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Charter in Kroatien: Kaution, Patent, Übergabe

Die Kaution ist der Selbstbehalt der Bootsversicherung des Eigners, nicht Ihre Absicherung. Dafür gibt es zwei getrennte Bausteine.

11. Februar 20267 min LesezeitNAMMERT Assekuradeur GmbH

Wer eine Yacht chartert, unterschreibt zwei Risiken auf einmal, und beide sind selten klar getrennt. Das erste ist die Kaution: Sie deckt den Selbstbehalt, den die Bootsversicherung des Eigners im Schadenfall einbehält, meist zwischen fünfzehnhundert und viertausend Euro. Bei einem Schaden ist sie weg, unabhängig davon, wie klein er war.

Das zweite ist die Skipperhaftung. Sie greift dort, wo der Charterer über die Kaution hinaus persönlich einstehen muss, etwa bei grober Fahrlässigkeit oder bei Schäden an Dritten, die die Police des Eigners nicht trägt. Diese Haftung ist der Grund, warum eine eigene Skipperhaftpflicht kein Luxus ist.

Bei uns ist die Skipperhaftpflicht ab Basis-Plus in der Bootsversicherung integriert und gilt auch für gecharterte Boote, im Premium entfällt die Größenbegrenzung. Wer ein eigenes Boot bei uns versichert hat, ist also auf dem Charterschiff nicht ungeschützt.

Die Kaution selbst lässt sich separat versichern, die Prämie liegt üblicherweise bei rund neun Prozent der Summe, bei zweitausendfünfhundert Euro also etwa zweihundertzwanzig für den Törn.

Der wichtigste Moment ist trotzdem die Übergabe. Ein Protokoll mit Fotos von jedem vorhandenen Kratzer, dem Tankstand, der Ausrüstung und dem Zustand von Segeln und Motor entscheidet später darüber, was Ihnen zugerechnet wird. Nehmen Sie sich dafür eine halbe Stunde, auch wenn die Basis drängt, es ist die halbe Stunde, die am Ende des Törns über die Kaution entscheidet.

Und noch ein Punkt, der für Charter aus Österreich zentral ist: Die kroatischen Behörden verlangen für die Crew einen Befähigungsnachweis und ein UKW-Funkzeugnis, und sie prüfen das. Das österreichische Schiffsführerpatent für Seen und Flüsse reicht dafür nicht, gebraucht wird ein seegängiger Nachweis. Fehlt er, entfällt der Versicherungsschutz, in Haftpflicht und Kasko gleichzeitig, und die Charterbasis gibt das Schiff im Regelfall gar nicht heraus.

Zum Abhaken

Übergabeprotokoll mit Fotos von allen vorhandenen Schäden Tankstand, Wasserstand und Ausrüstung dokumentieren Kaution: Höhe und Rückgabebedingungen im Vertrag prüfen Befähigungsnachweis und Funkzeugnis für das Zielrevier, nicht nur das Binnenpatent Skipperhaftpflicht prüfen: greift die eigene Police auf Charterbooten?

Häufige Fragen

Deckt die Kaution meine Haftung ab?

Nein. Sie deckt den Selbstbehalt der Police des Eigners. Für Ihre eigene Haftung braucht es eine Skipperhaftpflicht.

Reicht mein österreichisches Patent für einen Charter in Kroatien?

Ein Patent für Binnenreviere reicht nicht. Verlangt wird ein seegängiger Befähigungsnachweis, dazu ein UKW-Funkzeugnis für die Person, die das Funkgerät bedient.

Gilt meine Bootsversicherung auf Charterbooten?

Ab Basis-Plus ist die Skipperhaftpflicht integriert und gilt auch für gecharterte Boote, im Premium ohne Größenbegrenzung.

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