Startseite / Branche / Technik
Das Funkgerät an Bord bleibt brauchbar
Der IMO-Unterausschuss für Navigation und Funk hat im Juni 2026 den Fahrplan zum digitalen UKW-Seefunk festgelegt. Für Bootsfahrer steht darin vor allem eine Beruhigung.
Technik NAMMERT Assekuradeur GmbH
Der maritime UKW-Funk arbeitet seit Jahrzehnten analog. Dass er irgendwann digital wird, ist absehbar, und genau das ist für jeden mit einem Funkgerät an Bord eine unangenehme Aussicht: Wird das Gerät dann wertlos?
Der zuständige IMO-Unterausschuss hat sich Ende Juni 2026 auf drei Grundsätze für den Übergang geeinigt. Erstens bleiben die bestehenden analogen Kanäle erhalten, darunter Kanal 16 als Not- und Anrufkanal, dazu die Zuweisungen für den digitalen Selektivruf auf Kanal 70 und die beiden AIS-Kanäle. Zweitens sollen zusätzliche digitale Kanäle innerhalb des bereits für den Seefunk reservierten Frequenzbandes gefunden werden, statt neues Spektrum zu beanspruchen. Drittens soll die finanzielle Belastung für Schiffe und Behörden so klein wie möglich bleiben.
Ein zweiter Beschluss betrifft die Seenotbake. Der Leistungsstandard für automatisch aufschwimmende EPIRB soll um eine Zwei-Wege-Verbindung über den Galileo-Rückkanal erweitert werden. Wer einen Notruf absetzt, bekäme damit eine Bestätigung, dass er angekommen ist, und könnte vorbereitete Kurznachrichten mit der Rettungsleitstelle austauschen. Die Funktion ist ausdrücklich freiwillig, vorhandene Baken bleiben gültig.
Für österreichische Eigner zählt das vor allem an der Adria, wo Seefunk zur normalen Ausrüstung gehört. Auf den heimischen Seen und auf der Donau spielt UKW-Seefunk eine kleinere Rolle, die Frage nach der Satellitennavigation aber sehr wohl: Weil Jamming und Spoofing zunehmen und viele Boote Kartenplotter, AIS und Radar aus einer einzigen Quelle speisen, arbeitet die IMO an einem landgestützten Ersatzsystem. Eine Pflicht dazu gibt es nicht und soll es vorerst auch nicht geben.
Was das für Eigner heißt
Nichts davon zwingt Sie, etwas zu kaufen. Das ist die eigentliche Nachricht. Wer trotzdem etwas tun will, prüft Batterie und Registrierungsdatum seiner Seenotbake: Eine Bake, die noch auf den Vorbesitzer registriert ist, löst im Ernstfall eine Suche nach der falschen Person aus. Das ist kein Deckungsproblem, aber es kostet Zeit, die niemand hat.
Dieser Abschnitt ist unsere Sicht als Assekuradeur, nicht Teil der Meldung. Was Ihr eigener Vertrag leistet, steht in Ihren Bedingungen; im Zweifel rufen Sie an.
Woher wir das haben
- ICOMIA und MYBA, Bericht zur 13. Sitzung des IMO-Unterausschusses NCSR (22. bis 26.06.2026)
- Internationale Seeschifffahrtsorganisation IMO
Der Text oben ist unser eigener. Aus den genannten Quellen stammen die Sachverhalte und Zahlen, keine Formulierungen.