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Spanien: Ab Oktober kein Mietboot mehr ohne Befähigungsnachweis

Für den Urlaub am Mittelmeer ändert sich eine Regel: Spanien streicht die Ausnahme, nach der kleine Motorboote bis 5 Meter und 15 PS ohne Befähigungsnachweis gemietet werden konnten. Ab 1. Oktober 2026 gilt sie nur mehr für die private Nutzung.

Recht NAMMERT Assekuradeur GmbH

Drei weiße Motorboote ohne Kajüte, jedes mit Außenbordmotor, sind an einem alten Holzsteg in einer türkisfarbenen Bucht festgemacht, im Vordergrund liegt eine aufgeschossene Festmacherleine auf den Planken

Die Änderung steht im Real Decreto 1188/2025 vom 26. Dezember 2025, kundgemacht im spanischen Amtsblatt BOE. Der Erlass überarbeitet eine ganze Reihe von Vorschriften der spanischen Seeschifffahrt. Für den Teil über die Ausnahmen von der Befähigungspflicht legt er ein eigenes Datum fest, den 1. Oktober 2026.

Bis dahin gilt: Ein Motorboot bis 5 Meter Länge und mit höchstens 15 PS darf in Spanien ohne Befähigungsnachweis geführt werden, auch wenn es gemietet ist. Danach bleibt diese Ausnahme der privaten Nutzung vorbehalten. Wer so ein Boot mietet, muss den entsprechenden Nachweis besitzen, egal ob an der Costa Brava, auf Mallorca oder auf Teneriffa.

Begründet wird die Verschärfung vom spanischen Verkehrsministerium mit der hohen Zahl an Zwischenfällen und Unfällen, die es bei der Vermietung dieser Boote gegeben hat. Eigene Boote bis 5 Meter und 15 PS, die privat genutzt werden, fallen weiterhin unter die Ausnahme.

Für Urlauber aus Österreich heißt das: Wer ab Oktober in Spanien spontan ein kleines Motorboot ausleihen will, sollte seinen Befähigungsnachweis im Gepäck haben. Ob der eigene Schein dort anerkannt wird, regelt der geänderte Artikel nicht. Das fragt man am besten vor der Buchung beim Vermieter nach und nicht erst am Steg.

Was das für Eigner heißt

Wer ein eigenes Boot in Spanien liegen hat, muss nichts ändern. Beim Mieten schon: Führt jemand ab dem 1. Oktober 2026 ein Mietboot ohne den verlangten Nachweis, ist das nach einem Schaden die erste Frage, in der Haftpflicht genauso wie bei einer Skipperhaftpflicht. Betroffen sind kleine offene Motorboote bis 5 Meter und 15 PS in der Vermietung; für größere Motorboote war schon bisher ein Nachweis nötig. Wer mit einer Skipperhaftpflicht verreist, sollte in seiner Polizze nachlesen, wie dort das Führen ohne vorgeschriebenen Befähigungsnachweis geregelt ist.

Dieser Abschnitt ist unsere Sicht als Assekuradeur, nicht Teil der Meldung. Was Ihr eigener Vertrag leistet, steht in Ihren Bedingungen; im Zweifel rufen Sie an.

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Der Text oben ist unser eigener. Aus den genannten Quellen stammen die Sachverhalte und Zahlen, keine Formulierungen.

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