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Einwintern, wenn der Schnee früher kommt

Entwässern, entladen, abdecken, dokumentieren. Frostschäden sind kein Versicherungsfall, Sturmschäden im Winterlager schon.

erscheint 15. September 2026angekündigtNAMMERT Assekuradeur GmbH

Dieser Beitrag erscheint am 15. September 2026 Der Text steht bereits, er wird zum genannten Termin veröffentlicht.

Die meisten Bootsschäden entstehen nicht auf dem Wasser, sondern an Land, in den Monaten, in denen niemand hinsieht. Das Winterfestmachen ist deshalb kein Abschluss der Saison, sondern der Anfang der nächsten. In Österreich beginnt das früher als an der Küste: Am Traunsee und am Wolfgangsee liegt im November schon Schnee auf der Persenning, während in Kiel noch gesegelt wird.

Zuerst das Wasser. Kühlkreislauf, Frischwasseranlage, Boiler, Toilette, Bilge: Alles, was Wasser hält, muss leer oder mit Frostschutz gefüllt sein. Ein geplatzter Wärmetauscher kostet mehr als zehn Winter Frostschutzmittel, und er zeigt sich erst im Frühjahr. Bei einem Liegeplatz oberhalb von 600 Metern rechnen Sie mit zweistelligen Minusgraden, nicht mit dem Mittelwert des Tals.

Dann entladen. Elektronik, Polster, Textilien und alles, was Feuchtigkeit zieht, gehört an Land. Persönliche Effekten sind zwar mitversichert, aber ein Diebstahl aus dem Winterlager ist vermeidbar, wenn nichts Wertvolles an Bord liegt.

Dann abdecken, und zwar so, dass Schnee abrutscht und Luft zirkuliert. Eine straffe Persenning ohne Gefälle sammelt Schneelast, bis das Gestänge bricht. Das ist der Klassiker unter den Winterschäden in den Alpen, und er berührt die Frage nach grober Fahrlässigkeit, wenn eine Warnung ignoriert wurde. Die Lawinen- und Schneewarnungen der Landeswarnzentralen sind dabei die Messlatte, nicht das eigene Gefühl.

Schließlich dokumentieren: Fotos vom Zustand bei der Einlagerung, Betriebsstundenstand, ausgeführte Arbeiten. Das dauert zehn Minuten und ist die Grundlage jeder späteren Abgrenzung zwischen Schaden und Verschleiß.

Versicherungsseitig gilt: Während Winterlager, Werftaufenthalt, Kranen und Slippen besteht bei uns regulärer Kaskoschutz, auch bei der Saisonpolice, die nur die Fahrmonate berechnet. Nicht gedeckt sind Frostschäden durch unterlassenes Entwässern, das bleibt Instandhaltung.

Zum Abhaken

Kühlkreislauf, Wasseranlage, Boiler und Toilette entwässern oder mit Frostschutz füllen Bei Höhenlage: Frostschutz auf zweistellige Minusgrade auslegen Batterie laden, abklemmen oder ausbauen Kraftstoff stabilisieren, Tank möglichst voll gegen Kondenswasser Elektronik, Polster und Textilien an Land Abdeckung mit Gefälle, Belüftung sicherstellen Fotos vom Zustand und Betriebsstundenstand notieren Bei Schneewarnung: Abdeckung räumen

Häufige Fragen

Bin ich im Winterlager versichert?

Ja, es besteht regulärer Kaskoschutz, auch bei der Saisonpolice und während Werftaufenthalten.

Sind Frostschäden gedeckt?

In unseren Tarifen nicht. Frost gilt als normale Witterungseinwirkung und damit als Instandhaltung. Ein Folgeschaden aus einem versicherten Ereignis ist etwas anderes.

Dazu passt

Winterlager-Rechner Frostschutz berechnen
Ein Segelboot im Winterlager unter einer Persenning mit Firstgestänge, Frost auf dem Bootsbock

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