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EU-Normen: Neufassung beim Überbordschutz, neu für E-Antriebe

Seit März 2026 gelten zwei überarbeitete ISO-Normen als harmonisiert für die Sportbootrichtlinie, und damit in Österreich genauso wie im übrigen EU-Raum. Es geht um die Leistung elektrischer Antriebe und um den Schutz vor dem Sturz über Bord.

Technik NAMMERT Assekuradeur GmbH

Das Heck einer Segelyacht am Liegeplatz: Die Badeleiter aus Edelstahl ist ausgeklappt und taucht ins Wasser, oben laufen Heckkorb und Relingsdrähte, dahinter verschwimmen andere Boote

Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2026/550 vom 12. März 2026 hat die EU-Kommission die Liste der harmonisierten Normen zur Sportbootrichtlinie erweitert. Veröffentlicht wurde er am 13. März 2026 im Amtsblatt, in Kraft ist er seit diesem Tag. Neu aufgenommen sind EN ISO 8665-2:2024 für Leistungsmessungen und Leistungsangaben bei elektrischen Schiffsantrieben und EN ISO 15085:2024 für den Schutz vor dem Überbordgehen und Mittel zum Wiedereinsteigen.

Für Werften ist das die Messlatte: Wer nach einer gelisteten Norm baut, darf davon ausgehen, dass das Boot die Anforderungen der Richtlinie erfüllt. Beim Überbordschutz löst die Fassung von 2024 die EN ISO 15085:2003 mit ihren Änderungen aus 2009 und 2018 ab. Gestrichen wird die alte Fassung ab dem 13. August 2027; bis dahin gelten laut dem zuständigen ISO-Komitee beide als Grundlage für die Vermutung der Konformität.

Die zweite Norm betrifft Elektroantriebe. ISO 8665-2 ist seit Mai 2024 veröffentlicht und beschreibt, wie die Leistung eines elektrischen Antriebs bestimmt wird, damit die Nennleistung des Herstellers dokumentiert und überprüft werden kann. Sie erfasst Sportboote und andere kleine Wasserfahrzeuge bis 24 Meter Rumpflänge, vom Elektroboot am Bodensee bis zum Motorboot für die Adria.

Wer ein Boot schon hat, muss deshalb nichts umbauen: Der Beschluss regelt, woran neue Boote beim Inverkehrbringen gemessen werden. Interessant ist er beim Neukauf. Bis Sommer 2027 lohnt die Frage an den Händler, nach welcher Fassung Reling und Badeleiter ausgelegt sind und wie die angegebene Leistung eines Elektromotors ermittelt wurde.

Was das für Eigner heißt

An der Polizze selbst ändert der Beschluss nichts. Die Leistung eines Elektroantriebs gehört aber zu den Angaben, nach denen bei einem Motorboot gefragt wird, und ein nach Norm ermittelter Wert ist dafür verlässlicher als eine Zahl aus dem Prospekt. Beim Überbordschutz geht es um Personenschäden: Stürzt jemand über Bord, fragt die Haftpflicht, ob Reling und Badeleiter in Ordnung waren, und die Norm beim Bau nimmt dem Eigner die Pflege nicht ab. Betroffen sind neue Segelyachten, Motorboote und Katamarane bis 24 Meter, beim Leistungsteil vor allem Elektroboote; wer ein gebrauchtes Boot oder einen Klassiker fährt, muss nichts tun.

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