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Motorleistung wählen, Faustwerte und Grenzen der Länder
Für Verdrängerfahrt genügen vier bis sechs PS je Tonne; für Gleitfahrt braucht es ein Vielfaches.
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Ein Verdränger kommt mit wenig Leistung aus, weil er ohnehin nicht schneller wird als seine Rumpfgeschwindigkeit. Vier bis sechs PS je Tonne reichen für Marschfahrt und genug Reserve gegen Strom und Wind. Für Gleitfahrt gelten andere Regeln, dort geht es um dreißig PS je Tonne aufwärts.
In Österreich entscheidet über die Motorleistung nicht nur die Physik, sondern das Landesrecht. Auf mehreren Seen ist die Zahl der Boote mit Verbrennungsmotor gedeckelt, und die Länder setzen eigene Leistungsgrenzen. Wer ein Boot kauft, klärt die Konzession vor dem Kauf und nicht nach der Anzahlung.
Für die Versicherung bestimmt die Leistung bei Motorbooten den Beitrag. Wichtig bei einer Nachrüstung: Eine stärkere Maschine ist eine Gefahrerhöhung und muss gemeldet werden. Wer sie verschweigt, riskiert die Leistungsfreiheit, und das ausgerechnet dann, wenn der neue Motor einen Schaden verursacht hat.
Häufige Fragen
Muss ich einen stärkeren Motor melden?
Ja. Eine höhere Leistung ist eine Gefahrerhöhung und gehört gemeldet, sonst droht Leistungsfreiheit.
Darf ich auf jedem See mit Verbrennungsmotor fahren?
Nein. Auf mehreren österreichischen Seen ist der Motorbetrieb eingeschränkt oder kontingentiert, und die Regeln stehen im Landesrecht. Vor dem Kauf klären.
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