalb lohnt vor der Abfahrt der Blick darauf, was im Vertrag als Fahrtgebiet und Nutzung steht.

Dieser Abschnitt ist unsere Sicht als Assekuradeur, nicht Teil der Meldung. Was Ihr eigener Vertrag leistet, steht in Ihren Bedingungen; im Zweifel rufen Sie an.

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Der Text oben ist unser eigener. Aus den genannten Quellen stammen die Sachverhalte und Zahlen, keine Formulierungen.

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