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Vierzehn Tage, dann ist das Wrack weg

Dänische Häfen dürfen verwahrloste Sportboote seit dieser Saison schneller entsorgen. Vierzehn Tage hat der Eigner Zeit, sonst darf abgewrackt werden.

Recht NAMMERT Assekuradeur GmbH

Ein verwahrlostes Boot mit zerrissener Persenning an einem dänischen Steg

In fast jedem Hafen liegt so eines: ein Boot, das seit Jahren niemand bewegt, mit grüner Persenning und platten Fendern. In Dänemark heißen sie døde både, tote Boote, und sie blockieren Liegeplätze, für die es Wartelisten gibt. Wer an einem österreichischen See auf einen Platz wartet, kennt das Bild.

Die dänische Verkehrsbehörde hat den Hafenverwaltungen dafür neue Befugnisse gegeben. Stellt ein Hafen fest, dass ein Boot nicht mehr seetüchtig ist, muss der Eigner binnen vierzehn Tagen mit einem konkreten Handlungsplan reagieren. Tut er das nicht, darf das Boot behördlich abgewrackt werden. In Helsingør, von wo der Anstoß für die Regelung kam, geht es zunächst um rund zehn Plätze.

Die Regelung gilt für Boote in dänischen Häfen, unabhängig vom Wohnsitz des Eigners. Vergleichbare Regeln für Österreich gibt es hier nicht zu vermelden, und wir erfinden auch keine. Der Druck dahinter ist trotzdem überall derselbe: Liegeplätze sind knapp, und ein Platz, auf dem ein Wrack verrottet, fehlt jemandem, der zahlen würde.

Was das für Eigner heißt

Zwei Dinge sind versicherungsseitig interessant. Erstens ist ein Boot, das nicht mehr seetüchtig ist, kein versicherbares Risiko mehr, sondern ein Wrack. Zweitens zahlt die Beseitigung nicht der Hafen, wenn ein Boot sinkt oder auseinanderfällt, sondern der Eigner. Die Wrackbeseitigung gehört deshalb in jede Haftpflicht, die diesen Namen verdient.

Dieser Abschnitt ist unsere Sicht als Assekuradeur, nicht Teil der Meldung. Was Ihr eigener Vertrag leistet, steht in Ihren Bedingungen; im Zweifel rufen Sie an.

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Der Text oben ist unser eigener. Aus den genannten Quellen stammen die Sachverhalte und Zahlen, keine Formulierungen.

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