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Beaufort-Skala, Windstärke, Welle und die Sturmklausel

Als Sturm gilt in Versicherungsbedingungen üblicherweise Windstärke 8, eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens 62 km/h.

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Die Beaufort-Skala beschreibt nicht den Wind allein, sondern seine Wirkung auf dem Wasser. Für die Praxis ist die Wellenhöhe entscheidender als die Windgeschwindigkeit, und sie hängt zusätzlich von Streichlänge und Wassertiefe ab. Windstärke 6 auf dem Attersee sieht anders aus als Windstärke 6 in der Adria.

Zwei Winde gehören für österreichische Eigner dazu. Der Föhn baut auf den Seen in Minuten eine kurze, steile Welle auf, während der Himmel klar bleibt. Und die Bora fällt an der kroatischen Küste in Böen von den Bergen, mit Spitzen weit über dem, was die Vorhersage als Mittelwind nennt. Wer nach der Vorhersage plant und nicht nach den Böen, plant zu knapp.

Versicherungsseitig ist Windstärke 8 die Marke: Ab dort gilt ein Ereignis als Sturm. Sturmschäden sind in unseren Tarifen gedeckt, ohne Hurrikan- oder Zyklonausschlussklausel und ohne Sicherungsauflagen für die Sturmsaison. Wer bei angekündigtem Sturm mit unzureichender Festmacherei liegen bleibt, riskiert allerdings den Vorwurf grober Fahrlässigkeit.

Häufige Fragen

Ab welcher Windstärke gilt ein Sturmschaden?

Üblicherweise ab Windstärke 8, also ab etwa 62 km/h wetterbedingter Luftbewegung.

Was ist mit der Bora?

Sie ist ein Sturmereignis wie jedes andere, nur kündigt sie sich in der Mittelwindvorhersage oft nicht an. Entscheidend sind die Böenwerte und die Warnungen der örtlichen Stelle.

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