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PS in kW umrechnen, Patentpflicht und Versicherungsschutz

Ein Kilowatt sind 1,36 PS. In Österreich hängt die Patentpflicht nicht an derselben Grenze wie in Deutschland, und auf den Seen gilt zusätzlich Landesrecht.

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Der Rechner wandelt PS in Kilowatt um, das ist reine Physik und überall gleich. Was nicht überall gleich ist, ist die Grenze, ab der ein Papier verlangt wird. Wer aus Deutschland kommt und die 15 PS im Kopf hat, liegt in Österreich falsch: die Grenze liegt deutlich niedriger, und welches Patent ein Revier verlangt, richtet sich zusätzlich nach dem Landesrecht des jeweiligen Sees.

Für die Versicherung ist das keine Nebensache. Praktisch alle Bedingungswerke machen den Versicherungsschutz davon abhängig, dass der Fahrzeugführer die amtlich vorgeschriebene Berechtigung besitzt. Fehlt sie, entfällt der Schutz, und zwar in Haftpflicht und Kasko gleichzeitig, also genau dann, wenn es teuer wird.

Das gilt auch für Gäste am Steuer. Wer sein Boot verleiht, sollte die Berechtigung prüfen; unsere Bedingungen versichern alle zur Bedienung berechtigten Personen, aber Berechtigung setzt das nötige Papier voraus. Bei privater Vermietung bis dreißig Tage im Jahr ist ein schriftlicher Mietvertrag zwischen Eigner und Mieter Bestandteil der Deckung.

Häufige Fragen

Was passiert ohne die vorgeschriebene Berechtigung?

Der Versicherungsschutz entfällt, in Haftpflicht und Kasko. Der Besitz der Berechtigung ist Voraussetzung der Deckung.

Gilt mein deutscher Sportbootführerschein in Österreich?

Für die Donau und die meisten Seen wird er anerkannt, die Einzelheiten hängen am Revier und am Landesrecht. Fragen Sie vor dem ersten Törn bei der zuständigen Landesbehörde, nicht am Steg.

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